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45-Millionen-Subvention für Ethylen-Pipeline der BASF genehmigt

Argumentationshilfe

Die EU-Kommission hat einen "Zuschuss" genehmigt, den der Freistaat Bayern dem Konsortium deutscher Petrochemie-Unternehmen EPS für den Bau einer Ethylen-Pipeline gewähren möchte. Subventionsempfänger ist die Ethylene Pipeline Süd GmbH & Co. KG, ein Konsortium der Unternehmen BASF AG, Borealis Polymere GmbH, Clariant GmbH, OMV Deutschland GmbH, Ruhr Oel GmbH, Vinnolit Gmbh&Co KG und Wacker Chemie GmbH. Die geplante "Beihilfe" zugunsten der Chemiegiganten beläuft sich auf 29,9 Prozent der gesamten förderfähigen Investitionskosten und somit auf einen Höchstbeihilfebetrag von 44,85 Millionen Euro. Nach Auffassung der Kommission ist das Vorhaben wichtig für den Aufbau eines europaweiten Ethylen-Pipeline-Netzes und beeinträchtigt den Wettbewerb "nicht ungebührlich". Ursprünglich wollte der Freistaat den hochliquiden Chemieriesen sogar 70 Millionen Euro überweisen.

Das Projekt sieht den Angaben zufolge den Bau einer 357 Kilometer langen Pipeline für den Transport von Ethylen zwischen Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) und Münchsmünster (Bayern) vor. Ethylen ist ein äußerst gefährliches Gas, das aus Erdöl und Erdgas gewonnen wird und für die Herstellung von Polymeren und Kunststoffen verwendet wird.

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes begründete die "mögliche" Beeinträchtigung des Wettbewerbs: "Die Ethylen-Pipeline in Bayern stellt eine wichtige Verbindung zwischen bereits bestehenden Netzen in Westeuropa und in sich geschlossenen 'Inseln' in Mitteleuropa dar. Jetzt, da Deutschland zugestimmt hat, das Beihilfeniveau von 50 Prozent auf 30 Prozent zu senken, bin ich überzeugt, dass die Vorteile der Beihilfe mögliche Beeinträchtigungen des Wettbewerbs mehr als wettmachen."

"Im Januar 2005 notifizierte Deutschland die Absicht Bayerns, dem EPS-Konsortium einen Zuschuss von 70 Millionen Euro für den Bau einer Ethylen-Pipeline zu gewähren", teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit. Die Gesamtkosten für den Bau seien auf 140 Millionen Euro veranschlagt worden.

Argumentationshilfe: "Unterstützt von der Wirtschaft, argumentierten die deutschen Behörden"

Im März 2005 hatte die Kommission beschlossen, "die Vereinbarkeit dieses Zuschusses mit den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags (siehe IP/05/344) zur Verfahrenseinleitung) eingehend zu prüfen". Die Kommission bezweifelte, dass der Nutzen der Pipeline für ganz Europa die sich ergebende Wettbewerbsverfälschung zu Lasten der chemischen Industrie in den anderen EU-Mitgliedstaaten aufwiegen könne, "denn es schien zunächst, als käme die Beihilfe in erster Linie der petrochemischen Industrie in Bayern zugute".

"Unterstützt von der Wirtschaft, argumentierten die deutschen Behörden, die Pipeline in Bayern sei von essentieller Bedeutung, weil sie bestehende Pipeline-Netze mit verschiedenen 'Industrieinseln' verbinde und Westeuropa außerdem an weitere Pipelines in Mittel- und Osteuropa anschließe", teilte die EU-Kommission mit.

Trickreich: Geringere Förderquote, aber "höher veranschlagte Investitionskosten"

Es sei ferner ein überarbeitetes Projekt mit einem niedrigeren Beihilfeniveau - 44,85 Millionen "für die nun etwas höher veranschlagten Investitionskosten von 150 Millionen Euro" anstelle der zuvor veranschlagten 140 Millionen - und einer niedrigeren Beihilfeintensität von maximal 29,9 Prozent vorgelegt worden.

Die Kommission habe auch berücksichtigt, dass die Pipeline nach dem Common-Carrier-Prinzip, dem Prinzip des nicht diskriminierenden Durchleitungsentgelts und dem Prinzip des minimalen Gewinns betrieben werden solle.