Atomkonsens
Ärzteorganisation IPPNW erwägt Verfassungsklage gegen Atomkraftwerke
In der am 14. Juni 2000 paraphierten Vereinbarung der Bundesregierung mit der Atomwirtschaft verpflichte sich die Bundesregierung, keine Initiative zu ergreifen, um den derzeitigen Sicherheitsstandard der Atomkraftwerke und die diesem zugrundeliegende Sicherheitsphilosophie zu ändern. "Bei Einhaltung der atomrechtlichen Anforderungen gewährleistet die Bundesregierung den ungestörten Betrieb der Anlagen." Diese Zusicherung sei weder mit dem Atomgesetz noch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar, die eine ständige Anpassung der Anlagen an den Stand von Wissenschaft und Technik verlange. Seit der Verschärfung der sicherheitstechnischen Anforderungen für neue Atomkraftwerke, die unter der Regierung Kohl 1994 im Atomgesetz verankert wurde, stehe juristisch unzweifelhaft fest, dass die Sicherheitstechnik der laufenden deutschen Atomkraftwerke nicht dem Stand der Wissenschaft entspreche.
Auch der Vorsitzende der Reaktorsicherheitskommission, Lothar Hahn, betone seit Jahren, dass die laufenden Atomkraftwerke nach dem heute geltenden Atomgesetz nicht mehr genehmigungsfähig wären. Ein solcher Sicherheitsrabatt für die laufenden Atomkraftwerke ist aber nach Auffassung der IPPNW verfassungs-widrig. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem „Kalkar-Urteil" festgestellt, dass die notwendige Anpassung der laufenden Atomkraftwerke nicht "durch das technisch gegenwärtig Machbare begrenzt" werden dürfe. "Da aber eine Anpassung der deutschen Atomkraftwerke an den Stand der Wissenschaft rein technisch nicht möglich ist, ist ihr Betrieb rechtswidrig", so Watermann.
Zum selben Ergebnis kommt die Ärzteorganisation bei der Frage der Entsorgung des Atommülls. Das geltende Atomgesetz verlange entweder eine "schadlose Verwertung" oder eine "geordnete Beseitigung". Die Wiederaufarbeitung sei allerdings alles andere als eine schadlose Verwertung. Und die jetzt von der Bundesregierung und der Atomwirtschaft angestrebte jahrzehntelange Zwischenlagerung sei keine "geordnete Beseitigung". Ein sicheres atomares Endlager sei weder vorhanden noch in Sicht. Watermann: „Das kann bei Anwendung des geltenden Atomrechts nur die Konsequenz haben, dass die Atomkraftwerke sofort vom Netz genommen werden müssen, um eine weitere Atommüllproduktion zu vermeiden."
Die Nicht-Beachtung des geltenden Atomrechts stellt die IPPNW auch hinsichtlich des Versicherungsschutzes Dritter für den Fall eines Super-GAU fest. Die vorgeschriebene Überprüfung und Anpassung der Deckungssumme im 5-Jahres-Turnus werde seit Jahrzehnten schlichtweg unterlassen. Jetzt verzichte die Bundesregierung selbst für die versprochene Erhöhung der Deckungssumme auf 5 Milliarden DM auf die Durchsetzung eines realen Versicherungsschutzes durch eine Haftpflichtversicherung. Doch auch eine solche Versicherungssumme wäre angesichts von offiziell erwarteten Schäden in Höhe von 10 000 Milliarden DM nach Auffassung der Neuen Richtervereinigung (NRV) verfassungsrechtlich nicht hinreichend. Denn damit seien unter anderem die Eigentumsrechte der Bevölkerung und die anderer Unternehmen nach Artikel 14 des Grundgesetzes nicht hinreichend geschützt.
Watermann: "Angesichts eines Super-GAU-Risikos von 2% fordern wir die sofortige Abschaltung der Atomkraftwerke. Wir stützen uns hierbei auf das Bundesverfassungsgericht, nach dem ‘bereits eine entfernte Wahrscheinlichkeit’ genügen muss, um die Schutzpflicht des Gesetzgebers und der anderen Staatsgewalten ‘konkret auszulösen’."
Die IPPNW-Ärztin verweist zudem auf von offizieller Seite bestätigte Studien, die in der Nähe von Atomkraftwerken erhöhte Kinderkrebsraten festgestellt haben. "Es ist unerträglich, wenn das nicht dazu führt, dass die Atomkraftwerke endlich abgeschaltet werden", so Watermann.
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Am 08. Jun. 2001 unter:
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