Zur Bewährung
Staatsanwaltschaft plädiert auf Geldstrafen im Daschner-Prozess
Daschner und der zweite Polizeibeamte Ortwin E. müssen sich wegen einer Gewaltandrohung gegen den Entführer und Mörder Jakob von Metzlers, Magnus Gäfgen, verantworten. Schon in ihrer Anklageschrift war die Staatsanwaltschaft vom ursprünglichen und schwerer wiegenden Verdacht der Aussageerpressung abgerückt.
Mit den jetzt geforderten Bewährungs-Geldstrafen plädierte Möllers auf ein mildes Urteil. Die geforderte Geldstrafe entspreche der im Gesetz vorgesehenen Mindesthaftstrafe von einem halben Jahr.
Er sah zwar einen Schuldspruch als "unerlässlich und geboten" an, machte aber zugleich "massive Milderungsgründe" aus. Als erstes nannte er in diesem Zusammenhang das behauptete Motiv der Angeklagten, das Leben des - zum Zeitpunkt bereits toten - Kindes retten zu wollen.
Den Foltervorwurf sah Möllers nicht erfüllt. Gleichwohl sei mit dem Fall die "Tür zu einem verbotenen, dunklen Raum einen Spalt breit aufgemacht" worden, die es schnell wieder zu schließen gelte.
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- NRW Justiz: Die Landesregierung ist gefordert
- Senioren: Alt ist, wenn man Seniorenresidenz googelt
- Christian Wulff - Wenn Machtmenschen menscheln
- Diskurs der Rechtspopulisten über Israel
- Photovoltaik-Zubau in Deutschland
- Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
- „Cottbus Nazifrei!“ - DASS ist ein MUSS
- Arbeitsrecht: EuGH Urteil enttäuscht
- Finca Mallorca und andere Schnäppchen
- Windenergie wieder auf gutem Weg
