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Geheimdienst Deutschland BND Rückblende

US-Geheimdienste - USA wollen Propagandamaßnahmen im Ausland starten

Das US-Verteidigungsministerium überlegt dem Militär die Befugnis für geheime Propaganda-Aktionen in befreundeten Staaten zu erteilen. Damit solle jenseits von gewöhnlicher PR-Arbeit die öffentliche Meinung zu Gunsten der USA beeinflusst werden, berichtet die New York Times (NYT) am Montag. Demnach gebe es über die Beauftragung der Armee mit derartigen verdeckten Propagandamaßnahmen einen Disput im Pentagon. Wie aus dem Bericht der NYT hervorgeht, seien die Aktionen an sich nicht umstritten. Sie seien aber noch Sache der Geheimdienste. Hintergrund der Idee sei demnach die "tiefe Frustration" von US-Verteidigungsminister Donald H. Rumsfeld über das Fehlen einer konsequenten Strategie, um die "Botschaft der USA" auch außerhalb des Landes effektiv zu vermitteln.

Das US-Militär habe in vielen verbündeten Staaten wichtige Interessen zu bewahren. Zudem habe die Armee die unter anderem technologischen Kapazitäten und die Fähigkeit, um die öffentliche Meinung in anderen Staaten zu beeinflussen. "Wir könnten es tun und damit durchkommen", zitiert die NYT einen Offizier. "Das bedeutet nicht, dass wir es tun sollten", so der Militärangehörige weiter. Mit diesen Bedenken sei er nicht der Einzige. Derartige Aktionen seien in befreundeten Staaten "nicht sehr effektiv", sagte Dennis C. Blair, Admiral im Ruhestand, der NYT. Sie seien Aufgabe der Geheimdienste, falls der Präsidenten es für notwendig erachte.

Aus dem Bericht der renommierten New Yorker Zeitung geht nicht hervor, wie diese Propagandamaßnahmen konkret aussehen könnten. Als mögliche Beispiele nennt das Blatt die Diskreditierung konservativer Islamschulen und die verdeckte Finanzierung islamischer Schulen, die eine moderatere Sicht vertreten. Weiters wird die Bestechung von Journalisten genannt. Neben islamischen Staaten seien auch Länder, in denen verstärkt Anti-Amerikanismus aufkommt, wie Deutschland oder Südkorea mögliche Ziele verdeckter Propagandaaktionen. Im vergangenen Februar war ein Plan der US-Regierung – ebenfalls aus dem Ministerium des Hardliners Rumsfeld – bekannt geworden, wonach ausländischen Journalisten Falschinformationen zugespielt werden sollten.

Am 17-12-2002

Israel

Als eine schwerwiegende Bedrohung für die Pressefreiheit und einen eklatanten Verstoß gegen die Rechte von Journalisten, bezeichnet Reporter ohne Grenzen (RoG) die angekündigten Verschärfungen der Akkreditierungsregeln für Journalisten in Israel. Vom 1. Januar 2004 an sollen sämtliche Medienvertreter vom Inlandsgeheimdienst Schin Bet überprüft werden, teilte das Pressebüro der israelischen Regierung am Montag mit.

Reporter ohne Grenzen fordert die israelische Regierung auf, die Regelungen unverzüglich zurückzunehmen. "Die Überprüfung der Anträge auf Presseausweise und die zwangsweise geforderte Zustimmung des Geheimdienstes Schin Bet für eine Akkreditierung sind absolut undemokratische Maßnahmen und schädlich für die Pressefreiheit", erklärte Robert Ménard, Generalsekretär von Reporter ohne Grenzen.

Die bisherige israelische Praxis, Presseausweise durch das Pressebüro der Regierung und nicht durch gewählte Berufsverbände ausstellen zu lassen, sei bereits ein Verfahren, das es in keinem anderen demokratischen Land gebe. "Mit den neuen Maßnahmen hätte letztlich der Geheimdienst die unangemessene Macht darüber zu entscheiden, wer als Journalist arbeiten oder über den Palästinakonflikt berichten darf oder nicht", betont Ménard für die internationale Organisation zur Verteidigung der Pressefreiheit.

Viele Journalisten in Israel befürchteten im Gespräch mit Reporter ohne Grenzen, dass die neuen Regelungen automatisch zur Einschüchterung der Medien führen könnten. Der Besitz eines Presseausweises ist zwar für Journalisten, die bei den großen israelischen Medien arbeiten, nicht obligatorisch. Er ist jedoch für alle ausländischen und freien Journalisten verpflichtend. Der Presseausweis wird vom Pressebüro der Regierung ausgegeben.

