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Europaweites Verfassungsreferendum statt Regierungsentscheidung gefordert

EU-Verfassung

In Brüssel wächst die Zustimmung für einen Volksentscheid über die Verfassung der Europäischen Union. 65 Mitglieder des "Konvents für die Zukunft Europas" aus 25 Ländern unterzeichneten bisher eine von Mehr Demokratie eingeleitete Initiative, die zeitgleiche Referenden in allen EU-Staaten mit der Europawahl 2004 fordert. Fast täglich kämen neue Unterstützer hinzu. "Verfassungen sind Sache der Bürger, nicht allein der Regierungen", erklärte Mehr Demokratie-Vorstand Michael Efler, der die Initiative koordiniert. "Volksentscheide bieten die Chance, die Menschen einzubinden. Wenn an einem Tag 300 Millionen Bürger über die Verfassung abstimmen, dann wird Europa für die Menschen erlebbar."

Mehr Demokratie fordert Volksabstimmung über EU-Verfassung

Start der "European Referendum Campaign" am 16. November

Die Bürgeraktion Mehr Demokratie fordert eine Volksabstimmung über die zukünftige Verfassung der Europäischen Union (EU). Dies hat die Bundesmitgliederversammlung des Vereins am Wochenende in Köln beschlossen. "In wichtigen Europafragen müssen die Bürger das letzte Wort haben" erklärte Bundesgeschäftsführer Roman Huber. Mehr Demokratie startet zusammen mit anderen Demokratie-Initiativen in Europa am 16. November auf einer Konferenz im slowakischen Bratislava die "European Referendum Campaign". Ziel dieser Kampagne ist eine zeitgleich in allen EU-Staaten statt findende Volksabstimmung über die EU-Verfassung oder den Verfassungsvertrag, der sich aus der Arbeit des seit März arbeitenden EU-Konvents ergeben wird.

Schwulenverband erwartet Karlsruher "Ja" zur Homo-Ehe

Verfassung

Die so genannte Homo-Ehe wird nach Überzeugung des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) auch vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht Bestand haben. Vorstandsmitglied Axel Blumenthal rechne mit einem positiven Verlauf der Hauptverhandlung in der nächsten Woche. Der Verband geht davon aus, dass ein endgültiges Urteil spätestens im Juni verkündet wird.

Regierung könne unter Umständen allein Auslandseinsätze beschließen

Verfassungsrechtler

Die Bundesregierung kann bei "Gefahr im Verzug" bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr auch ohne vorherige Zustimmung des Bundestages beschließen. Das sagte der Frankfurter Verfassungsrechtler Erhard Denninger. Die Regierung könne die Streitkräfte in diesem Fall "vorläufig" im Ausland einsetzen. Danach müsse die Exekutive aber möglichst schnell die Zustimmung des Parlaments einholen. Dies habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu Auslandseinsätzen aus dem Jahr 1994 entschieden, sagte Denninger.

Bundesverfassungsrichter lehnen Eilantrag ab

Gleichgeschlechtliche Ehe:

Das Gesetz zur so genannten Homo-Ehe kann wie geplant am 1. August in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Mittwoch die Eilanträge Bayerns und Sachsens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das rot-grüne Lebenspartnerschaftsgesetz ab. Damit können schwule und lesbische Paare in genau zwei Wochen erstmals vor einer staatlichen Behörde eine "Eingetragene Lebenspartnerschaft" mit eheähnlichen Rechten und Pflichten schließen.

Neue Betriebsverfassung: Auch für die Wirtschaft vertretbar

Pressemitteilung

In der Debatte zur Verabschiedung eines Gesetzes zur Reform der Betriebsverfassung führte der stellvertretende Sprecher der AG Wirtschaft und Technologie der SPD-Bundestagsfraktion, Wolfgang Weiermann, aus: