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Rechnungshof kritisiert private Berater von Bundesministerien
Der Bundesrechnungshof will offenbar im ersten Quartal die externen Mitarbeiter in allen Ministerien zählen lassen. Um zu ermitteln, "wer die Personen bezahlt, die in den Ministerien, beispielsweise an Gesetzen mitarbeiten", werde ein Fragebogen verschickt, sagte Rechnungshofsprecher Michael Reinert der Wochenzeitung "Die Zeit". Geklärt werden solle, ob und in welcher Funktion die Ministerien Mitarbeiter von Unternehmen oder Verbänden beschäftigten. Zudem werde gefragt, warum externe Beschäftigte in das jeweilige Ministerium eingebunden und wie deren Arbeitsergebnisse verwendet würden. Es sei nötig zu prüfen, ob "die Neutralität des Verwaltungshandelns gewährleistet" sei, wenn beispielsweise "Personen an Gesetzen mitarbeiten und von Verbänden oder Unternehmen bezahlt werden".
"Banken verschweigen Extremzinsen von 20, 30 und mehr Prozent"
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am Montag schwere Vorwürfe gegen führende Anbieter von Verbraucherkrediten erhoben. Bei Konsumentenkrediten würden Kunden systematisch zum Abschluss teurer Kreditausfallversicherungen gedrängt, hieß es auf einer Pressekonferenz in Berlin. "Die Kopplung von Ratenkrediten und Restschuldversicherungen ist eine neue Form des Kreditwuchers", sagte Verbraucherzentralen-Chefin Edda Müller. "Wir können jetzt belegen: Diese Praxis hat System." Vor allem die Citibank, Deutschland-Tochter des weltgrößten Kreditinstituts, sei betroffen. Die Verbraucherzentrale fordert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf, dieser Kreditvergabepraxis Einhalt zu gebieten.
Bundesregierung will Datenschutz massiv einschränken
Der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für ein neues Telemediengesetz stößt auf massive Kritik von Bürgerrechts- und Verbraucherorganisationen. Der Arbeitsentwurf sieht unter anderem vor, dass jeder "Diensteanbieter" auch ohne Zustimmung des Nutzers personenbezogene Daten speichern und weitergeben darf. Für die Zulässigkeit der Speicherung der Nutzungsdaten sollen Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung des Dienstes genügen - und zwar nicht nur der Verdacht, die Entgelte für den Dienst nicht zu zahlen, sondern auch der Verdacht, den Dienst "in sonstiger Weise rechtswidrig zu Lasten des Diensteinhabers oder Dritter zu nutzen". Auch ist vorgesehen, dass Auskünfte über die Nutzer nicht nur an Strafverfolger, sondern auch an Private erteilt werden sollen. Die Bürgerrechts- und Datenschutzinitiative STOP1984 kritisierte, es entstehe der Verdacht, dass über den Umweg angeblichen Verbraucherschutzes eine vorbereitende Vorratsdatenspeicherung etabliert werden solle. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnte, unter dem Vorwand, gegen illegale Downloads vorgehen zu können, drohe eine ungehemmte Datensammlung durch die Hintertür.
Strom wird gekennzeichnet, bleibt aber überteuert
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes verabschiedet. Damit werden neben einer Regulierungsbehörde für die Strom- und Gasmärkte auch eine neue Informationspflicht für die Stromversorger eingeführt. Das neue Gesetz verpflichtet die Versorger, ihren Kunden mit der Stromrechnung und in Werbematerialen Auskunft über die Art der Stromerzeugung und die damit verbundenen Umweltbelastungen zu geben. Alle Verbraucher erfahren so, wie groß die Anteile an Atomkraft, Kohle oder erneuerbaren Energien wie Wasser- und Windkraft in der Strombeschaffung des jeweiligen Versorgers sind. Während das Öko-Institut diese Informationspflichten begrüßte, kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Entwurf wegen der unzureichenden Regelungen gegen Monopolmissbrauch als "Zumutung für die Verbraucher".
Schienennetz soll in staatlicher Hand bleiben
Sowohl der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), als auch der Verkehrsclub Deutschland (VCD) warnten am Donnerstag davor, die Deutsche Bahn (DB) AG als Ganzes zu privatisieren. Anlässlich der DB-Bilanzpressekonferenz betonten beide Verbände, die Schienen-Infrastruktur müsse unbedingt in staatlicher Hand bleiben. Der Börsengang dürfe nicht zum Selbstzweck werden, mahnte der VCD-Bundesvorsitzende Michael Gehrmann. Maßgeblich müsse vielmehr sein, wie die verkehrspolitischen Ziele am besten erreicht werden könnten. Wenn die Bahn mitsamt dem Netz an die Börse gehe, sei der Schienenverkehr in der Fläche gefährdet, warnte der vzbv. Auch Fragen der Sicherheit müssten beachtet werden. "Das Beispiel Großbritannien sollte uns hier ein mahnendes Beispiel sein", verwies vzbv-Vorstand Edda Müller auf die katastrophalen Verhältnisse beim Bahn-Privatisierungs-Vorreiter.