Nur wer im Besitz eines Presseausweises ist, darf die israelischen Kontrollpunkte passieren und überhaupt aus den besetzten Gebieten berichten. Dadurch hatte die Regierung bereits die Möglichkeit unter dem Vorwand der Sicherheit, willkürlich darüber zu entscheiden, wer und wie viele Journalisten aus den israelisch kontrollierten Gebieten berichten dürfen.

Die neuen Regelungen verschärfen darüber hinaus die Diskriminierung der palästinensischen Journalisten. Nach Absatz 3H der Richtlinien sollen an "Personen, die in einem Gebiet ansässig sind, das in einem bewaffneten Konflikt zu Israel steht oder deren Staatsbürgern" keine Presseausweise vergeben werden.

Am 06-11-2003

Untergraben der Persönlichkeitsrechte

Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, lehnt einen umfassenden Datenaustausch von Polizei und Geheimdiensten ab. Dies sei verfassungsrechtlich höchst bedenklich, sagte er am Freitag in Saarbrücken nach der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Außerdem verwies Schaar darauf, dass Polizei und Nachrichtendienste laut Verfassung unterschiedliche Kompetenzen und Aufgaben hätten.

Forderungen, im Zuge der Terrorbekämpfung "alle Daten in einen Topf zu werfen, aus dem jeder fischen kann", seien überzogen, betonte Schaar. Es sei problematisch, wenn die Polizei etwa Zugriff auf Daten bekomme, die mit geheimdienstlichen Mitteln erfasst worden seien.

Zudem sei ihm kein Fall bekannt, in dem der Datenschutz eine Verfolgung Terrorverdächtiger behindert habe. Eine bessere Kooperation und ein Datenaustausch nur der Geheimdienste untereinander seien dagegen unproblematisch, fügte der Datenschützer hinzu.

Auf ihrer 67. Konferenz in Saarbrücken wandten sich die Datenschützer auch gegen die umfassende Übermittlung von Flugpassagierdaten an die USA. Es würden zu viele Daten erhoben, diese würden zu lange gespeichert und es gebe keine Zweckbindung, kritisierte Schaar. So wandten sich Experten unter anderem auch deutlich gegen eine automatische Erfassung der Autokennzeichen auf den Autobahnen. Deshalb lehnten sie einstimmig die Registrierung von Autokennzeichen auf den Autobahnen ab. Die durch das Mautsystem geschaffene Infrastruktur ermögliche einen weitgehenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, hieß es in einer Entschließung.Dabei gehe es nicht darum, eine Strafverfolgung zu verhindern, betonte der Vorsitzende der Konferenz, der saarländische Datenschutzbeauftragte Karl Albert. Aber es müsse verhindert werden, dass generell erfasst werde, wer wann auf welche Autobahn auffahre. Technisch sei eine Beschränkung der Erfassung auf bestimmte Kennzeichen möglich.

Angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Einschränkung des Großen Lauschangriffes forderten die Datenschützer die Ermittlungsbehörden auf, dessen Vorgaben schon jetzt zu beachten. Außerdem werde die Entscheidung auch Auswirkungen auf die allgemeine Telefonüberwachung haben, sagte Schaar. Hier seien Privatgespräche zukünftig besser geschützt.

Insgesamt warnten die Experten vor der Einführung einheitlicher Personennummern. Es bestehe die Gefahr, dass bei einer Zusammenführung etwa von Steuer- und Sozialversicherungsnummern ein Persönlichkeitsprofil erstellt werden könne. Ziel der regelmäßigen Konferenz der Datenschutzbeauftragten ist es, eine einheitliche Anwendung der Richtlinien und Gesetze in Deutschland zu gewährleisten.

Am 26-03-2004

Ende für Grundprinzip des Rechtsstaates?

Die Trennung von Geheimdiensten und Polizei sollte nach Ansicht des SPD-Innenexperten Dieter Wiefelspütz zur besseren Terrorbekämpfung aufgehoben werden. Wiefelspütz regte in der "Frankfurter Rundschau" an, der Polizei einen Zugriff auf Geheimdienstinformationen und Ermittlungen des Bundeskriminalamtes (BKA) zu ermöglichen. Zudem plädierte er dafür, dass das Bundeskriminalamt ohne konkreten Verdacht ermitteln darf. Die Trennung von Polizei- und Geheimdienst-Arbeit wurde im Grundgesetz nach den schlimmen Erfahrungen mit der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) des Nazi-Regimes eingeführt und gilt als ein Grundprinzip des Rechtsstaates.

