Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) fordert Warnhinweise auf den Verpackungen chininhaltiger Getränke. Die beliebten Tonic- oder
Bitter-Lemon-Getränke trügen den Hinweis "chininhaltig", doch der Grund dafür sei den wenigsten Verbrauchern bekannt. Dabei sollten insbesondere Schwangere auf den Konsum verzichten, so BfR-Präsident Andreas Hensel. Auch Menschen, denen vom
Arzt wegen eines bestimmten Krankheitsbildes oder einer Überempfindlichkeit gegenüber Cinchonaalkaloiden von Chinin abgeraten werde, sollten chininhaltige Getränke meiden. Auch eine umfassende Information der Verbraucher über Nebenwirkungen von Chinin sei nötig. Die Anzeichen einer Chinin-Unverträglichkeit, die bei bestehender Überempfindlichkeit bereits nach dem Konsum kleiner Chininmengen auftreten können, sind nach Ansicht des BfR in der Bevölkerung zu wenig bekannt. Als unerwünschte Wirkungen in Folge von Chininaufnahmen seien vor allem Tinnitus, Sehstörungen, Verwirrtheit oder Hautblutungen und Blutergüsse zu nennen.