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Luftangriffe
2008 wurden in Afghanistan laut UN mehr als 2100 Zivilisten getötet
Der von den USA begonnene Krieg in Afghanistan hat im vergangenen Jahr mehr als 2000 Zivilisten das Leben gekostet, mehr als je zuvor seit dem Sturz der Taliban. Das teilte die UN-Mission in Afghanistan (Unama) am Dienstag (17. Februar) mit. Die Zahl der zivilen Opfer sei 2008 gegenüber 2007 um fast 40 Prozent auf 2118 gestiegen. 55 Prozent der getöteten Zivilisten seien von den Aufständischen getötet worden, 39 Prozent von afghanischen oder internationalen Truppen, insbesondere bei Luftangriffen. Die restlichen sechs Prozent der Toten seien keiner Seite eindeutig zuzuordnen gewesen; da sie beispielsweise im Kreuzfeuer umgekommen seien.
"Keine Belege für höhere Opferzahl"
Maximal 25.000 Tote bei Dresdner Luftangriffen 1945
Die von der Stadt Dresden eingesetzte Historikerkommission verfügt offenbar über keine Belege für eine deutlich höhere Opferzahl durch die Luftangriffe vom Februar 1945. "Die Kommission geht von maximal 25.000 Menschen aus, die während der Februar-Luftangriffe in Dresden ums Leben gekommen sind", heißt es in ihrem am Mittwoch zum Deutschen Historikertag in Dresden vorgestellten Zwischenbericht. Es gebe "keine Beweise oder belastbaren Indizien dafür", dass die Zahl "wesentlich" abweichen könnte. Bisher seien 18.000 Luftkriegstote nachgewiesen worden.
"Feigheit der Kämpfer"
Kinder bei Luftangriff in Afghanistan getötet
Bei einem Luftangriff der US-geführten Truppen in Afghanistan wurden offenbar sieben Kinder und mehrere gegnerische Soldaten getötet. Die Streitkräfte der "Operation Enduring Freedom" (OEF) entschuldigten sich einerseits für die Bombardierung, machten aber die afghanischen Kriegsgegner - im westlichen Sprachgebrauch handelt es sich um "Kämpfer", nicht um gegnerische Soldaten - für den Tod der Kinder verantwortlich. "Wir bedauern, dass Unschuldige ihr Leben aufgrund der Feigheit der Kämpfer verloren haben", so die US-Armee. Man habe übersehen, dass sich in dem bombardierten Gebäudekomplex auch eine Schule befunden hätte.
"Wahllose Tötung"
US-Luftangriffe auf Dorf in Somalia
Die US-Luftwaffe hat ein Dorf in Somalias Süden bombardiert, weil sie dort angeblich hochrangige Al-Kaida-Mitglieder vermuteten. Nach eigenen Angaben wollen sie dabei einen der Drahtzieher des Anschlags von 1998 auf Botschaften der Vereinigten Staaten in Kenia und Tansania getötet haben. UN-Generalsekretär Ban Ki Moon hat den US-Luftangriff kritisiert. Er mache sich Sorgen, dass der Einsatz zu einer Eskalation der Feindseligkeiten führen könnte, sagte die Chef-Sprecherin der Vereinten Nationen, Michele Montas, am Dienstag.
Schwerverletzte Kläger nicht erfolgreich
Keine Entschädigung für NATO-Opfer
Deutschland muss nicht für den folgenschweren NATO-Luftangriff auf eine Brücke der serbischen Kleinstadt Varvarin im Jahr 1999 haften. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Donnerstag die Schadenersatzklage von insgesamt 35 serbischen Opfern und Hinterbliebenen auch in letzter Instanz zurück. Der BGH sah weder im Kriegsvölkerrecht zum Schutz der Zivilbevölkerung noch im deutschen Staatshaftungsrecht eine Grundlage für eine Entschädigung. Im Falle von Verletzungen des Kriegsvölkerrechts stünden etwaige Wiedergutmachungsansprüche "nicht einzelnen geschädigten Personen, sondern nur deren Heimatstaat" zu, urteilten die Bundesrichter. Sie sahen auch "keine Anhaltspunkte" dafür, dass die deutschen Luftstreitkräfte über das konkrete Angriffsziel iniformiert gewesen waren, obwohl in dem Verfahren der Vorwurf im Raum stehen blieb, deutsche Luftstreitkräfte hätten den Angriff "unterstützt". Amnesty International sieht in dem Urteil eine "Missachtung der Entwicklung des Völkerrechts". Nach Auffassung des ehemaligen Bundesrichters Wolfgang Neskovic verharrt der Bundesgerichtshof "auf dem längst überwundenen Stand des archaischen Kriegsvölkerrechts".