Der CDU-Politiker Heiner Geißler warnte davor, die Trennung aufzuheben. Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" werde bei Ausländern mittlerweile bereits umgedreht, sagte Geißler auf dem Deutschen Anwaltstag in Hamburg.

Für den FDP-Innenexperten Max Stadler rüttelt Wiefelspütz "in unverantwortlicher Weise" an einem wichtigen Grundprinzip des Rechtsstaates. Für Änderungen bestehe im Übrigen "kein praktisches Bedürfnis", da bei Verdacht auf schwere Straftaten schon jetzt die Polizei von den Geheimdiensten informiert werde.

Wiefelspütz hatte angeregt, dass Geheimdiensterkenntnisse künftig der Polizei "jederzeit online zugänglich sein" sollten. Die Politik müsse sich der Frage stellen, "wie wir die Vorfeldinformationen der Dienste besser für die Polizeiarbeit nutzen können", sagte der SPD-Politiker. Dafür müsse auch die Einrichtung einer zentralen Islamismusdatei "ernsthaft geprüft" werden. Bis Jahresende könnten die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen sein.

Am 21-05-2004

Geheimdienst

Das Vertrauensgremium des Bundestags hat nach Informationen der "Welt am Sonntag" die Weichen für den endgültigen Umzug des Bundesnachrichtendienstes (BND) von Pullach nach Berlin gestellt. In der vergangener Woche habe das vertraulich tagende Gremium, das aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses besteht und für die Etats der Geheimdienste verantwortlich ist, 100 Millionen Euro bewilligt. Mit dem Geld soll die Planung der neuen Zentrale des Geheimdienstes in Berlin bis zur Baureife vorangetrieben werden. 40 Millionen Euro sollen dieses Jahr fließen, 60 Millionen im nächsten.

Anfang Februar war der siegreichen Architekturentwurf des Berliner Büros Kleihues+Kleihues der Öffentlichkeit präsentiert worden. Er sieht einen Neubaukomplex auf dem zehn Hektar großen Gelände des ehemaligen Stadions der Weltjugend im Berliner Stadtbezirk Mitte vor. Die Hauptnutzfläche beträgt 100 000 Quadratmeter. Rund 4000 BND-Beschäftigte werden dort arbeiten.

Die Bauarbeiten sollen im Oktober 2006 beginnen, der Rohbau Ende 2008 fertiggestellt sein. Am 4. August 2011 will der BND in seine neue Zentrale einziehen. Die Baukosten werden mit 720 Millionen Euro veranschlagt.

Am 28-02-2005

"Die Gefahr ist nicht vorüber"

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) will, dass die nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in Deutschland verabschiedeten "Sicherheitsgesetze" unbefristet fortgelten. Die bisherigen Regelungen haben sich seiner Ansicht nach bewährt und sollen nun noch ausgeweitet werden. Seit den damaligen Änderungen ist eine wesentlich stärkere Vernetzung von Geheimdiensten und Strafverfolgungsbehörden erlaubt. Auch was die Speicherung von Daten angeht, bekamen die Staatsorgane mehr Macht. Doch vor allem die neuen Befugnisse der Sicherheitsbehörden waren bis 2007 befristet worden.

Schily sprach sich dafür aus, diese Befristungen zu streichen. Man könne nicht sagen, die Gefahr sei vorüber. Deutschland bleibe im Gefahrenspektrum neben anderen Ländern. Teile der SPD wie der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz und die Grünen wollen dagegen die Maßnahmen nur um einige Jahre verlängern. Grünen-Chefin Claudia Roth betonte, es müsse kontinuierlich überprüft werden, ob in Grundrechte eingreifende Gesetze noch notwendig sind.

