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existenzminimum Nachrichten & Informationen

Rundfunkgebührenbefreiung für Geringverdiener

Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Geringverdiener

Acht Jahre, nachdem sich die Ministerpräsidenten darauf geeinigt, sieben Jahre, nachdem es die Landtage beschlossen hatten und sieben Jahre, in denen die Landesrundfunkanstalten es trotz aller Kritik anders praktiziertet, stellt das Bundesverfassungsgericht fest: Wer nur knapp über dem Existenzminimum lebt, den darf die Rundfunkgebühr nicht unter das Existenzminimum drücken. Die Öffentlich-Rechtlichen hatten ursprünglich immer die volle Gebühr erhoben, sobald ein Teilnehmer die Einkommensgrenze auch nur gering überschritten hatte.

BGH urteilt über zentrale Regelung des neuen Unterhaltsrechts

Betreuungsunterhalt von Ex-Partner

Der Bundesgerichtshof will am Donnerstag über eine zentrale Regelung des seit Januar 2008 geltenden neuen Unterhaltsrechts entscheiden. Das kündigte der Vorsitzende Richter des 12. Zivilsenats am Mittwoch (16. Juli) in der Revisionsverhandlung an. Es geht darum, unter welchen Umständen die Mutter eines nichtehelichen Kindes vom Ex-Partner Betreuungsunterhalt über die obligatorischen drei Jahre hinaus verlangen kann. Mit der Gesetzesänderung war es zu einer Gleichstellung insofern gekommen, als Mütter nach der Trennung grundsätzlich für drei Jahre Betreuungsunterhalt bekommen - unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht. Unklar ist bislang aber, in welchen Fällen eine Verlängerung möglich ist.

"Attraktivität der Linken" macht CDU-Abgeordnete nervös

Steuerstreit spaltet Union

In der Union haben die Befürworter rascher Steuerentlastungen den Druck auf die Fraktionsspitze massiv erhöht. In einem gemeinsamen Brief verlangten Mittelstands- und Arbeitnehmerflügel der CDU/CSU-Fraktion eine Entlastung der Bürger noch in dieser Legislaturperiode. Beide Gruppen repräsentieren zusammen die große Mehrheit der Unions-Abgeordneten. Die Chefs von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerflügel der Union, Michael Fuchs und Gerald Weiß sowie deren Stellvertreter Peter Rauen und Willi Zylajew (alle CDU), hatten in dem Schreiben an Fraktionschef Volker Kauder und CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer kritisiert, dass "immer größere Teile der Mittelschicht in eine armutsgefährdete Schicht heruntergezogen werden". Für Menschen in unteren und mittleren Einkommensbereichen, die ein wichtiges Wählerpotenzial der Union darstellten, nehme die Attraktivität der Linken zu. Es sei "nicht nur aus wahltaktischen Gründen" notwendig, diesem Trend entgegenzusteuern. Fraktionschef Volker Kauder (CDU) wies die Forderung strikt zurück.

SPD-Parteitag billigt Verlängerung von ALG I

Basis gegen Minister

Jetzt hat es Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) nochmals von der Parteibasis bestätigt bekommen: Sein Widerstand gegen die Verlängerung des Arbeitslosengeldes I (ALG I) wird von der Partei nicht akzeptiert. Der SPD-Parteitag hat am 26. Oktober nahezu einstimmig der lange umstrittenen Verlängerung des ALG I zugestimmt. Die Delegierten verabschiedeten in Hamburg das Neun-Punkte-Programm "Reformen für ein soziales Deutschland" ohne Aussprache.

Zahl der Armen in Deutschland möglicherweise doppelt so hoch wie bekannt

"Mindestens 1,8 Millionen mehr"

Mindestens 1,8 Millionen arme Menschen in Deutschland leben nach einer Studie ohne staatliche Hilfe, obwohl sie Anspruch darauf hätten. Die verdeckte Armut in Deutschland erreiche damit fast die Größenordnung der statistisch erfassten und bekämpften, bilanzierte die Hans-Böckler-Stiftung, die die Studie der Frankfurter Wirtschaftswissenschaftler Richard Hauser und Irene Becker gefördert hat. Im Jahre 2003 kamen nach Analyse der Forscher auf drei Empfänger von Sozialhilfe als Hilfe zum Lebensunterhalt "mindestens zwei, eher drei Berechtigte", die sich nicht bei den Behörden meldeten. Das entsprach 1,8 bis 2,8 Millionen Menschen - 2,8 Millionen Menschen erhalten in Deutschland staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt.

Unmenschliche Bedingungen für Asylbewerber in Deutschland

Unter Sozialhilfeniveau

Anlässlich des zehnten Jahrestages des Inkrafttretens des Asylbewerberleistungsgesetzes kritisiert die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl Geist und Praxis des Gesetzes als inhuman. Mit der Einführung des Sondergesetzes habe der Gesetzgeber die Unterversorgung einer ganzen Personengruppe zum Programm erhoben. Das am 1. November 1993 in Kraft getretene Asylbewerberleistungsgesetz stehe seitdem für soziale Entrechtung und entwürdigende Behandlung. Das Gesetz regelt die Unterhaltsleistungen unter anderem für Asylsuchende und Geduldete, die damit zugleich von den Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ausgeschlossen werden. Eine Sonderstellung unter den sozialen Leistungsgesetzen nehme das Machwerk auch deshalb ein, weil die Leistungen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht werden, seit Inkrafttreten niemals der Preissteigerung angepasst worden seien, so die Kritik.

Eichel soll Chaos-Debatte um Entfernungspauschale beenden

Steuerpolitik

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat Bundesfinanzminister Hans Eichel aufgefordert, die gegenwärtige Chaos-Debatte in Sachen Entfernungspauschale zu beenden. Die Bevölkerung könne für den Abbau umweltschädlicher Subventionen gewonnen werden, wenn dies Sinn mache und soziale Schieflagen beseitige. Es lägen inzwischen sehr gute Vorschläge für neue Pendler-Regeln vor. Es bedürfe nur noch geringer ökologischer und sozialer Nachbesserungen.

Rechte für Illegale gefordert

Bischofskonferenz

Die Deutsche Bischofskonferenz mahnt humanitäre Verbesserungen für die hier lebenden Ausländer ohne Aufenthaltsrecht und Duldung an. In einer am heutigen Montag vom Konferenz-Vorsitzenden, Kardinal Karl Lehmann, in Bonn vorgestellten Denkschrift heißt es, die in Deutschland in der Illegalität lebenden Menschen seien zwar Träger von garantierten Rechtsansprüchen. Diese Rechte ließen sich aber allenfalls unter Inkaufnahme einer Ausweisung durchsetzen. Durch diese "faktische Rechtlosigkeit" seien die Menschen weiteren Bedrohungen, Erpressungen und Ausbeutungen aller Art ohne ausreichenden Rechtsschutz ausgeliefert.