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justiz

NRV zu Frauen und Frauenquote im Richteramt

Gleichstellung macht auch vor der Richterwahl nicht halt

Christine Nordmann über die Frauenbewegung in der RichterschaftAm 8. März 2011 jährte sich zum 100. Mal der Internationale Frauentag. Seit 100 Jahren also kämpfen Frauen bereits für gleichen Lohn und gleiche berufliche Chancen. Mittlerweile ist die Gleichstellung von Frauen und Männern grundgesetzlich verbürgt und der Staat ausdrücklich verpflichtet, ihre Durchsetzung zu fördern. Am 17. März 2011 wählt der Richterwahlausschuss 18 neue Richterinnen und Richter zu den Bundesgerichten. Darunter befinden sich ganze drei Frauen. "Während die Bundesregierung vollmundig eine bessere Beteiligung von Frauen in Spitzenpositionen der Wirtschaft anmahnt, scheint entsprechendes für die Justiz nicht zu gelten. Anlass genug, die Bundesjustizministerin und die Mitglieder des Richterwahlausschusses in einem Offenen Brief noch einmal daran zu erinnern, dass das Gleichstellungsgebot auch vor der Richterwahl nicht haltmacht," so Christine Nordmann, Sprecherin der Neuen Richtervereinigung.

Der Fall Armin Meiwes

Der so genannte Kannibale von Rotenburg

Armin Meiwes wurde im Jahre 1961 geboren, im Erwachsenenalter schlachtete und aß er einen Mann. Bereits in der frühen Kindheit entwickelten sich kannibalistische Phantasien, die vorwiegend – aber nicht ausschließlich - durch den Verlust des Vaters geprägt waren. In der Prä-Adoleszenz nahm er an Tierschlachtungen teil, hiermit wurde die sich entwickelnde Sexualität verknüpft. Weitere belastende Ereignisse kamen hinzu, die nicht altersentsprechend kompensiert oder modelliert werden konnten.

Panik und Justiz

Die Tragödie Loveparade in Duisburg 2010

Am 24. Juli 2010 starben während der Loveparade in Duisburg 21 Menschen Und weitere 500 Menschen wurden so stark verletzt, dass sie ärztlich behandelt werden mussten. Für jeden am Zeitgeschehen Interessierten stellt sich die Frage, wie es zu diesem Unglück kommen konnte. Und dann: welche Konsequenzen das Geschehen für die Verantwortlichen der Loveparade nach sich ziehen würde.

Und das soll Recht sein?

Einäugige Justitia

Vor Insolvenzverwaltern wird gewarnt.

BAG Erfurt - 2 AZR 544/08

Watschen für den Richter

Gerichtliche "Vergleiche" werden allgemein positiv gesehen. Schließlich einigen sich bei einem Vergleich die beiden Parteien eines Rechtsstreits vor Gericht auf einen Kompromiss. Was soll daran schlecht sein? Was viele nicht wissen: Der eigene Rechtsanwalt verdient bei einem Vergleich vor Gericht unter Umständen mehr an dem Verfahren, als wenn er sich für seinen Mandanten einsetzt und das Verfahren gewinnt. Und: Auch für einen Richter bietet ein Vergleich Verteile gegenüber einem klaren Urteil zugunsten einer Partei. Bei einem Vergleich können die teilweise chronisch überlasteten Richter nämlich ein relativ kurzes Urteil schreiben, was Arbeitszeit spart. So arbeiten die eigenen Rechtsanwälte und Richter oftmals Hand in Hand und die Anwälte sogar zu Lasten ihrer eigenen Mandaten. Den gerichtlichen Vergleich verkaufen sie diesen dann auch noch als Erfolg, selbst wenn ein Obsiegen vor Gericht naheliegen würde. Recht haben und Recht bekommen sind vor deutschen Gerichten nunmal zwei paar Schuhe.

