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verfassung Nachrichten & Informationen

"Europa braucht eine Verfassung"

Kritik an Kriegspolitik

Bundeskanzlerin Angela Merkel will die deutsche EU-Ratspräsidentschaft Anfang 2007 für einen "Neuanlauf" zum EU-Verfassungsvertrag nutzen. Merkel kündigte am Donnerstag im Bundestag an, "spätestens die deutsche Ratspräsidentschaft" müsse wieder überlegen, wie der Verfassungsvertrag zum Erfolg geführt werden könne. 15 EU-Länder haben die Verfassung bislang ratifiziert. Mitte 2005 war die Ratifizierung der EU-Verfassung in Frankreich und den Niederlanden in Referenden von der Bevölkerung abgelehnt worden. Die Verfassung kann nur in Kraft treten, wenn sie von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert wird.

Verfassungsgericht verlangt Maßnahmen gegen Spielsucht

Staatliches Monopol verfassungswidrig

Die Bundesländer müssen bis Ende 2007 den Bereich der Sportwetten neu regeln und "unverzüglich" die Spielsucht aktiv bekämpfen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschieden. Das staatliche Sportwettenmonopol dürfe nur dann bestehen bleiben, wenn die Lotterieverwaltungen "umgehend" vor Suchtgefahren des Wettens warnen und jede Werbung einstellen, die "gezielt zum Wetten auffordert". Der Erste Senat erklärte das staatliche Monopol für die Oddset-Sportwetten in seiner gegenwärtigen Form für verfassungswidrig, weil eine "effektive Suchtbekämpfung" nicht sichergestellt sei. Nur diese könne aber den Ausschluss privater Veranstalter rechtfertigen. Die Oddset-Sportwette werde derzeit wie eine "grundsätzlich unbedenkliche Freizeitbeschäftigung" vermarktet, rügte das Gericht.

Durchsuchung der Wohnung einer Richterin war verfassungswidrig

Rüge für Landgericht

Die Verfassungsbeschwerde einer Richterin, die sich gegen die Anordnung der Durchsuchung ihrer Wohnung wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen gewandt hatte, war erfolgreich. Im Rahmen der Durchsuchung war unter anderem auf die im Computer der Beschwerdeführerin gespeicherten Daten sowie auf die Einzelverbindungsnachweise ihres Mobilfunktelefons Zugriff genommen worden. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hob mit Urteil vom 2. März 2006 einstimmig die angegriffenen Beschlüsse des Landgerichts auf. Die Verfassungsrichter sahen durch die Hausdurchsuchung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Zudem sei wegen des "äußerst geringen" Tatverdachts seitens des Landgerichts dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht hinreichend Rechnung getragen worden.

Verfassungsgericht erörtert Jugendstrafvollzug

Postkontrolle

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erörtert seit Mittwoch die Notwendigkeit eines Gesetzes zum Jugendstrafvollzug. Anlass ist die Verfassungsbeschwerde eines jugendlichen Haftinsassen. Dessen Anwalt kritisierte, der Gesetzgeber habe es versäumt, eine eigene gesetzliche Grundlage für den Jugendstrafvollzug auf den Weg zu bringen.

Verfassungsgericht stärkt Rechte von Gefangenen nach der Haft

Menschenwürde

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Strafgefangenen nach Ende der Haftzeit gestärkt. Sie könnten nachträglich die Rechtswidrigkeit ihrer Unterbringung feststellen lassen, wenn die Haftbedingungen möglicherweise die Menschenwürde verletzt hätten, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Werde eine solche Sachentscheidung durch Gerichte abgelehnt, verletze dies das Grundrecht der Betroffenen auf wirksamen Rechtsschutz.

