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Ökodesign-Richtlinie | ErP 2018 – Was Sie zur wissen sollten

ErP – was ist das?

Die neue Ökodesign-Richtlinie und was SIE darüber wissen sollten!ErP steht für Energy-related Products und bezeichnet die Ökodesign-Richtlinie der EU (Richtlinie 2009/125/EG). Die Bundesregierung hat diese Richtlinie mit dem Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) in deutsches Recht umgesetzt. Ihr Ziel ist es, im Rahmen der Integrierten Produktpolitik in der Europäischen Union (IPP), Energie und andere Ressourcen bei Herstellung, Betrieb und Entsorgung von energieverbrauchsrelevanten Produkten einzusparen. Betrachtet wird demnach der gesamte Lebenszyklus eines Produktes. Zudem sollen EU weit einheitliche Rechtsvorschriften geschaffen und so ev. Handelshemmnisse verhindert werden.

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Wie werden die Produktgruppen eingeteilt?

Eingeteilt werden energieverbrauchsrelevante Produkte in Lose, sogenannte LOTs. Bei der Kurzbezeichnung der Produktlose steht

  • ENER für das Generaldirektorat Energie,
  • ENTR für das Generaldirektorat für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMUs GROWTH (früher ENTR) sowie
  • ENV für das Generaldirektorat Umwelt

Was ist neu seit Januar 2018?

Ab 01.01.2018 gilt die ErP-Richtlinie auch für Hallenheizungssysteme wie Dunkel- oder Hellstrahler (ENER / LOT 20 Einzelraumheizgeräte) sowie für Warmluftgeräte (ENER / LOT 21 Warmluftzentralheizung ohne KWK). Die konkreten Anforderungen für diese Produktgruppen sind in der Verordnung (EU) 2015/1188 geregelt. Demnach umfassen die Anforderungen für Dunkelstrahler: • Die Kennzahl für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad (Saisonal Efficiency): mindestens 74 %. Produkte deren Kennzahl unter diesem kritischen Wert liegt, dürfen ab 01.01.2018 nicht mehr auf den Markt gebracht werden. • Die NOx-Emissionen: maximal 200 mg/kWh • Aussagekräftige Produktinformationen

Wie wird die ErP-Kennzahl für energiesparende Dunkelstrahlertechnologie bestimmt? Einfluss auf die Saisonale Energieeffizienz bei Dunkelstrahlern haben vor allem: • Der thermische Wirkungsgrad der Geräte • Der Strahlungsfaktor Beide Werte jeweils gewichtet zu 15 % im Nennlast-Betrieb, 85 % im Teillastbetrieb. Relevant sind zudem sogenannte Korrekturfaktoren. Sie berücksichtigen • Die Fähigkeit zur Modulation der Geräte F(1) • Den elektrischen Hilfsenergiebedarf F(4) • Den Einsatz einer dauerhaften Pilotflamme F(5)

Welchen Nutzen hat die neue Kennzahl?

Durch die Einführung der Kennzahl verspricht sich die EU eine Verschiebung des Marktes hin zu energieeffizienteren Produkten. Auch die Verbraucher profitieren durch mehr Transparenz und Vergleichsmöglichkeiten bei der Kaufentscheidung. Neu ist diese Vergleichsmöglichkeit bei Strahlungsheizungsgeräten jedoch nicht. KÜBLER setzt sich seit fast 30 Jahren für eine objektive Vergleichbarkeit von Hallenheizungssystemen ein. Mit RayLab hat der Technologie- und Innovationsführer weltweit erstmals ein Messsystem zur Verfügung gestellt, um die Strahlungsleistungen von Industrieheizungen zuverlässig und reproduzierbar zu bestimmen (RayLab ist als Methode B in den EN-Normen 416-2 und 419-2 verankert und wurde 2006 mit dem Bayerischen Staatspreis ausgezeichnet). Mit der Saisonalen Energieeffizienz wurde der bisherige Normwert jetzt erweitert und eine europaweit gültige Kennzahl für die Energieeffizienz von Infrarothallenheizungssystemen vorgeschrieben.

Wer ermittelt die Kennzahl?

Die jeweiligen Hersteller sind selbst verantwortlich für das Ermitteln der Kennzahl. Sie sind verpflichtet, diese Information frei und öffentlich zur Verfügung zu stellen. In Deutschland sind die Länder mit der Überwachung des Marktes hinsichtlich der Ökodesign- und Energielabelanforderung beauftragt. Sie werden dabei von der BAM (Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie BMWi) unterstützt. Die Aufgaben umfassen u. a. Tätigkeiten wie Stichprobenkontrollen von Produkten und Papierprüfungen.

Fazit: Was bedeutet die ErP-Richtlinie in der Praxis?

