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Karlsruhe verwirft Eilantrag gegen Erneuerbare-Energien-Gesetz

Knappe Entscheidung

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag des Betreibers eines großen Biogas-Anlagenparks gegen eine Regelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes abgelehnt. Das teilte das Gericht am Donnerstag (19. Februar) in Karlsruhe mit. Der Bioenergiepark besteht aus 40 Biogasanlagen, die sukzessive von November 2006 bis Dezember 2007 in Betrieb genommen wurden. Der Betreiber wandte sich dagegen, dass aufgrund der gesetzlichen Regelung die 40 Anlagen erstmals als "eine Großanlage" gelten. Der Bioenergiepark könne angesichts der hiermit verbundenen Vergütungseinbußen nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden. Es drohe innerhalb kürzester Zeit die Insolvenz.

Das seit Januar geltende Gesetz sieht vor, dass die Höhe der Vergütung für Strom aus Biomasse nach Leistungsklassen gestaffelt ist, so dass kleinere Anlagen eine höhere Vergütung pro Kilowattstunde erhalten als größere Anlagen.

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) begrüßte die Entscheidung. Nach den Worten Gabriels stellt das Gesetz klar, dass das "Anlagensplitting" unzulässig sei, auch für bereits bestehende Anlagen. In der Vergangenheit sei es Praxis gewesen, große Anlagenparks in mehrere Anlagen aufzuteilen, um auf diese Weise höhere Vergütungen zu erzielen. Laut Gesetz gelten mehrere Anlagen als eine Großanlage, wenn sie sich auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden.

Die Entscheidung des Ersten Senats fiel allerdings nur denkbar knapp mit fünf zu drei Richterstimmen. Die Entscheidungsgründe wurden noch nicht mitgeteilt.

(AZ: 1 BvR 3076/08 - Beschluss vom 18. Februar 2009)