Verfassungsgericht betont Freiheitsgrundrecht von Angeklagten

"Justiz nach Kassenlage"

Das Bundesverfassungsgericht hat das Freiheitsgrundrecht von Angeklagten betont und zugleich eine bessere personelle Ausstattung der Gerichte angemahnt. Wenn das Ende eines Strafverfahrens wegen eines fehlenden Richters nicht absehbar sei, müsse ein bereits außer Vollzug gesetzter Haftbefehl endgültig aufgehoben werden, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.

Mehrere Monate "Organisationshaft" verfassungswidrig

Therapieplatz

Psychisch kranke oder drogenabhängige Straftäter müssen nach ihrer Verurteilung "unverzüglich" in ein psychiatrisches Krankenhaus beziehungsweise eine Entziehungsanstalt überstellt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden. Es verstoße gegen die Freiheitsgrundrechte Betroffener, sie zunächst bis zu drei Monaten in einer Justizvollzugsanstalt zu behalten, nur weil nicht sofort ein Therapieplatz im Maßregelvollzug bereitsteht.

Verfassungsgericht verwirft Neuwahl-Klagen kleinerer Parteien

Stabilität

Das Bundesverfassungsgericht hat auch die übrigen anhängigen Klagen kleiner Parteien gegen die vorgezogene Bundestagswahl abgewiesen. Der Zweite Senat verwarf die Organklagen der Republikaner, der Deutschen Zentrumspartei, der "Allianz für Gesundheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit" und der "Deutschen Weißen Partei". Die Anträge seien "unzulässig", hieß es in dem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Die Klagen richteten sich gegen die vom Bundespräsidenten angeordnete Bundestagsauflösung und das Unterschriftenquorum, das für die Teilnahme an der vorgezogenen Wahl am Sonntag erforderlich ist. Die Parteien sahen ihren Anspruch auf Chancengleichheit verletzt, weil ihnen wegen der verkürzten Fristen die Zeit fehle, ausreichend Unterstützungsunterschriften zu sammeln.

Verfassungsbeschwerde gegen Vollzug der U-Haft erfolgreich

Sofortige Freilassung

Mit Anordnung der sofortigen Freilassung ist vor dem Bundesverfassungsgericht ein Rechtsstreit um den Vollzug einer Untersuchungshaft zu Ende gegangen. In dem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil entschied die Zweite Kammer des Zweiten Senats, dass ein einmal gegenstandslos gewordener Haftbefehl auch gegenstandslos bleibe (Beschluss vom 18. August 2005 - 2 BvR 1357/05). Mit einer einstweiligen Anordnung wurde die unverzügliche Haftentlassung des betroffenen Mannes angewiesen.

Klagen und verfassungsrechtlicher Diskurs über Köhlers Entscheidung

Begründung "äußerst mager"

Die ersten gegen vorgezogene Neuwahlen gerichteten Klagen sind am Freitag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingegangen. Es handele sich um Verfassungsbeschwerden der Partei "Pro Deutsche Mitte" sowie der "Anarchistischen Pogo Partei Deutschlands" (APPD), sagte Gerichtssprecherin Dietlind Weinland. Beide Splitterparteien wenden sich dagegen, dass ihnen nun nicht mehr genügend Zeit bleibe, um das erforderliche Unterschriftenquorum für die Teilnahme an der Bundestagstagswahl am 18. September zu erreichen. Verfassungsexperten diskutieren derweil darüber, ob die Auflösung des Bundestages durch Bundespräsident Horst Köhler verfassungsrechtlich zulässig war.

EU-Verfassung nur von "Repräsentanten" ratifiziert

"Tiefpunkt an politischer Ehrlichkeit und Transparenz"

Die Debatte um die EU-Verfassung war laut Bundesausschuss Friedensratschlag "ein Tiefpunkt an politischer Ehrlichkeit und Transparenz". Dieses Fazit zog ein Sprecher der Friedensgesellschaft im Anschluss an die Abstimmung im Bundestag, die ein überwältigendes Ergebnis für die Ratifizierung des Verfassungstextes erbrachte. In der Bundestagsdebatte hätten die kritischen Einwände von globalisierungskritischer Seite oder von Seiten der Friedensbewegung so gut wie keine Rolle gespielt. Es sei "beschämend für die höchste demokratische Instanz der Bundesrepublik, wenn die EU-Verfassung nur in ihren Schönwetterpassagen" zitiert werde, so die Friedensgesellschaft.

