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BGH bestätigt Verurteilung von Ex-Minister Schaufler wegen Untreue

Fußball und Politik

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung des ehemaligen baden-württembergischen Umwelt- und Verkehrsministers Hermann Schaufler (CDU) wegen Untreue in weiten Teilen bestätigt. Dies gelte für Spenden in Höhe von insgesamt 45.000 Mark, die Schaufler in seiner ehemaligen Funktion als Aufsichtsratschef der landeseigenen Südwestdeutschen Verkehrs-AG (SWEG) unzulässig dem Fußballclub SSV Reutlingen zugeleitet habe, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Schaufler war damals Präsident des Vereins.

Die Ende 2000 vom Landgericht Offenburg verhängte Gesamtgeldstrafe gegen Schaufler von 26.000 Mark könne aber nicht bestehen bleiben, hieß es weiter. Denn das Verfahren sei in zwei weiteren Komplexen, die unter anderem Reisekosten für Rom-Reisen betrafen, auf Antrag des Generalbundesanwalts wegen nicht ausreichender Feststellungen der Vorinstanz eingestellt worden. Die Sache wurde deshalb zur Entscheidung über die Höhe der neu zu bemessenden Gesamtgeldstrafen an das Landgericht Offenburg zurück verwiesen.

Schaufler war 1998 wegen der Affäre von seinem Ministerposten zurückgetreten.