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Vollzeit-Arbeit und Kinder-Hort

BGH erschwert längeren Betreuungsunterhalt für geschiedene Mütter

Der Bundesgerichtshof hat eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts für geschiedene Mütter nach dem dritten Lebensjahr des Kindes erschwert. Betroffene müssen sich nun darauf einstellen, nach einer Übergangszeit wieder früher arbeiten zu gehen, letztlich sogar in Vollzeit. Vorrangig sei zu prüfen, "ob und in welchem Umfang die Betreuung des Kindes auf andere Weise gesichert ist - etwa in einem Kindergarten oder Hort", heißt es in dem am Mittwoch verkündeten Grundsatzurteil.