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Landgericht Erfurt: Bei „Spam“-Mails 250.000 Euro Ordnungsgeld möglich
„Spam“-Mails verstoßen täglich gegen Ihr Persönlichkeitsrecht bzw. verletzen Ihre Firmenrechte Wenn Sie sich wehren, kann es für den Spammer teuer werden. 250.000 € Ordnungsgeld bei weiterer Belästigung durch den Spammer Erfurter Landgericht entscheidet im Einstweiligen Verfügungsverfahren. Was soll ich bei Spam-Mails tun? Es gibt aus unserer Sicht nur zwei Alternativen: 1. Spams ignorieren. Dann laufen Sie Gefahr, dass Sie noch mehr Spams bekommen. Denn die Spammer verdienen Geld damit, und das nicht zu knapp. Recherchen zufolge werden pro E-Mail Adresse, welche mit Werbung befeuert werden können, bis zu 1 € bezahlt. Und, wenn Sie sich nicht wehren, besteht die Gefahr, dass man auch Ihre Adresse an Dritte verkauft, mit der Folge, dass dann noch mehr Werbung per Email kommt. Spams ignorieren ist daher die schlechteste Taktik. 2. Den Spammer angreifen: Immer mehr Menschen fühlen sich durch die täglichen Spammails in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt.
Verbraucherschützer fordern Gesetz gegen Spam-Mails
Bei der Spam-Beschwerdestelle des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ist nach Angaben des Verbandes die Millionengrenze erreicht. Seit Beginn des Anti-Spam-Projekts im Juli letzten Jahres hätten Verbraucher mehr als eine Million der lästigen Spam-Mails "zur Verfolgung" an die Verbraucherschützer weitergeleitet. Die Verbraucherzentrale kritisierte eine "unzureichende Gesetzeslage". Zwischen dem wirtschaftlichen Schaden und den Möglichkeiten, wirksam gegen Spam vorzugehen, bestünde "ein krasses Missverhältnis", sagte Patrick von Braunmühl und forderte gesetzliche Regelungen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sei wegen der Neuwahlen im vergangenen Jahr nicht mehr verabschiedet worden. Die neue Regierung plane aber kein Anti-Spam-Gesetz.
Rechtsstreit um "Spam"-Begriff
Der US-Fleischhersteller Hormel, der Schweinefleisch unter dem Namen "Spam" vertreibt, hat gegen die Software-Firma Spam Arrest Beschwerde eingelegt. Dies berichtet die Washington Post. Der Grund liege im Antrag der Spam Arrests Company, den eigenen Firmennamen marktrechtlich schützen zu lassen. Hormel sehe dies als Bedrohung für seinen Markennamen, da Spam Arrest Software zur Abwehr von so genannten Spam-Mails für E- Mail-Nutzer produziert und der Begriff Spam hier negative Verwendung finde. Die eingereichte Beschwerde werde nun vor dem zuständigen Gericht für den Schutz von Markennamen vorgetragen, Anwälte glaubten jedoch nicht an Erfolg.