Die ersten beiden Anti-Terror-Pakete haben sich laut Schily bewährt. In mehreren Fällen seien Anschlagsplanungen aufgedeckt und verhindert, vier "islamistische" Organisationen verboten worden. Befürchtungen, die Gesetze führten zu einem Überwachungsstaat, hätten sich nicht bewahrheitet. Die Sicherheitsbehörden hätten ihre maßvoll erweiterten Befugnisse zurückhaltend genutzt. Der Bundesbeauftragte Peter Schaar hatte hingegen kürzlich von einer "ausufernden Abfrage" von privaten Daten gesprochen und eine gesetzliche Begrenzung dieser Abfragen gefordert. So hätten Behörden im Jahr 2004 in fast drei Millionen Fällen Kundendaten wie Name, Telefonnummer und Adresse bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post abgefragt. 2001 seien es noch 1,5 Millionen Fälle gewesen.

Schily sah in mehreren Punkten Nachbesserungsbedarf. So müsse das Bundeskriminalamt (BKA) Befugnisse zur Gefahrenabwehr erhalten. Bisher könne das BKA erst aktiv werden, wenn terroristische Verbrechen begangen worden seien. Auch solle es den Sicherheitsbehörden einfacher gemacht werden Auskünfte bei Banken und Fluggesellschaften einzuholen. Nach den Erfahrungen des Dritten Reiches wurden in Deutschland die Aufgaben von Geheimdiensten und Polizei allerdings bewusst getrennt.

Außerdem soll der Verfassungsschutz Zugriff auf Kontostammdaten bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhalten, um Finanzströme von Terrorverdächtigen aufspüren zu können. Schließlich will der Minister eine gemeinsame Indexdatei von Polizeien und Nachrichtendiensten, um sehen zu können, ob gegen einen Terrorverdächtigen etwas vorliege.

FDP-Fraktionschef Wolfgang Gerhardt kritisierte, Schilys "Schmalspurevaluierung" sei nicht ausreichend. Die ganze Sicherheitsgesetzgebung nach dem 11. September 2001 müsse permanent und nicht nur im Abstand von einigen Jahren überprüft werden. Schily rügte, wer wie die FDP eine Verlängerung der Anti-Terrorgesetze ablehne, "beeinträchtigt in hohem Maße die innere Sicherheit Deutschlands".

Am 11-05-2005

Neue Story

Wie immer, wenn Informationen von oder über Geheimdienste verbreitet werden, ist der Wahrheitsgehalt kaum überprüfbar. Geheimdienste haben in der Vergangenheit immer wieder falsche Behauptungen und unwahre Stories verbreitet, um bestimmte politische Ziele zu erreichen. Ein Beamter des amerikanischen Auslandsnachrichtendienstes CIA in Washington hat am Mittwoch eine Story über den vermeintlichen Beginn des Irak-Krieges verbreitet. Demnach habe der CIA vor Beginn des Krieges Geheimmaterial des deutschen Bundesnachrichtendienstes (BND) falsch eingeschätzt. Der BND habe aus seiner Quelle in Bagdad berichtet, dass Saddam Hussein über Massenvernichtungswaffen verfüge. Gleichzeitig hätten die Deutschen ihre Bedenken über die Verlässlichkeit ihres Informanten übermittelt. Die Warnungen seien jedoch ignoriert worden, "um den Krieg gegen das Regime von Saddam zu rechtfertigen".

Die US-Regierung hatte den im März 2003 gegen den Irak begonnen Krieg zuerst ausschließlich mit der Behauptung begründet, dass der Irak Massenvernichtungswaffen besitze, mit denen er die ganze Welt bedrohen könne.

Dem BND - so die aktuelle Story - seien die vermeintlichen "Erkenntnisse" über das irakische Waffenarsenal von einem Überläufer präsentiert worden. Der BND habe sein Wissen dann unter "großem Vorbehalt" an die CIA weitergegeben. Es habe sich um einen irakischen Chemieingenieur gehandelt, der jedoch als "relativ unzuverlässig" eingeschätzt worden sei. Die "Los Angeles Times" behauptete jetzt, der BND-Informant sei unter dem Codenamen "Curveball" geführt worden.

In der Story wird weiterhin sogar behauptet, die Bedenken des BND hinsichtlich der Verlässlichkeit des Informanten habe eine Rolle bei der Entscheidung des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder gespielt, die Bundeswehr nicht in den Irak-Krieg zu schicken.

US-Präsident George W. Bush und sein Außenminister Colin Powell sollen die Informationen der BND-Quelle hingegen als "verlässliches amerikanisches Geheimdienstmaterial" bezeichnet haben. "Dass wir die warnenden Hinweise des BND einfach missachtet haben, nur um auf jeden Fall den Angriff auf den Irak zu begründen, gehört mit zu unseren schwersten Fehlern", erzählte der CIA-Beamte weiter.