SPD-Innenminister lehnen härtere Strafen bei Gewalt gegen Polizisten ab

"Placeboeffekt"

Die Innenminister der SPD wollen nach einem Zeitungsbericht auf die seit Jahren zunehmende Gewalt gegen Polizisten nicht mit härteren Strafen reagieren. "Eine Gesetzesverschärfung hätte doch nur einen Placeboeffekt", sagte Berlins Innensenator Ehrhart Körting der "Frankfurter Rundschau". Das Strafgesetzbuch ermögliche es schon jetzt, Gewalttäter "angemessen zu bestrafen".

Französische Aktivistin wegen Blockade von Urantransport vor Gericht

Uranreicherungsanlage Gronau

Wegen der Blockade eines Urantransports muss sich am Donnerstag (4. Juni) eine französische Umweltaktivistin erneut vor dem Amtgericht Steinfurt verantworten. Das Gericht müsse klären, ob die Anti-Atomkraft-Aktivistin mit ihrer Kletteraktion über einem Gleisbett bei Münster im Januar 2008 eine Ordnungswidrigkeit begangen habe, sagte ein Sprecher des Landgerichts Münster am Dienstag. Das Urteil soll noch am selben Tag gesprochen werden.

Linke und DGB wollen Vorrang des Sozialen vor Freiheiten des Marktes

Bekenntnis der EU zu sozialen Grundrechten

Die Linke und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordern ein klares Bekenntnis zu sozialen Grundrechten im europäischen Vertragswerk. In einem gemeinsamen Positionspapier plädieren sie für die Einführung einer "sozialen Fortschrittsklausel" in den europäischen Verträgen. Damit solle sozialen Grundrechten Vorrang vor Freiheiten des Marktes gewährt werden, sagte DGB-Chef Michael Sommer am Dienstag (2. Juni). Die Linke und der DGB kritisieren die jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) (Viking, Laval, Rüffert, Kommission/Luxemburg), da sie ihres Erachtens die Freiheit von Unternehmen über die sozialen Grundrechte stellen. "Der EuGH schränkte das Streikrecht (Urteile "Viking" und "Laval") ein, erklärte die Anforderungen der Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen für rechtswidrig ("Rüffert"-Urteil) und setzte elementares Arbeitsrecht in Luxemburg außer Kraft. All diese Urteile beschränken die Rechte der entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die in der Entsenderichtlinie festgelegten Rechte", so der DGB.

Auch Arme müssen in deutschen Krankenhäusern im Notfall behandelt werden

Stadt Düren verweigerte Zahlung

Auch wer trotz Hilfebedürftigkeit keinen "Hartz-IV"-Antrag gestellt hat und deshalb nicht krankenversichert ist, hat im Notfall Anspruch auf medizinische Versorgung - allerdings nur im "Einzelfall". In Einzelfällen habe das Sozialamt die Behandlungskosten zu tragen, entschied am Dienstag (19. Mai) das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Geklagt hatte ein Krankenhaus in Düren, weil sich die Stadt geweigert hatte, für die Notfallbehandlung einer Zwölfjährigen im April 2005 aufzukommen. Das Mädchen war nicht krankenversichert, weil ihre Mutter damals noch keinen Antrag auf Arbeitslosengeld II eingereicht hatte - obwohl die Familie wohl Anspruch auf "Hartz-IV"-Leistungen gehabt hätte. Für "Hartz-IV"-Berechtigte aber erklärte sich das Sozialamt nicht zuständig und lehnte die Übernahme der Krankenhausrechnung deshalb ab.

Demjanjuk in den Händen der bayerischen Justiz

Mutmaßlicher NS-Kriegsverbrecher

Das Verfahren gegen den mutmaßlichen Nazi-Kriegsverbrecher John Demjanjuk ist am Dienstag (12. Mai) einen großen Schritt vorangekommen. Der 89-Jährige landete nach seiner Abschiebung aus den USA auf dem Münchner Flughafen und wurde ins Gefängnis Stadelheim eingeliefert. Dort wurde ihm der Haftbefehl eröffnet, in welchem ihm vorgeworfen wird, 1943 Beihilfe zum Mord an 29.000 Menschen im Konzentrationslager Sobibor geleistet zu haben. Der gesundheitlich angeschlagene Demjanjuk äußerte sich auf Anraten seines Pflichtverteidigers Günther Maull zunächst nicht zu den Beschuldigungen.

