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Gebietsfremde Tiere und Pflanzen verursachen Millionenschäden

Studie

Ortsfremde Pflanzen- und Tierarten verursachen nicht nur ökologische, sondern auch finanzielle Schäden in Millionenhöhe. Für 20 solcher so genannter Neobiota berechneten Forscherinnen und Forscher der Goethe-Universität Frankfurt/Main für das Umweltbundesamt die volkswirtschaftlichen Kosten. Allein in Deutschland summierten sie sich im Jahr 2002 auf durchschnittlich 167 Millionen Euro. Die staatlichen Umweltschützer fordern die Bürger auf, keine fremden Arten aus dem Urlaub mitzubringen, Exoten in die Natur zu entlassen oder auch gebietsfremde Arten im Garten anzusiedeln.

Immer mehr Tiere und Pflanzen tauchen in Gebieten und Ökosystemen auf, in die sie durch natürliche Ausbreitung gar nicht gelangen könnten. Die Globalisierung des Verkehrs und des Handels führt dazu, dass natürliche Ausbreitungsbarrieren wie Flüsse, Berge und Meere leichter überwunden werden. So finden sich auch in Deutschland Neobiota wieder, die ökologische, ökonomische oder gesundheitliche Schäden verursachen können.

In Fallstudien wurden zum Beispiel die jährlichen Kosten für die Bekämpfung gesundheitsgefährdender Arten - wie Beifußambrosie und Herkulesstaude - berechnet. Zudem sind Kosten für Arten die die Forst- und Landwirtschaft (Roteiche und spätblühende Traubenkirsche sowie Mehlmotte und Getreidekapuzinerkäfer) sowie die Fischerei und Teichwirtschaft (Bisam und Kamberkrebs) beeinflussen, berechnet worden. Für den kommunalen Bereich analysierten die Forscherinnen und Forscher ökonomische Folgen der Ausbreitung der Kastanienminiermotte und des Verursachers der Ulmenkrankheit.

So entstehen in Deutschland allein durch die Herkulesstaude Kosten in Höhe von rund 12,3 Millionen Euro pro Jahr; für die Kastanienminiermotte betragen sie sogar 19,2 Millionen Euro. Die Ergebnisse sind eine Momentaufnahme. Grundlage für die Berechnung waren jährliche Aufwendungen im Gesundheitswesen und in den Städten und Gemeinden.

Die Studie ergibt nach Ansicht des Umweltbundesamtes Handlungsbedarf von staatlicher Seite. Zur effektiven Kontrolle gebietsfremder Arten müssten zum Beispiel die rechtlichen nationalen und internationalen Regelungen harmonisiert sowie die Gesetzgebung im Fischerei-, Jagd- und Waldrecht novelliert werden.