EU-Verfassung und Co.
Worüber das Volk abstimmen darf, sollte es selbst entscheiden
Für eine Volksabstimmung über die Rechtschreibreform hatte sich am vergangenen Wochenende der Chefredakteur der "Bild am Sonntag", Claus Strunz, gefordert. Gegen eine solches Bürgervotum hatte sich Doris Ahnen, Präsidentin der Kultusministerkonferenz ausgesprochen. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier hatte für einen Volksentscheid zur Länderneugliederung plädiert.
Nicht nur eigene Gesetzentwürfe sollten die Bürger zur Abstimmung stellen können, sondern auch vom Parlament beschlossene Gesetze - wie z.B. die Rechtschreibreform. "Wenn 500.000 Bürger mit ihrer Unterschrift dazu aufrufen, sollte ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz zur Volksabstimmung gestellt werden", schlug der Mehr Demokratie-Sprecher vor.
Bestimmte Themen müssten aber immer direkt von der Bevölkerung entschieden werden: "Verfassungsfragen sind Sache des Volkes!" Das gelte für die Europäische Verfassung genauso wie für das Grundgesetz, das seit 55 Jahren ohne den Segen der Bürger auskommen müsse. Ein solches obligatorisches Referendum gebe es in der Bundesrepublik bisher nur für den von Hans-Jürgen Papier angesprochenen Fall einer Länderneugliederung.
Vor dem Hintergrund der laufenden Debatte um ein EU-Referendum in Deutschland sagte Häfner, dieser habe zunächst Priorität: "Die Parteien sollten sich zuerst auf eine Volksabstimmung über die Europäische Verfassung einigen. Ein solcher Kompromiss wäre eine gute Grundlage für eine Diskussion über die Einführung der Volksgesetzgebung."
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Am 10. Aug. 2004 unter:
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