Das Bundessozialgerichts zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen

Protonentherapie bei Brustkrebs

Behandlungsmethoden dürfen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen werden, wenn ihre Wirksamkeit noch nicht hinreichend durch Studien belegt ist. Das geht aus einem am Dienstag gefällten Urteil des Bundessozialgerichtes hervor. Die Kasseler bekräftigten gleichzeitig das Recht der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen, im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ohne fachliche Einmischung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) über den Leistungskatalog zu entscheiden. "Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschuss darf das BMG nicht aus reinen Zweckmäßigkeitserwägungen beanstanden", betonte der Vorsitzende Richter. Das BMG könne Vorgaben für das Verfahren machen, sei aber auf die Rechtsaufsicht beschränkt.

Witwenrente auch nach kurzer Ehe möglich

"Versorgungsehe"

Auch mit der Liebe muss sich die Rentenkasse beschäftigen: Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Dienstag (5. April) kann Witwen oder Witwern, die ihren Partner erst kurz vor dessen absehbaren Tod geheiratet haben, nicht automatisch die Hinterbliebenenrente verweigert werden. Bevor eine Ehe als reine "Versorgungsehe" eingestuft werden dürfe, habe die Rentenversicherung auch die "subjektiven Umstände" der Hochzeit zu prüfen, befanden Deutschlands oberste Sozialrichter in Kassel. Die Witwenrente könne nur dann gestrichen werden, wenn es bei der Eheschließung in allererster Linie um die finanzielle Absicherung des überlebenden Gatten gegangen sei - und nicht um Gefühle oder moralische Vorstellungen (Az.: B 13 R 55/08 R).

Klage von Bundessozialrichter gegen eigenes Gericht abgewiesen

"Politische Motivation"

Im Streit um interne Vorgänge am Bundessozialgericht (BSG) hat das Kasseler Verwaltungsgericht am Dienstag die Klage von Bundessozialrichter Wolfgang Meyer abgewiesen. Meyer sah sich vom Präsidium des BSG in seinen Grundrechten verletzt und hatte deshalb Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Eine Berufung ließ das Verwaltungsgericht nicht zu. "Gegen die Nichtzulassung werden wir vorgehen", kündigte Meyer direkt nach der Verhandlung an. Der 61-jährige Bundesrichter sieht seine richterliche Unabhängigkeit durch einen Geschäftsverteilungsplan des BSG verletzt, der vom 1. April bis 1. August 2008 galt. Dem 4. Senat, dessen Vorsitzender Meyer war, wurde die Zuständigkeit für Verfahren zur gesetzlichen Rentenversicherung entzogen. Damit sei er in einen "zeitweiligen Ruhestand" versetzt worden, kritisierte Meyer. Der Senat habe nichts mehr zu tun gehabt.

Baden-Württemberg muss Lehrer fast 33.000 Euro Schadenersatz zahlen

Berufsverbot für "andersdenkenden Lehrer"

Das Land Baden-Württemberg muss wegen der um Jahre verspäteten Einstellung eines linkspolitisch aktiven Lehreramtsbewerbers Schadenersatz zahlen. Das Landgericht Karlsruhe entschied am Dienstag (28. April) in einem Schadenersatzprozess, dass dem Heidelberger Realschullehrer "wegen seines Verdienstausfalls für die Dauer des verwaltungsrechtlichen Verfahrens" knapp 33.000 Euro zustehen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bezeichnete das Urteil als "schallende Ohrfeige für die Landesregierung". Ein Sprecher des Kultusministeriums sagte: "Wir prüfen das Urteil, und auf der Grundlage wird entschieden, ob wir Rechtsmittel einlegen."