„Wir begrüßen es als Qualitätsunternehmen sehr, dass mit der Saisonalen Energieeffizienz jetzt auch ein europäisches Qualitätssiegel für Infrarot-Hallenheizungsgeräte vorliegt und auf diesem Weg ineffiziente Geräte sukzessive vom Markt ausgeschlossen werden“, sagt Dr. Jens Findeisen, Stellvertretender Vorsitzender für den figawa-Arbeitskreis Gasinfrarotstrahler (GIS). Der Entwicklungsleiter der KÜBLER GmbH gilt als ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet der Infrarotheizungstechnologie. Als aktives Mitglied in nationalen und internationalen Normungsausschüssen ist er an den wesentlichen nominellen Beschlüssen beteiligt. Seit 30 Jahren ist es das Anliegen des Qualitätsherstellers KÜBLER, Heizungsbauern, Planern und Hallenbetreibern transparente, valide und vergleichbare Informationen als Entscheidungsgrundlage zu bieten. Dr. Findeisen: „Enorm wichtig für die energieeffiziente Hallenbeheizung ist zudem die richtige Auslegung des Heizungssystems auf die jeweiligen Hallenbedingungen. Außerdem liegen insbesondere im Betrieb der Heizanlage sehr große Energieeffizienzpotentiale.“ Mit anderen Worten: Maßgeblich ist die Frage, ob die eingesetzte Energie intelligent und sparsam genutzt oder schlicht verheizt wird. Insbesondere intelligente Steuerungssysteme spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Dr. Findeisen zieht als Fazit: „Die Saisonale Energieeffizienz nach ErP ist ein nützlicher Produktkennwert, jedoch keine Kennzahl für das Gesamtsystem. Das Zusammenspiel zwischen Gebäude, Heiztechnologie, Nutzerverhalten und intelligenter Regelung ist und bleibt aber komplex. Entwicklung, Auslegung und Betrieb von Hallenheizungssystemen erfordern daher ein hohes Maß an Kompetenz und Erfahrung.“

Wie erfüllen energiesparende Hallenheizungen von KÜBLER die neue Richtlinie?

Hallenheizungssysteme von KÜBLER zählen zu den effizientesten Lösungen im Markt. Schließlich sind energiesparende Hallenheizungen seit der Gründung 1989 das Unternehmensziel des Infrarotheizungsspezialisten und Innovationsführers. Hocheffizienz Linien wie MAXIMA oder OPTIMA plus übertreffen die Anforderungen deutlich. MAXIMA weist bei einem Anteil von 80 % Infrarotwärme direkt am Arbeitsplatz modulierend einen ErP-Wert von 96,4 %* auf (MAXIMA 55i). Aber auch die Standardlinien von KÜBLER erfüllen die Anforderungen. (Stand 12.2017)

Die Hochleistungs-Dunkelstrahler-Linie MAXIMA hat einen exzellenten ErP-Wert von 96,4 % (MAXIMA 55i, Stand 12.2017).

Die Hochleistungs-Dunkelstrahler-Linie MAXIMA hat einen exzellenten ErP-Wert von 96,4 % (MAXIMA 55i, Stand 12.2017).

Wie können Sie von den Effizienzpotenzialen energiesparender Hallenheizungen gewinnbringend profitieren?

Mit der intelligenten Betriebsweise und Regelung der Heizungsanlage steht und fällt die Energieeffizienz einer Hallenheizung. Seit Jahren stellt KÜBLER auch die smartesten Steuerungstechnologien für den Hallensektor. Das Ziel ist, die Betriebsweise der Heizungsanlagen automatisch zu optimieren. Entsprechend Außentemperatur, Arbeits-, Schichtzeiten u. a. Mit CELESTRA geht KÜBLER weit über die digitale Anlagenregelung hinaus. Das komplett neu entwickelte und patentierte System verknüpft anspruchsvolle Funktionalitäten und Analysemöglichkeiten mit einem kinderleichten intuitiven Bedienkonzept sowie den neuesten Anforderungen an die Visualisierung. Darüber hinaus wurde mit WÄRME 4.0 eine Strategie entwickelt, die Datenströme unterschiedlicher Anlagenkomponenten in einem Wärmemanagementsystem bündelt. Das CELESTRA Modul bietet umfangreiche Analysetools und sorgt für Transparenz und Dokumentation über den gesamten Heizprozess hinweg – zentrale Voraussetzungen beispielsweise für die Zertifizierung nach ISO 50001 bzw. DIN EN 16247.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihren Fragen rund um Ökodesign-Richtlinie und energieeffiziente Hallenbeheizung.

Rufen Sie uns an: 0621 57000-0 Oder schicken Sie uns eine E-Mail: direkt @ kuebler-hallenheizungen.de

Die relevanten europäischen Verordnungen finden Sie hier zum Download:

> VO (EU) 2015/1188 http://bit.ly/2EH6vk7

> VO (EU) 2015/1186 http://bit.ly/2D5fk6F

Die Bundesoberbehörde BAM im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) stellt auf ihrer Website umfangreiche Informationen zu Ökodesign-Richtlinie und Energielabel zur Verfügung.

Hier der Link: > BAM ÖKODESIGN / ENERGIELABEL http://bit.ly/2qAoWmE

Sollten Sie über diese Informationsquelle hinaus Fragen haben, beantwortet die BAM diese unter folgenden E-Mail Adressen: evpg @ bam.de oder produktinfostelle @ bam.de