Trittin kündigt Gesetz an
Verkaufs-Verbot für illegal geschlagenes Holz geplant
Zu den Kernpunkten des neuen Gesetzes gehört ein Recht der Abnehmern auf Informationen zur Herkunft des Holzes. Holz, das illegal in Urwäldern geschlagen wurde, und Produkte, die aus solchem Holz hergestellt wurden, sollen beschlagnahmt werden können.
Trittin verwies darauf, dass Urwälder nicht nur Naturräume, sondern auch Lebensräume für Völker seien, die seit Jahrhunderten ein Miteinander von Mensch und Natur praktizierten. Er begrüßte, dass die EU-Kommission im Juli dieses Jahres Vorschläge für eine Verordnung vorgelegt hat, die auf ein Importverbot von illegal geschlagenem Holz abzielt. Am wirksamsten seien Bemühungen zum Urwaldschutz, wenn Maßnahmen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammenwirkten, sagte Trittin.
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Am 01. Okt. 2004 unter:
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« Arbeitnehmer zahlen Zahnersatz und Krankengeld künftig allein
Neue Entschädigungsregelungen bei Verspätungen »

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