In einer weltweit viel beachteten Fernsehpräsentation hatte Powell am 5. Februar 2003 vor dem UN-Sicherheitsrat seine "Beweise" für mobile Waffenlabors im Irak vorgeführt. Er berief sich dabei auf "Informationen aus erster Hand". Nach langem Suchen hatten neben UN-Inspektoren auch US-Waffeninspekteure keine Belege für die Existenz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen im Irak finden können. Bush bekräftigt aber nach wie vor, auch ohne den Fund von Massenvernichtungswaffen sei das militärische Eingreifen der USA im Irak "nötig gewesen".

Powell sprach hingegen inzwischen von einem schweren Fehler. Er bezeichnete seine Rede zur Rechtfertigung des Irak-Krieges in einem Interview im September 2005 als einen "Schandfleck" in seinem Lebenslauf. Die Erinnerung daran werde für ihn stets "schmerzvoll bleiben".

Ob die neue Story des CIA den Tatsachen entspricht oder von ganz anderen Motivlagen zu Beginn des Irak-Krieges ablenken soll, kann nicht überprüft werden.

Am 23-11-2005

Bundeskriminalamt

Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, fordert mehr Befugnisse für seine Behörde im sogenannten Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Es müsse möglich sein, dass Informationen aus dem Ausland "auch durch das BKA selbst auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft" und eine "einfache Befragung oder Observation" durchgeführt werden können, sagte Ziercke am Samstag im Interview der Woche des Südwestrundfunks (SWR). Nach den Erfahrungen mit der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) der Nazis sieht das Grundgesetz eine Trennung von Polizei- und Geheimdienstaufgaben vor, so dass für Zierckes Wünsche dieses Trennungsgebot aufgehoben werden müsste.

Jede kleine Polizeistelle dürfe das heute schon, das BKA aber bisher nicht. Auch gehe es darum, bestimmte Menschen, die als so genannte "Gefährder" klassifiziert würden, von Seiten des BKA selber einzustufen. Bisher könnten nur die Länder diese Einstufung vornehmen.

Bei der Fußball-Weltmeisterschaft wird das Bundeskriminalamt laut Ziercke eine Zentralstellenfunktion wahrnehmen, alle Gefährdungshinweise aus dem Ausland bündeln und an die Landeskriminalämter weiterleiten. Man habe auch eigene Verbindungsbeamte zu ausländischen Fußballnationalmannschaften und bilde solche Beamte selber aus, so Ziercke. Es gehe darum, "der geringen Anzahl gewalttätiger Hooligans keine Chance zu geben, die Gewalt in Deutschland auszutragen".

Großereignisse wie die Flussball-WM seien immer auch ein Ziel von Terroristen, warnte der BKA-Chef. Für Deutschland gebe es aber derzeit keine konkreten Hinweise für eine Bedrohung. Dennoch "müsse man aufmerksam sein und sich sorgfältig vorbereiten" und zudem alle Informationen entgegennehmen, die auf Gefahren hindeuten könnten, um sie im Vorfeld abzuwehren.

Zur Debatte rund um den Einsatz der Bundeswehr während der WM sagte Ziercke: "Es geht hier ausschließlich um die Frage, ob in einer angespannten Sicherheitssituation, bei der die Länderpolizei möglicherweise am Rande ihrer Kraftreserven steht, ob in solchen Fällen und nur für den Objektschutz auch Bundeswehrsoldaten eingesetzt werden sollen." Soldaten seien keine Polizisten, sagte der BKA-Chef und erst recht keine Kriminalisten.

Am 16-01-2006

Geheimdienst versus Geheimdienst

Die von der "New York Times" verbreitete Darstellung von US-Geheimdiensten und die öffentlichen Äußerungen des deutschen Geheimdienstes BND über die Zeit vor dem Irakkrieg stehen zueinander in klarem Widerspruch. Die "New York Times" hält an ihrem Bericht über eine angebliche Weitergabe irakischer Verteidigungspläne an die USA durch Agenten des Bundesnachrichtendienstes (BND) fest. Chefredakteur Bill Keller schrieb in einer in der Zeitung veröffentlichten Stellungnahme, dass die Angaben der amerikanischen Geheimdienste "entschieden darlegen", dass die Zeichnung über irakische Verteidigungslinien in Bagdad von deutscher Seite vor Beginn des Golfkrieges im Frühjahr 2003 besorgt worden sei. Die deutsche Bundesregierung und der deutsche Bundesnachrichtendiesnt (BND) hatten am Montag die Darstellung der Zeitung als "falsch" zurückgwiesen.

