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Bundesverfassungsrichter lehnen Eilantrag ab

Gleichgeschlechtliche Ehe:

Das Gesetz zur so genannten Homo-Ehe kann wie geplant am 1. August in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Mittwoch die Eilanträge Bayerns und Sachsens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das rot-grüne Lebenspartnerschaftsgesetz ab. Damit können schwule und lesbische Paare in genau zwei Wochen erstmals vor einer staatlichen Behörde eine "Eingetragene Lebenspartnerschaft" mit eheähnlichen Rechten und Pflichten schließen.

Bayern und Sachsen wollten die "Homo-Ehe" stoppen, weil sie darin einen Bruch mit dem traditionellen Verständnis von Ehe und Familie sehen. Ein Inkrafttreten des Gesetzes sollte bis zu der erst in einigen Monaten erwarteten endgültigen Entscheidung des Verfassungsgerichts über die Normenkontrollklagen Bayerns, Sachsens und Thüringens erreicht werden. Der Erste Senat bewertete aber die Nachteile, die bei Erlass einer einstweiligen Anordnung erfolgt wären, eindeutig schwerer als jene Folgen, die mit einer späteren Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes verbunden wären.

In dem Urteil wird festgestellt, dass "irreversible Nachteile für das Institut der Ehe durch das In-Krafttreten des Gesetzes nicht zu erwarten sind". Ob die "Eingetragene Lebens- partnerschaft" einem verfassungsrechtlichen "Abstandsgebot" zur Ehe zuwiderläuft, könne bei der Entscheidung über die Eilanträge außer Betracht bleiben. Die Anrufung des Bundesverfassungs-gerichts dürfe nicht zu einem Mittel werden, mit dem im Gesetzgebungsverfahren unterlegene Beteiligte das Inkrafttreten eines Gesetzes verzögern können", stellten die Karlsruher Richter klar. Da der Erlass einer einstweiligen Anordnung stets ein erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers sei, müsse das Verfassungsgericht "mit größter Zurückhaltung vorgehen".

Die Karlsruher Entscheidung zur sogenannten Homo-Ehe wird von den Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos) nachdrücklich begrüßt. Damit sei "ein weiteres Stück Diskriminierung aus Deutschland verschwunden", sagte der Schwuso-Vorsitzende Jens Eicheneiner am Mittwoch in Köln. Er freue sich für alle Homosexuellen, die "viel zu lange auf die rechtliche Absicherung ihrer Lebensgemeinschaft gewartet" hätten.

Die Bundesregierung begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Eckhart Pick (SPD), am Mittwoch in Karlsruhe. Die Bundesländer wüssten nun, "was sie zu tun haben". Der Grünen-Rechtsexperte Volker Beck rechnete damit, dass sich nun "im ersten Jahr einige tausend" gleichgeschlechtliche Partnerschaften registrieren lassen werden. Er sei "erleichtert und überglücklich", sagte Beck. Bayern sei "auf ganzer Linie gescheitert". Neu an der Entscheidung sei, dass Karlsruhe die Grundrechtspositionen homosexueller Bürger betont habe. Nun sei er auch in der Hauptsacheentscheidung zuversichtlich, während er beim Eilantrag "wesentlich skeptischer" gewesen sei, sagte Beck.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt den Karlsruher Richterspruch als "historische" Entscheidung. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft für homosexuelle Paare sei ein erster Schritt zur Beendigung ihrer Rechtlosigkeit, betonte LSVD-Sprecherin Halina Bendkowski am Mittwoch in Berlin. Deutschland habe damit "in lesben- und schwulenpolitischer Hinsicht endlich Anschluss gefunden an die EU-Länder Dänemark, Niederlande, Schweden und Frankreich".