Die neue Broschüre „Das Impressum im Internet“ der E-Commerce-Verbindungsstelle informiert Verbraucher und Unternehmer über die gesetzlichen Anforderungen an die Anbieterkennzeichnung im Internet und zeigt die Vorteile eines vollständigen Impressums auf. Sie haben ein Produkt vermeintlich auf einer deutschen Seite erworben, doch nach ersten Lieferschwierigkeiten zeigt sich, der Händler sitzt im Ausland? Internetadressen unter der
Top-Level-Domain „.de“ sagen nichts über die Herkunft des Anbieters aus. Dieser könnte seinen Sitz auch in China, Schweiz, den USA oder einem anderen Land haben. Um herauszufinden, welche Firma hinter einem Internetauftritt tatsächlich steckt, wo diese Ihren Sitz hat und wie man den Anbieter kontaktieren kann, aber auch, mit welcher fremden Rechtsordnung man es möglicherweise zu tun hat, lohnt sich ein Blick ins Impressum. Online-Anbieter sind verpflichtet, ein vollständiges Impressum zu veröffentlichen. Wenn der Anbieter seinen Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat hat, kann sich der Verbraucher auf europaweit überwiegend einheitliche Verbraucherrechte berufen.