Energiewirtschaftsgesetz
Strommarktliberalisierung: Industrie profitiert - Verbraucher zahlen drauf
Der deutsche Sonderweg, dass die Wirtschaftsverbände die Wettbewerbsregeln unter sich aushandeln, wäre ein Weg in die Sackgasse, kritisierte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Die künstlich überhöhten Strom- und Gaspreise schadeten den Verbrauchern und wirkten als enorme Konjunkturbremse. Der vzbv kritisiert die missbräuchlich überzogenen Nutzungsentgelte, die die Stromnetzbetreiber als Monopolisten ihren Konkurrenten in Rechnung stellten. „Dadurch ist es für neue Wettbewerber kaum möglich, Strom zu konkurrenzfähigen Preisen anzubieten. Die von den Netzbetreibern erhobenen Nutzungsentgelte machen bis zu 70 Prozent des Strompreises für private Haushalte aus. Gleichzeitig verwenden die Versorgungsunternehmen die Einnahmen aus den überhöhten Netznutzungsentgelten zur Quersubventionierung ihres eigenen Stroms und verfälschen damit den Wettbewerb.“
Von dieser Quersubventionierung profitiere die Industrie - zu Lasten der Verbraucher: So hätten seit 1998 bei der Industrie 32 Prozent der Stromkunden den Anbieter gewechselt, bei den Privatkunden waren es nur vier Prozent. 68 Prozent der Industriekunden blieben bei ihrem Lieferanten, handelten aber günstigere Verträge aus.
Besonders kritisch sei nach Auffassung des vzbv auch die Situation auf dem Gasmarkt. Obwohl über 43 Prozent der privaten Haushalte für Wärme auf Erdgas angewiesen sind, gebe es hier noch immer keinerlei Wettbewerb für Privatkunden. Mit der Fusion von Eon und Ruhrgas würden die Chancen auf einen echten Wettbewerb weiter sinken.
Der vzbv forderte die Entflechtung der Energieanbieter von den Netzbetreibern. „Unser Ziel ist die volle Unabhängigkeit der Netzbetreiber von den Stromanbietern“, erklärte vzbv-Vorstand Edda Müller. „Es ist blauäugig zu glauben, dass die Netzbetreiber anderen Stromanbietern jemals faire Konditionen für die Stromdurchleitung einräumen, solange sie über diese Netze den eigenen Strom verkaufen wollen.“ Falls die volle Unabhängigkeit der Netzbetreiber nicht zu erreichen ist, sei eine strenge Regulierung durch eine unabhängige Regulierungsbehörde dringend notwendig. Als Modell hierfür diene die Regulierungsbehörde für Telekommunikation.
Die neue Regulierungsbehörde solle den Preis und die Konditionen für den Netzzugang überprüfen, bevor der Netzbetreiber auf dem Markt tätig wird. Der vzbv forderte Bundeswirtschaftsminister Clement auf, das geplante Energiewirtschaftsgesetz zurückzuziehen. Mit dem Gesetz soll das bisherige Modell eines von der Wirtschaft in den sogenannten Verbändevereinbarungen ausgehandelten Netzzugangs auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden. Mit dem Energiewirtschaftsgesetz würde der bisherige Zustand eines Nicht-Wettbewerbs zementiert, so Edda Müller.
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Am 21. Feb. 2003 unter:
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« Kritik an vorgeschlagener Aufweichung des Folterverbots
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