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Aus für alte Heizkessel kommt ab November 2004 - Zuschüsse für Beratung

Energiebilanz

Im Herbst greift die verschärfte Kleinfeuerungsanlagenverordnung. Je nach Heizungsanlagengröße dürfen dann die Abgasverluste 11 Prozent nicht überschreiten, ansonsten droht das Aus. Die Experten des Deutschen Energieberaternetzwerkes DEN e. V. raten den Nutzern aber nicht erst die Beanstandung durch den Schornsteinfegermeister abzuwarten, sondern schon vorher die anstehende Heizungsmodernisierung zum Anlass zu nehmen, eine generelle Energiebilanz des Gebäudes zu erstellen.

Nur die Heizungsanlage auszutauschen sei oftmals zu wenig, bezogen auf das Energieeinsparpotential im Gebäudebestand meint Geschäftsführer des Bundesverbandes für Umweltberatung bfub e.V. und Mitglied des Fachverbandes DEN, Raymond Krieger. Vielmehr sollte der Hausbesitzer die Situation zum Anlass nehmen einmal eine komplette Ist-Aufnahme des Objektes durchführen zu lassen um die Einsparpotentiale aufzuspüren. Mit 300 € bezuschusst der Bund eine so genannte Energieeinsparberatung vor Ort.

Hiermit gibt es eine eingehende Beratung zu Modernisierungsmaßnahmen im Wärmedämmbereich, der Heizungssanierung und dem Einsatz z.B. von Sonnenenergie oder anderen alternativen Möglichkeiten. In Verbindung mit den derzeitigen Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau lässt sich ein umfangreiches Einsparpaket für den Verbraucher herstellen, was sich natürlich finanziell durch Einsparungen bei den Nutzungskosten auch positiv auswirken wird.