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Einweglobby zieht Klage gegen Dosenpfand in Wiesbaden zurück

Endgültige Einführung des Dosenpfands zum 1. Januar 2003

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am Mittwoch über die Klagen von mehreren Dutzend Einwegunternehmen gegen die Einführung des Dosenpfandes zum 1.1.2003 verhandelt. Nach zweistündiger Erörterung haben die Kläger ihre Klage zurückgezogen. Zuvor waren sie mit allen verfahrensverzögernden Anträgen gescheitert. Damit steht der Einführung des Pflichtpfandes auch in Hessen nichts mehr im Wege.

Nach Ansicht von Günther Guder, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels hat der Wahlsieg der Bundesregierung sämtliche politische Unsicherheiten beseitigt. "Die Prozessstrategie der Einweglobby war offensichtlich nur darauf ausgerichtet, durch eine neue, christlich-liberale Bundesregierung eine Rücknahme der Pfandpflicht zu erreichen. Mit dem Ausgang der Wahl ist diese Strategie gescheitert", so Roland Demleitner, Geschäftsführer des Bundesverbandes Mittelständischer Privatbrauereien.

"Die Prozessstrategie der Einwegunternehmen, "Schrotflintenklagen" gegen sämtliche Bundesländer zu erheben, ist kläglich gescheitert. Dies haben die Kläger durch ihre Klagerücknahme vom heutigen Tage eingestanden", so Dr. Remo Klinger aus der Kanzlei Geulen & Klinger als Prozessvertreter der Mehrwegallianz.

"Die Einweglobby sollte nun ihren Widerstand gegen die Verpackungsverordnung aufgeben und die verbleibenden drei Monate zur Vorbereitung der Einführung des Pflichtpfandes nutzen. Sie kann sich dabei an Dänemark ein Beispiel nehmen, wo am gestrigen Tag (23.09.) flächendeckend ein Pfand auf Einweg nach dem deutschen Modell eingeführt wurde", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe.

Kleine Anmerkung der Redaktion:

In der Spielbank Wiesbaden gab es auch Mobbing-Vorwürfe und entsprechende Gerichtsverfahren.