lauschangriff
Alle Artikel zu diesem Thema
Justizministerium will Großen Lauschangriff ausweiten
Das Bundesjustizministerium will das Abhören von Wohnungen auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen. Wie das Ministerium am Donnerstag in Berlin mitteilte, sieht ein Referentenentwurf vor, dass vor der Anordnung einer akustischen Wohnraumüberwachung "der Verdacht einer besonders schweren Straftat gegeben sein" müsse. Dies sei bei solchen Straftaten der Fall, für die das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren vorsieht. Während Polizei-Gewerkschaften und die Union die auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts basierenden Regeln als zu streng ablehnten, kritisierten Anwälte und Koalitionspolitiker die Abhörmöglichkeiten als zu weitgehend.
Großer Lauschangriff verletzt Menschenwürde
Der 1998 eingeführte "Große Lauschangriff" ist in weiten Teilen verfassungswidrig. Eine "erhebliche" Anzahl der Vorschriften über das elektronische Abhören von Privatwohnungen zum Zwecke der Strafverfolgung verletze die Menschenwürde, heißt es in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. In der Übergangsfrist gelten den Angaben zufolge bereits die jetzt aufgestellten strengeren Maßstäbe. Danach dürfen private Wohnräume nur noch dann akustisch überwacht werden, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass darin "Gespräche über begangene Straftaten" geführt werden.
Schornsteinfeger wollen keine Spitzel sein
Als völlig abwegig bezeichnet Frank Weber, Vorsitzender des Zentralverband deutscher Schornsteinfeger, die Pläne, Schornsteinfeger für den großen Lauschangriff einzusetzen. Derzeit ist in der Diskussion, neben anderen Handwerken, Schlüsseldiensten u.ä. auch die Schornsteinfeger für Abhöraktionen bei Verdächtigen einzuspannen.
Der große Lauschangriff ist längst real
Die kontroversen Diskussionen um den "Großen Lauschangriff" sind längst vergessen, denn seit dem 11. September vergangenen Jahres sieht die Welt anders aus. Von knapp 3.700 im Jahr 1995 von den Netzbetreibern gemeldete Telekommunikations-Überwachungsmaßnahmen schnellte die Zahl bis zum Jahr 2001 auf 20.000 Lauschangriffe hoch, berichtet das Telekommunikationsmagazin "connect" in seiner am Donnerstag erscheinenden Ausgabe. Bei vielen Abhöraktionen wird dabei über einen Zeitraum von drei Monaten ein Telefonanschluss angezapft. Das bedeutet: Zahlreiche völlig unbeteiligte Anrufer und Angerufene sind betroffen. Es gilt als sicher, dass mehrere Hunderttausend oder gar Millionen Bürger Jahr für Jahr mindestens einmal abgehört werden.