Die Behauptung, die beiden BND-Mitarbeiter hätten den Plan Saddam Husseins zur Verteidigung Bagdads beschafft und den USA einen Monat vor Kriegsausbruch übermittelt, treffe nicht zu. Auch sei ein solcher Plan bislang dem BND und damit auch der Bundesregierung nicht bekannt gewesen, behauptet die deutsche Seite.

Nach den von der " New York Times" angeblich "zitierten" US-Geheimpapieren hatten die Deutschen die Zeichnung "von einer ihrer Quellen in Bagdad mit unbekannter Identität" erhalten. Nach Beginn des Krieges hätten die beiden Agenten "ihre Aktivitäten eingestellt und sich in die französische Botschaft begeben", heißt es weiter.

Die Zeichnung der irakischen Verteidigungslinien sei am 18. Dezember 2002 auf einem Treffen des damaligen Staatschefs Saddam Hussein und seiner obersten Militärkommandeure vorgestellt worden. Die USA hätten die Zeichnung am 3. Februar 2003 erhalten, einen Monat vor Beginn des Krieges.

Am 28-02-2006

Bundestagsabgeordnete unterschreiben

Der geplante Geheimdienste-Untersuchungsausschuss ist in greifbare Nähe gerückt. Am Mittwoch erreichten die drei Oppositions-Fraktionen das notwendige Quorum, wie die Fraktionen auf ddp-Anfrage bestätigten. Insgesamt unterschrieben bislang 160 Abgeordnete den Antrag, 154 Unterschriften waren mindestens notwendig.

Bei der Linkspartei haben sich alle 53 Abgeordnete dem Antrag schon angeschlossen. Bei der FDP unterschrieben den Angaben zufolge bereits 58 Parlamentarier den Antrag auf Einsetzung des Ausschusses. Mit der Zustimmung der anderen drei, die im Urlaub oder krank sind, werde noch gerechnet, hieß es. Die Grünen zählten am Mittwoch 49 Unterschriften ihrer insgesamt 51 Abgeordneten.

Nach Übereinkunft der Oppositionsparteien soll der Ausschuss sowohl die Aktivitäten des BND in Bagdad, als auch die Maßnahmen der Bundesregierung im so genannten Anti-Terror-Krieg beleuchten. Der Antrag soll noch in dieser Woche in den Bundestag eingebracht und Ende März entscheiden werden. Damit könnte sich das Gremium noch in diesem Monat konstituieren.

Am 16-03-2006

"Eindeutig rechtswidrig"

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat offenbar in weit größerem Ausmaß als bisher bekannt Journalisten bespitzelt und sie in rechtswidriger Weise bei der Arbeit und bis ins Privatleben hinein beschattet. Das geht aus dem Bericht des ehemaligen Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof, Gerhard Schäfer, hervor, den dieser am Mittwochabend im geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) des Bundestages vorlegte, wie die "Süddeutsche Zeitung" schreibt. Dem Bericht zufolge belegen die Untersuchungen Schäfers, dass der BND nicht nur einzelne Journalisten beschattet hat. Der Dienst habe Journalisten auch gezielt auf Kollegen angesetzt, um zu erfahren, an welchen Themen diese gerade arbeiteten.

Besonders interessiert war der BND demnach an Redakteuren des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel". Namentlich nennt Schäfer fünf Journalisten, die entweder selbst Informationen über Kollegen anboten oder vom BND befragt wurden, was sie über Kollegen berichten könnten. Noch im Herbst 2005 nahm der BND demnach Informationen über einen bekannten deutschen Journalisten entgegen. Auch Gaststätten, von denen der Dienst vermutete, dass Redakteure dort Informanten träfen, seien überwacht worden.

Bundesrichter Schäfer: "Eingriff in die Pressefreiheit"

Bundesrichter Schäfer bezeichnete die Praktiken nach Informationen der Zeitung als "unverhältnismäßig" und "eindeutig rechtswidrig" und stellte einen eklatanten "Eingriff in die Pressefreiheit" fest. So bestätigt der Bericht demnach, dass ein Journalist des "Sterns" am 30. Januar und am 2. Februar 1996 beschattet wurde. Ein Journalist des Magazins "Focus" wurde offenbar über Jahre hinweg bis ins Privatleben hinein überwacht.

