BGH bestätigt Verurteilung von Ex-Minister Schaufler wegen Untreue
Fußball und Politik
Die Ende 2000 vom Landgericht Offenburg verhängte Gesamtgeldstrafe gegen Schaufler von 26.000 Mark könne aber nicht bestehen bleiben, hieß es weiter. Denn das Verfahren sei in zwei weiteren Komplexen, die unter anderem Reisekosten für Rom-Reisen betrafen, auf Antrag des Generalbundesanwalts wegen nicht ausreichender Feststellungen der Vorinstanz eingestellt worden. Die Sache wurde deshalb zur Entscheidung über die Höhe der neu zu bemessenden Gesamtgeldstrafen an das Landgericht Offenburg zurück verwiesen.
Schaufler war 1998 wegen der Affäre von seinem Ministerposten zurückgetreten.