Ungewöhnlich scharfe Kritik wegen EU-Verfassung

Vor Ratifizierung

Am kommenden Donnerstag wird der Deutsche Bundestag über die Ratifizierung der EU-Verfassung entscheiden. Es wird eine breite Zustimmung erwartet. In der Union wollen nach Angaben des CSU-Europapolitikers Gerd Müller etwa 20 Abgeordnete von CDU und CSU mit Nein stimmen. Vertreter der deutschen Friedensbewegung nannten die Informationspolitik der Bundesregierung "skandalös". Die Regierung würde "schönen, lügen und verschweigen". Besonders empörend sei die Weigerung der etablierten Parteien, eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung zuzulassen. Gerade wenn landauf landab beklagt werde, dass in der Bevölkerung der europäische Einigungsgedanke unterentwickelt sei, wäre es gut gewesen, eine öffentliche Debatte über den Verfassungsvertrag in Gang zu setzen, meint der Bundesausschuss Friedensratschlag. Dessen Ansicht nach entwickelten Bürgerinnen und Bürger nur dann ein Interesse an Europa, wenn sie über "grundlegende Weichenstellungen der europäischen Politik" mitentscheiden dürften. Währenddessen hätten in Frankreich "Demokratie und Transparenz gesiegt", weil auch über die neoliberalen und militaristischen Aspekte der Verfassung offen und breit gesprochen worden sei.

Pflichtteile bei Erbe verfassungsgemäß

"Familiensolidarität"

Kinder können beim Tod der Eltern auch bei Streichung aus dem Testament in den allermeisten Fällen einen Pflichtteil am Nachlass beanspruchen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschieden. Das Gericht bestätigte damit die gesetzlichen Normen über Pflichtanteile von Nachfahren und zur Enterbung als verfassungsgemäß. Das Pflichtteilsrecht sei Ausdruck der "Familiensolidarität", die Verantwortung füreinander als Pflicht ansehe, urteilten die Richter. Diese Maßgabe setze dem Erblasser Grenzen, bei Entfremdung zu den Kindern diese durch Enterbung zu "bestrafen".

Verfassungsgericht betont Kindeswohl bei Sorgerechts-Streitigkeiten

Bezugspersonen

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss in einem Sorgerechtsstreit um die Herausnahme eines Kindes aus einer Pflegefamilie letztlich das Kindeswohl im Vordergrund stehen. Bei der Entscheidung, wann ein Kind zum Zwecke des Umzugs zu seinen leiblichen Eltern aus einer Pflegefamilie herausgenommen werden kann, müsse "das Wohl des Kindes letztlich bestimmend sein", betonten die Karlsruher Richter in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

Verfassungsrichter für GPS und gegen Rundumüberwachung

"Aufmerksam beobachten"

Die Polizei darf mutmaßliche Straftäter mit Hilfe des satellitengestützten Ortungssystems GPS überwachen. Das entschied am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Verwendung von Mitteln technischer Observation verletze im Regelfall nicht die Privatsphäre von Beschuldigten. Die Karlsruher Richter verlangten aber vom Gesetzgeber, die technischen Entwicklungen "aufmerksam zu beobachten". Er müsse "wegen des schnellen, für den Grundrechtsschutz riskanten informationstechnischen Wandels" notfalls gesetzlich nachbessern. Eine "Rundumüberwachung", mit der ein umfassendes Persönlichkeitsprofil eines Beschuldigten erstellt werden könnte, wäre laut dem Urteil "unzulässig".

