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Riester Rente im Überblick | Vorteile - Nachteile und Alternativen

Die Riester Rente: Eine Rente, die für Furore sorgt

Die Riester Rente gehört zu den Rentenversicherungen, die schon seit einigen Jahren für heftige Diskussionen sorgen. Ständige Neuerungen und Veränderungen am grundlegenden System machten sie lange Zeit zu einem unverständlichen Gerüst von Verwaltungseinheiten. Doch damit ist nun Schluss. Wer wissen will, was man unter der Riester Rente versteht, für wen sie geeignet ist und welche Vor-, aber auch Nachteile sie bietet, der kann sich hier ausgiebig informieren.

Was ist die Riester Rente eigentlich?

Bei der Riester Rente handelt es sich im Grunde genommen um nichts anderes, als eine Form der Rentenversicherung, die vom Staat gefördert wird. Dabei sind kaum Risiken bei der Riester Rente zu beobachten, zusätzlich gibt es zahlreiche Leistungen vom Staat, die das Ansparen erleichtern können.

Die Riester Rente wird im Allgemeinen zur dritten Säule der Altersvorsorge gezählt, da es sich vorwiegend um eine privat finanzierte Rente handelt. Entstanden ist die Idee zur Riester Rente bereits in den Jahren 2000 und 2001, ihren Namen erhielt sie vom damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester. Grund für die Entstehung einer staatlich geförderten, aber dennoch privat aufgebauten Rente war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu jener Zeit wurden nämlich die Rentenansprüche eines idealtypischen Rentners von 70 auf 67 Prozent abgesenkt und es musste eine Lösung her, die den Menschen im Alter trotzdem ausreichend finanziellen Spielraum bot.

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Für wen eignet sich die Riester Rente?

Die Riester Rente eignet sich grundsätzlich für Jedermann. Besonders sinnvoll ist sie aber für alle zulagenberechtigten Personen, da sie von den staatlichen Zulagen zur Riester Rente profitieren können. Zu diesen Personen zählen alle Arbeitnehmer und Selbstständige, die der Rentenversicherungspflicht unterliegen. Vorsicht ist bei Mini-Jobs geboten. Personen, die einen Mini-Job auf 400-Euro-Basis ausüben, sind grundsätzlich von der Pflicht zur Rentenversicherung befreit. Sie können allerdings auf die Versicherungsfreiheit verzichten, müssen dann jedoch die Beiträge auch anteilig zahlen. In diesem Fall können sie allerdings genauso die Zulagen für die Riester Rente in Anspruch nehmen. Bleiben sie von der Versicherungspflicht befreit, erhalten sie auch keinen Anspruch auf Zulagen.

Lange Zeit galt die Riester Rente als wenig sinnvoll für all jene Personen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren. Der Grund liegt darin, dass sie nicht von den Zulagen profitieren können. Dennoch kann die Riester Rente für sie ebenso sinnvoll sein, da sie zum geschützten Vermögen gehört. Das heißt, dass das darin angesparte Geld weder gepfändet, noch anderweitig verwertet werden kann. So bleibt die Absicherung auch bei einer eintretenden Arbeitslosigkeit oder sogar dem Hartz-IV-Bezug erhalten.

Vor- und Nachteile der Riester Rente

Die Vorteile der Riester Rente liegen natürlich klar auf der Hand: Die staatlichen Zulagen erhöhen die eigene Sparleistung deutlich, so dass selbst mit geringen finanziellen Mitteln ein attraktives Polster fürs Alter aufgebaut werden kann. Ebenfalls kann die Riester Rente nicht gepfändet werden, was als wichtiger Vorteil anzusehen ist. Zudem wird die Riester Rente lebenslang gezahlt und es gibt eine garantierte Verzinsung.

Als Nachteil wird oft gesehen, dass die Riester Rente erst mit dem 65. oder 67. Lebensjahr, alternativ auch ab dem 60. Lebensjahr, dann aber mit Abzügen, ausgezahlt werden kann. Eine einmalige Kapitalauszahlung des angesparten Kapitals ist nicht möglich, die Riester Rente darf nur als monatliche Rente ausgezahlt werden. Lediglich 30 Prozent des Kapitals können mit Rentenbeginn einmalig ausgezahlt werden.