Werbung mit falschen Stiftung-Warentest-Urteilen aufgedeckt
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat ein verstärktes Vorgehen gegen irreführende Werbung mit Test-Urteilen der Stiftung Warentest angekündigt. Seit November hat der vzbv rechtliche Schritte gegen etwa 35 Unternehmen eingeleitet, die nach Auffassung des vzbv zu Unrecht mit positiven Test-Urteilen werben. Zu den Unternehmen, die vom vzbv eine Abmahnung erhalten haben, gehören unter anderem die Einzelhandelsketten Rossmann und Saturn. Die meisten der abgemahnten Unternehmen haben sich inzwischen bereiterklärt, auf die entsprechende Werbung zu verzichten, darunter auch Rossmann. Gegen Saturn läuft dagegen eine Klage des vzbv vor dem Landgericht Münster.
VZBV verklagt Anbieter wegen irreführender Werbung für Billigflüge
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mehrere Verfahren gegen Billigfluganbieter wegen irreführender Werbung eingeleitet. Aktuell wurde am Freitag eine Klage gegen British Airways PLC eingereicht, weil ein eindeutiger Hinweis auf eine begrenzte Platzkontingentierung fehlt. "Die Fluggesellschaften führen die Verbraucher mit irreführenden Lockvogelangeboten an der Nase herum", so Patrick von Braunmühl, Fachbereichsleiter beim vzbv. So würden die Unternehmen in ihrer Werbung bewusst darauf verzichten, auf das eng begrenzte Platzkontingent für günstig beworbene Flüge hinzuweisen.
vzbv wertet Entwurf für Gesundheitsreform als Erfolg
Als wichtigen Schritt zur Stärkung des Verbraucherschutzes sowie der Patienten- und Qualitätsorientierung des deutschen Gesundheitswesens bezeichnet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) e.V die heute von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt vorgelegten Eckpunkte zur Modernisierung des Gesundheitswesens. Gerade die vorgesehene Stärkung der Patientensouveränität und der Rechte der Betroffenen schaffe die Grundlagen für eine nachhaltige Qualitätsoffensive im Gesundheitswesen, so Edda Müller, Vorstand des vzbv. Dazu zählten vor allem mehr Transparenz bei der Leistungserbringung für Patienten, der geplante Aufbau eines unabhängigen Zentrums für Qualität in der Medizin, die Einsetzung eines Patientenbeauftragten auf Bundesebene sowie die Einführung von freiwilligen Hausarztmodellen und Präventions-Tarifen, wenn Patienten an qualitätsgesicherten Vorsorgeprogrammen teilnähmen.
Zahlreiche Neuerungen für Verbraucher
Zum Jahreswechsel treten für Verbraucher zahlreiche wichtige Neuregelungen in Kraft. So werden das Dosenpfand eingeführt, die Gewährleistungsfrist von sechs Monaten auf zwei Jahre auch auf viele Alt-Verträge ausgedehnt, die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung auf dem Niveau des Jahres 2002 festgeschrieben, das Sterbegeld gekürzt, 0900er-Mehrwertnummern eingeführt und die Tabaksteuer angehoben. Entschieden wird zudem noch über die Kürzung der Eigenheimzulage, die Fortführung und Änderungen der Ökosteuer sowie die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Mehr Transparenz bei "grüner Riester-Rente" erforderlich
Nicht einmal die Hälfte der Anbieter ökologisch orientierter Riester-Produkte kann angeben, wie groß der Anteil der ökologischer Anlagen bei ihrem Produkt ist. Dies ist das Ergebnis einer Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv) zum Anlage- und Informationsverhalten der Anbieter privater und betrieblicher Vorsorgeprodukte. Fazit der Untersuchung: Die ethischen, sozialen und ökologischen Standards bei Riester-Produkten sind für Verbraucher bisher kaum transparent; mehr Transparenz ist ein erster Schritt zur Förderung nachhaltiger Geldanlagen.
Ratgeber hilft beim Umgang mit Computer und Co.
Medien bestimmen unseren Alltag. Radios, Fernsehgeräte, Computer, Videorekorder und Handys gehören zur Grundausstattung der meisten Haushalte - und haben längst auch die Kinderzimmer erobert. Angesichts der Medienflut fühlen sich Eltern allerdings oft hilflos: Was soll man den Kindern erlauben und wo sollten Grenzen gesetzt werden? Voraussetzung für Spaß und Nutzen an den technischen Meiden ist der verantwortungsvollen Umgang mit Flimmerkiste, Computer und Co. Doch wie können Kinder dies lernen? Ein neuer Ratgeber der Verbraucherzentralen für Eltern mit Kindern bis zu 14 Jahren bietet jetzt Hilfe bei der Orientierung in der Welt der Medien.