Tierschutz
Mehrheit der Deutschen lehnt Jagd ab
Laut Emnid lehnt der überwiegende Teil der Befragten insbesondere spezielle Jagdpraktiken ab. 70,7 Prozent wünschen sich ein Verbot von Schrotmunition, die häufig bei der Jagd auf kleine, schwer zu treffende Tiere eingesetzt wird, wie zum Beispiel Hasen. Bei Schüssen in Tiergruppen wie Vogelschwärme würden durch Schrot zahlreiche Tiere verletzt. Ein generelles Verbot der Fallenjagd befürworten 67,4 Prozent. Besonders betrifft dies Tiere, die ihre Nahrung betasten und deshalb mit den Pfoten in die Fallen fassen, wie Waschbären. Hinzu komme, dass mit Fallen zumeist kleine Beutegreifer bejagt würden, für deren Verfolgung es keine ökologisch haltbaren Gründe gebe, so die Kritik der Tierschützer.
80,4 Prozent der Befragten sprechen sich für ein Verbot von Bleimunition aus. Durch die Verwendung von Bleikugeln gelangr ein großer Teil des für Mensch und Tier giftigen Bleis in die Umwelt, insbesondere in unsere Gewässer. Besonders Enten, die das Blei mit der Nahrung aufnehmen, sterben qualvoll an der Vergiftung. Eine vorgeschriebene regelmäßige Überprüfung der Schießleistung von Jägern wünschen sich über 90 Prozent der Befragten. Derzeit sei nur beim Ablegen der Jagdprüfung ein Beweis für die Schießfähigkeit des Jägers verbindlich verordnet. Zudem kontrollierten sich die Jäger in Deutschland weitgehend selbst. Der Jagdschutz, also die Überwachung der Einhaltung der Jagdgesetze, obliegr den sogenannten Jagdausübungsberechtigten und den Jagdbehörden. Da es sich bei diesen ganz überwiegend selbst um Jäger handele, fehlt eine unabhängige Kontrolle, so die Kritk.
Nach dem Willen der Befragten sollte bei der Novellierung des Bundesjagdgesetzes auch der Gedanke der Nachhaltigkeit stärker beachtet werden. Von Jägern würden einige Tierarten wie Fasane regelmäßig ausgesetzt, um sie anschließend zu jagen. Nach Meinung von rund 70 Prozent sollte das Aussetzen von jagdbaren Tierarten künftig verboten sein.
Drei Viertel stimmten der Frage zu, ob das Bundesjagdgesetz künftig die Bejagung seltener und gefährdeter Tierarten verbieten sollte. Zur Zeit ist es erlaubt, auch gefährdete und seltene Tierarten zu bejagen, soweit diese im Katalog der jagdbaren Arten stehen und eine Jagdzeit haben. So seien inDeutschland 2002/2003 7.500 Rebhühner erlegt worden, obwohl Rebhühner zu den bundesweit "stark gefährdeten" Tierarten zählten und in den vergangenen Jahrzehnten starke Bestandseinbrüche zu verzeichnen hätten.
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft will in diesem Herbst den Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes vorlegen. Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten hält eine umfassende Reform des seit 70 Jahren nahezu unveränderten Gesetzes für dringend erforderlich. "Das Bundesjagdgesetz regelt das 'Freizeitvergnügen' einer relativ kleinen Bevölkerungsgruppe und steht inzwischen größtenteils im Widerspruch zum zeitgemäßen ethischen Tierschutz, der seit 2002 in der Verfassung festgeschrieben ist," so Marlene Wartenberg, Geschäftsführerin von Vier Pfoten.
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Am 09. Sep. 2004 unter:
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