"Beweise"
Grüne stellen nun den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr in Frage
Die Grünen warnen vor einem Scheitern des "Aufbauprozesses" in Afghanistan und stellen eine Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Frage. Die "Ruhr Nachrichten" berichteten, die Grünen-Außenexperten Jürgen Trittin und Winfried Nachtwei forderten in einem Brief an Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD), Verteidigungsminister Volker Jung (CDU), Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) eine Überprüfung und Korrektur der Strategie für den Einsatz. Der "Aufbauprozess" in Afghanistan sei inzwischen akut vom Scheitern bedroht. Ende des Jahres 2001 hatten die Grünen gemeinsam in der Regierung mit der SPD den Afganistan-Einsatz der Bundeswehr beschlossen, den sie nun in Frage stellen. Auf der Website des Auswärtigen Amtes wird der Kriegsbeginn und der gewaltsame Sturz der Taliban-Regierung so geschildert: "Als Reaktion auf die Angriffe vom 11. September 2001 greift die 'Globale Koalition gegen den Terror' unter Führung der USA und Großbritanniens in Afghanistan die Taliban und Al-Qaida an und treibt diese zur Flucht." Auf der aktuellen Website der Grünen Bundestagsfraktion heißt es, dass Al-Qaida zunächst lediglich "verdächtigt" worden war, für die Anschläge verantwortlich gewesen zu sein, woraufhin die Vorbereitungen für den Afghanistan-Krieg - offiziell - begonnen wurden.
Flugzeugabschuss
Wiefelspütz will bei Luftangriffen Regeln der Landesverteidigung anwenden
SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz fordert, dass bei Terrorangriffen aus der Luft die Regeln der Landesverteidigung gelten. "Das Bundesverfassungsgericht hat ausschließlich über einen nichtkriegerischen Luftzwischenfall entschieden", sagte Wiefelspütz der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "Die Welt" mit Blick auf das Scheitern des Luftsicherheitsgesetzes. Bei der Abwehr eines Terrorangriffs von außen, der sich mit polizeilichen Mitteln nicht abwehren lasse und im Schadensausmaß einem herkömmlichen militärischen Angriff mit Soldaten gleichkomme, "müssen die Regeln für die Landesverteidigung gelten".
Revision zugelassen
Kein Schadenersatz für Opfer von NATO-Luftangriff
Die Opfer des NATO-Luftangriffs auf eine Brücke der serbischen Kleinstadt Varvarin im Jahr 1999 sind auch in zweiter Instanz mit ihrer Schadenersatzklage gegen die Bundesrepublik gescheitert. Das Oberlandesgericht Köln wies am Donnerstag die Klage von 35 serbischen Staatsbürgern ab und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Bonn (Az: 7 U 8/04). Der zuständige Berufungssenat sieht für die Klageansprüche weder im humanitären Völkerrecht noch im Grundgesetz oder im deutschen Staatshaftungsrecht eine ausreichende Grundlage für Entschädigungen.
NATO-Krieg gegen Jugoslawien
Gericht entscheidet über Schadenersatz für NATO-Luftangriff
Das Oberlandesgericht Köln entscheidet am Donnerstag über die Schadenersatzklage von Opfern eines NATO-Luftangriffs auf die serbischen Kleinstadt Varvarin. Die 35 Kläger hatten die Bundesrepublik auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von zuletzt rund 710.000 Euro verklagt. Sie werfen der Bundesregierung stellvertretend für die NATO vor, gegen die Vorschriften des Genfer Protokolls zum Schutz von Zivilpersonen verstoßen zu haben. Kampfjets hatten am 30. Mai 1999 die Brücke von Varvarin bombardiert, auf der sich zum Zeitpunkt des Angriffs Zivilisten befanden. Bei den Klägern handelte es sich um 17 Schwerverletzte des Angriffs sowie 18 Hinterbliebene der bei dem Bombardement getöteten zehn Menschen. Der Fall gilt als Musterprozess.
Robert Fisk
Augenzeugenbericht aus Bagdad - das amerikanische Waffenarsenal
Der amerikanische Journalist will mit seinem Bericht aus Bagdad den Opfern ein Gesicht geben. Und er listet die US-amerikanischen Waffen auf, die im Irak eingesetzt werden. Aus dem Freitag vom 28.03.2003.
Bomben auf Afghanistan
Grüne im internen Streit um Unterbrechung der Luftangriffe
Die Verteidigungsexpertin der Grünen, Angelika Beer, spricht sich gegen die von Grünen-Chefin Claudia Roth geforderte Unterbrechung der Luftangriffe auf Afghanistan aus. "Wenn man jetzt die Luftangriffe aussetzen würde, wäre die interne Lage in Afghanistan dermaßen destabil, dass nicht einmal internationale Hilfsorganisationen zum Einsatz kommen würden", sagte Beer am Mittwoch im Berliner Sender Radio Eins.
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