Zusammenleben mit Verwandten ist noch kein gemeinsames Wirtschaften

Beweislast

Erwachsenen "Hartz-IV"-Empfängern dürfen nicht die Leistungen gekürzt werden, nur weil sie mit Verwandten unter einem Dach zusammenleben. Aus dem gemeinsamen Wohnen könne nicht automatisch auf gemeinsames Wirtschaften geschlossen werden, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Donnerstag (23. April) veröffentlichten Urteil (Az.: B 14 AS 6/08 R). Die Jobcenter müssten vielmehr nachweisen, dass die Arbeitslosen tatsächlich in einer Haushaltsgemeinschaft leben und "aus einem Topf" wirtschaften. Anders als bei der früheren Sozialhilfe liege die Beweislast seit Einführung des Arbeitslosengelds II nicht mehr bei den Hilfeempfängern.

Gericht erlaubt NPD-Parteitag in Reinickendorfer Rathaus

"Gleichbehandlungsgrundsatz"

Die rechts-national orientierte Partei NPD darf wahrscheinlich ihren diesjährigen Bundesparteitag im Rathaus des Berliner Bezirks Reinickendorf abhalten. Nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom Dienstag kann die NPD verlangen, dass das Bezirksamt ihr den Ernst-Reuter-Saal zur Durchführung ihres Bundesparteitages am 4. und 5. April zur Nutzung überlässt. Dieser Anspruch folge aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz und der ständigen Verwaltungspraxis des Bezirksamtes. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg zulässig.

Zahl der Hinrichtungen 2008 angestiegen

China, Iran, Saudi-Arabien, Pakistan, USA

Die Zahl der Hinrichtungen ist im vergangenen Jahr weltweit angestiegen. Dies geht aus einem aktuellen Bericht der Menschenrechtsorganisation Amnesty International (ai) hervor. Mindestens 2390 Menschen seien 2008 hingerichtet und 8864 Menschen zum Tode verurteilt worden, teilte die Organisation mit. Im Jahr 2007 wurden 1252 Menschen hingerichtet und 3347 zum Tod verurteilt. Trauriger Spitzenreiter sei nach wie vor China.

Polizei sucht nach weiteren Computern im Umfeld von Tim K.

Nach Amoklauf in Winnenden

Nach Zweifeln an der Internet-Ankündigung des Amoklaufs von Tim K. in Winnenden und Wendlingen fahnden die Ermittler nach weiteren Computern im Umfeld des Täters. Auf dem beschlagnahmten Gerät von Tim K. seien "keine Hinweise" darauf, dass der Täter seinen Amoklauf in einem Chatroom angekündigt habe, sagte ein Polizeisprecher am Freitag in Waiblingen. Möglicherweise habe Tim K. die angebliche Androhung aber auf einem anderen PC geschrieben.

Bundestagsabgeordneter weist Kinderporno-Vorwürfe zurück und räumt Fehler ein

Berufliche Recherchen über einen Kinderporno-Ring

Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss (SPD) hat gegen ihn erhobene Vorwürfe in Zusammenhang mit Kinderpornografie zurückgewiesen und zugleich Fehler eingeräumt. Er halte sich für unschuldig, sagte Tauss am Mittwoch (11. März) in Karlsruhe. Das bei ihm sichergestellte Material habe der Medienpolitiker im Zuge von beruflichen Recherchen über einen Kinderporno-Ring erhalten und aufbewahrt. "Ich versichere Ihnen, kein Pädophiler zu sein", sagte Tauss, der sich in seiner Funktion als SPD-Bundestagsabgeordnete seit Jahren mit dem Thema Kinderpornografie befasst.

Urteil gegen Ministerpräsident Althaus wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig

Falsche Fahrtrichtung

Die Verurteilung von Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) wegen fahrlässiger Tötung ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe keine Rechtsmittel gegen das Urteil von Dienstag eingelegt, sagte die Sprecherin des Landesgerichts im österreichischen Leoben, Sabine Anzenberger, am Freitag. Althaus' Verteidiger Walter Kreissl hatte dem Urteil bereits am Dienstag zugestimmt. Das Strafverfahren ist Anzenberger zufolge damit abgeschlossen.