Inhaltsverzeichnis
- Bundeskabinett beschließt Neuregelung der Flugsicherung
- Bund will Mehrheit der Geschäftsanteile abgeben
- Anpassung an den einheitlichen europäischen Luftraum
- Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung geplant
- Eigenes Flugsicherungsgesetz vorgesehen
- Flugsicherungsgebühren sollen den Aufwand decken
- Bundesregierung erwartet sinkende Kosten
- Spätere Entwicklung der Privatisierungspläne
Bundeskabinett beschließt Neuregelung der Flugsicherung
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin das Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung beschlossen. Damit sollten die Voraussetzungen für eine Kapitalprivatisierung der bislang bundeseigenen Deutschen Flugsicherung (DFS) geschaffen werden.
Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe erklärte nach der Kabinettssitzung, die Bundesregierung leiste damit einen maßgeblichen Beitrag zur Stärkung des Luftverkehrsstandortes Deutschland im Rahmen der Initiative Luftverkehr.
Mit dem Gesetz solle die Konkurrenzfähigkeit der DFS innerhalb Europas verbessert werden. Dies sei insbesondere mit Blick auf die erwartete Konsolidierung der europäischen Flugsicherung notwendig. Zugleich sollten die Leistungsfähigkeit und Effizienz der DFS auf einem möglichst hohen Niveau erhalten bleiben.
Bund will Mehrheit der Geschäftsanteile abgeben
Die geplante Kapitalprivatisierung sah vor, bis zu 74,9 Prozent der Geschäftsanteile an der Deutschen Flugsicherung abzugeben.
Nach Auffassung der Bundesregierung sollte der Bund dennoch umfassende Überwachungs- und Durchgriffsrechte gegenüber der privatisierten Gesellschaft behalten.
Damit sollte gewährleistet werden, dass der Staat weiterhin seinen Verpflichtungen im Bereich des Luftverkehrs und der Landesverteidigung nachkommen kann.
Anpassung an den einheitlichen europäischen Luftraum
Mit dem Gesetzentwurf sollte das deutsche Recht zugleich an europäische Vorgaben angepasst werden.
Grundlage waren Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 zum einheitlichen europäischen Luftraum und zur Erbringung von Flugsicherungsdiensten.
Die europäischen Regelungen zielten darauf, die Organisation des Luftraums stärker über nationale Grenzen hinweg abzustimmen und die Zusammenarbeit der europäischen Flugsicherungsorganisationen zu verbessern.
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung geplant
Die Anpassung an das europäische Recht machte nach Auffassung der Bundesregierung die Einrichtung einer neuen Aufsichtsbehörde erforderlich.
Das geplante Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung sollte sämtliche Aufsichts- und Regulierungsaufgaben im Bereich der Flugsicherung übernehmen.
Die Behörde sollte außerdem die Befugnis erhalten, private Flugsicherungsorganisationen mit der Wahrnehmung bestimmter Flugsicherungsaufgaben zu beleihen.
Eigenes Flugsicherungsgesetz vorgesehen
Da die Vorschriften für die Flugsicherung als besonders komplex galten, sollten sie künftig in einem eigenen Flugsicherungsgesetz zusammengefasst werden.
Dieses Gesetz sollte die zentrale Grundlage für die Flugsicherungstätigkeit in Deutschland bilden.
Einzelheiten sollten anschließend durch weitere Verordnungen geregelt werden.
Flugsicherungsgebühren sollen den Aufwand decken
Auch nach der geplanten Neuregelung sollte der gesamte Aufwand für die Flugsicherung über Flugsicherungsgebühren finanziert werden.
Die Gebühren sollten künftig jedoch stärker an Effizienzfaktoren und messbare Leistungsgrößen gekoppelt werden.
Die Bundesregierung begründete dies mit den Interessen der Luftraumnutzer und dem Wettbewerb im europäischen Luftverkehr.
Bundesregierung erwartet sinkende Kosten
Die Bundesregierung erwartete von den gesetzlichen Änderungen und der geplanten Kapitalprivatisierung Effizienzsteigerungen bei der Deutschen Flugsicherung.
Diese sollten nach ihrer Einschätzung zu Kostensenkungen für die Luftverkehrswirtschaft führen.
Ob eine weitreichende Privatisierung der Flugsicherung mit der besonderen staatlichen Verantwortung für die Sicherheit des deutschen Luftraums vereinbar war, blieb allerdings eine zentrale verfassungsrechtliche Frage.
Spätere Entwicklung der Privatisierungspläne
Die geplante Kapitalprivatisierung wurde später nicht in der vorgesehenen Form umgesetzt.
Bundespräsident Horst Köhler verweigerte dem entsprechenden Gesetz im Jahr 2006 die Ausfertigung. Er sah insbesondere einen möglichen Widerspruch zu Artikel 87d des Grundgesetzes, wonach die Luftverkehrsverwaltung grundsätzlich in Bundesverwaltung geführt wird.
Die Deutsche Flugsicherung blieb deshalb vollständig im Eigentum des Bundes.
Die europäische Zusammenarbeit bei der Flugsicherung und die staatliche Aufsicht wurden in den folgenden Jahren auf anderer rechtlicher Grundlage weiterentwickelt.