Mitarbeiter des Geheimdienstes sollen auch umfangreiche Akten vernichtet haben. Schäfers Untersuchung belege zudem, dass der BND Journalisten Geld für Informationen gezahlt habe. Ein ehemaliger "Focus"-Journalist, heute Buchautor, erhielt demnach von 1982 bis 1998 mehr als 600.000 Mark.

Journalisten-Verband fordert vollständige Veröffentlichung des Untersuchungsberichts

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die vollständige Veröffentlichung des Untersuchungsberichts zu den Überwachungsmethoden des Bundesnachrichtendienstes. "Der Vorwurf der umfangreichen Bespitzelung von Journalisten durch den BND muss sich öffentlich überprüfen lassen", so der Bundesvorsitzender Michael Konken. Der Schäfer-Report dürfe nicht hinter den verschlossenen Türen des geheim tagenden Kontrollgremiums bleiben, so Konken.

Nach der Veröffentlichung des Berichts müssten die darin enthaltenen Punkte "minutiös überprüft" werden. Von besonderem Interesse sei dabei das Verhältnis des deutschen Geheimdienstes zur Pressefreiheit. Ebenso sei die Rolle von einzelnen Journalisten als Spitzel des Geheimdienstes kritisch zu hinterfragen.

Am 12-05-2006

Stasi-Methoden überall?

Neben dem deutschen Bundesnachrichtendienst (BND) beobachtet angeblich auch der US-Geheimdienst National Security Agency (NSA) deutsche Journalisten. Das sagten Mitarbeiter der NSA der Nachrichtenagentur ddp. Nach diesen Angaben führt die am 21. April 2001 gegründete NSA-Unterabteilung "Signals Intelligence Directorate" (SID) heute auch eine Datei mit dem Codenamen "First Fruits", in der die Namen kritischer Publizisten sowie ihre Artikel und Äußerungen gespeichert sind.

Neben amerikanischen Journalisten - unter ihnen etwa Seymour Hersh ("New Yorker"), James Risen ("New York Times"), Vernon Loeb ("Washington Post"), Bill Gertz ("Washington Times") und James Bamford (Publizist) - seien dort auch die deutschen Journalisten Hans Leyendecker ("Süddeutsche Zeitung"), Mitarbeiter des "Spiegel" sowie der französische Autor Guillome Dasquier gespeichert.

Um amerikanische Bürgerrechte und Datenschutzbestimmungen zu umgehen, würden die Namen in der "First Fruits"-Datei geschwärzt, seien aber von Personen der höchsten Sicherheitsstufe über einen Filter wieder im Klartext abrufbar, hieß es.

Befreundete Nachrichtendienste, etwa aus Großbritannien und Israel, hätten beschränkten Zugriff auf diese Datei, nicht jedoch der Bundesnachrichtendienst (BND), behaupteten die Mitarbeiter der NSA. Die "First Fruits"-Datei der NSA sei im Jahre 2001 nach den Terroranschlägen von New York von General Michael Hayden in Auftrag gegeben worden. Hayden war von 1999 bis 2005 Leiter der NSA.

Im Mai des vergangenen Jahres waren in Internet-Foren E-Mails, die zwischen Journalisten ausgetauscht worden waren, sowie Abschriften der Mitschnitte von Telefongesprächen veröffentlicht worden, die aus dieser Datei stammen sollen. Im Februar 2006 habe US-Präsident George W. Bush angeordnet, die Datei zu erweitern.

Am 16-05-2006

BND-Skandal

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat eine "kritische Überprüfung" der Befugnisse der deutschen Geheimdienste gefordert. Anlässlich der Veröffentlichung des so genannten "Schäfer-Berichtes" zum Skandal beim Bundesnachrichtendienst (BND) forderte Schaar eine "unabhängige Begutachtung" der Rechte der Nachrichtendienste. "Bevor über eine erneute Ausweitung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden entschieden wird, müssen die bestehenden Befugnisse einer kritischen Revision unterzogen werden", so Schaar. Die "Vorgänge beim BND", so der Datenschützer, unterstrichen diese Notwendigkeit. Dabei müssten sowohl die alten Rechte der Geheimdienste, als auch die 2001/2002 neu eingeführten Befugnisse unter die Lupe genommen werden.

Der Datenschutzbeauftragte verwies auf die "weit gehenden" Befugnisse zur verdeckten Datenerhebung von Bundesnachrichtendienst, Verfassungsschutz und militärischem Abschirmdienst. Diese Befugnisse seien durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz 2001/2002 noch ausgeweitet worden, zunächst bis zum 10. Januar 2007 befristet. Der von der Bundesregierung im letzten Jahr vorgelegte so genannte "Evaluationsbericht" über die neuen Regelungen sei "eine reine Selbstevaluation des zuständigen Bundesinnenministeriums", die zudem nur den Zeitraum bis Ende 2004 berücksichtige, kritisierte Schaar. "Der Schäfer-Bericht belegt die Notwendigkeit einer externen und unabhängigen Begutachtung."

Dabei sollten nach Ansicht des Bundesdatenschutzbauftragten nicht nur die neuen, sondern auch die bestehenden Befugnisse und ihre Verwendung untersucht werden. So sei es "offensichtlich", dass die Regelungen über die sogenannte Eigensicherung der Dienste einer verfassungskonformen Begrenzung bedürften. "Dies hat offensichtlich auch die Bundesregierung erkannt, da sie mittels Dienstvorschrift die Anwerbung und Abschöpfung von Journalisten untersagt hat", meint Schaar. Angesichts der Bedeutung der Pressefreiheit und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sei es jedoch erforderlich, die Befugnisse der Dienste und ihre Grenzen nicht in einer Dienstvorschrift, sondern im Gesetz klar zu regeln. Denn eine Dienstvorschrift könne die Bundesregierung jederzeit ohne parlamentarische Beteiligung zurücknehmen.

Am 29-05-2006

Anti-Terror-Datei

Die Bundesregierung hat am Mittwoch die Einrichtung einer Anti-Terror-Datei beschlossen. In der zentralen Datei sollen "Erkenntnisse über Personen" aus dem Bereich des "internationalen Terrorismus" und ihres Unterstützerumfeldes gespeichert werden. Durch die Datei werde die Zusammenarbeit der deutschen Sicherheitsbehörden gezielt unterstützt. Das Gemeinsame-Dateien-Gesetz - so die offizielle Bezeichnung - soll den Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder ermöglichen, eine gemeinsame Datei zu errichten.

Nach Angaben der Bundesregierung sind die Projektdateien befristet und "unterstützen insbesondere Arbeitsgruppen von Polizeien und Nachrichtendiensten" im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ). Der Gesetzentwurf enthalte detaillierte Regelungen zu den Personen und Objekten, die in der Antiterrordatei gespeichert werden sollen. Neben sichtbaren Grunddaten würden auch Daten gespeichert, die eine Gefährdungseinschätzung zulassen.

Die Grunddaten einer Person, die einer terroristischen Vereinigung angehöre "oder diese unterstützt", würden grundsätzlich immer angezeigt. Sie dienten in erster Linie der Identifizierung einer bestimmten Person oder eines bestimmten Objekts. Zu den Grunddaten gehören zum Beispiel Familienname, Vornamen, frühere Namen, Aliaspersonalien, Geschlecht Geburtsdatum, Geburtsort, aktuelle und frühere Staatsangehörigkeiten sowie Lichtbilder.

Auch die erweiterten Grunddaten sollen der Identifizierung der Personen dienen. Im Gegensatz zu den Grunddaten sollen die erweiterten Grunddaten jedoch "bei der ersten Abfrage" nicht sichtbar sein. "Sie werden verdeckt hinterlegt", so die Bundesregierung. Dabei werde offen angezeigt, welche Behörde über Erkenntnisse verfüge. Diese Daten würden auf Nachfrage einer beteiligten Behörde - "oder auch im Eilfall" - angezeigt.

Zu den erweiterten Grunddaten gehören zum Beispiel Telekommunikationsanschlüsse, Adressen für elektronische Post, Bankverbindungen, genutzte Fahrzeuge, Familienstand, Angaben zur Religionszugehörigkeit, "soweit diese im Einzelfall zur Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus erforderlich sind", Angaben zur Gefährlichkeit, insbesondere Waffenbesitz oder zur Gewaltbereitschaft der Person Fahr- und Flugerlaubnisse. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden.

Am 20-09-2006