Bundesregierung startet Info-Truck zur EU-Verfassung

Rätseln über Europa

"Die Europäische Union ist die größte und erfolgreichste Friedensgeschichte aller Zeiten." Mit diesem Zitat von Europa-Staatsminister Hans Martin Bury wirbt die Bundesregierung seit Montag für ihren "Europa-Truck", mit dem sie seit Montag für mehr Verständnis und Kenntnis der künftigen EU-Verfassung wirbt. Nach Angaben der Bundesregieung sind die drei Hauptziele des Trucks, "die Bevölkerung über die Bedeutung und den Inhalt der Verfassung zu informieren, ihr Interesse für die Arbeit der Europäischen Union (EU) zu wecken und die Rolle Deutschlands sowohl im Verfassungsprozess als auch in der EU bekannt zu machen". In dem Infomobil kann man zwar auch den "rund ein Pfund schweren Verfassungs-Text" bekommen. Doch es scheint weniger um die Lektüre des Verfassungsentwurfs im Original zu gehen. "Schließlich gibt es im Truck einiges zu entdecken: So kann man sich große europäische Vordenker und Politiker 'im Original' anhören oder sein Europa-Wissen an der Interaktionstafel 'EuropaWeit' testen", schreibt die Bundesregierung. "Na ja: mehr raten. Oder wissen Sie vielleicht wie viele Studenten an europäischen Hochschulen studieren?"

Bundesweite Kampagne gegen die Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrages

"Europa in schlechter Verfassung"

Unter dem Motto "Europa in schlechter Verfassung" beteiligt sich die bundesweite Kampagne gegen die Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrages an den Protesten am 19. März in Brüssel im Vorfeld des nächsten EU-Gipfels. Nach neuesten Informationen ist die Ratifizierung in Deutschland für den 12. Mai vorgesehen. Aus über 20 deutschen Städten werden Busse organisiert. Erwartet werden insgesamt über 50.000 Teilnehmer.

Protest gegen Wirtschaftspolitik, Kriegseinsätze und EU-Verfassung in Brüssel

Großdemonstration 19. März 2005

Im Vorfeld der europaweiten Großdemonstration am 19. März in Brüssel hat das globalisierungskritische Netzwerk Attac seine Kritik an der umstrittenen EU-Dienstleistungsrichtlinie ("Bolkestein-Richtlinie") erneuert und einen vollständigen Rückzug des Entwurfs gefordert. "Die Kommission spricht zwar von Änderungsbedarf, drückt sich aber offensichtlich um konkrete Aussagen", sagte Stephan Lindner von der Attac-EU-AG. "Die Ankündigungen dienen offenbar vor allem dazu, die Öffentlichkeit zu beruhigen und den Widerstand zu brechen. Aber für eine Entwarnung gibt es keinen Anlass."

Generelle Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten verfassungswidrig

Rechtsgutachten

Eine Pflicht zur generellen Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten, wie sie derzeit im Rahmen der EU angestrebt wird, ist unverhältnismäßig und daher mit verschiedenen Grund- und Menschenrechten unvereinbar. So lautet das Ergebnis eines Rechtsgutachtens des Frankfurter Juristen Patrick Breyer. Demzufolge steht der zu erwartende Nutzen einer Vorratsspeicherung dieser Daten in einem deutlichen Missverhältnis zu den damit verbundenen Nachteilen für die Betroffenen und die Gesellschaft insgesamt. Wegen vielfältiger Umgehungsmöglichkeiten seien Auswirkungen einer Vorratsspeicherung auf das Sicherheitsniveau, also auf die Kriminalitätsrate, nicht zu erwarten.

Neues Luftsicherheitsgesetz geht vor das Verfassungsgericht

Unklar

Die Diskussion um das neue Luftsicherheitsgesetz wird wahrscheinlich vom Bundesverfassungsgericht entschieden. Bundespräsident Horst Köhler hatte das Luftsicherheitsgesetz am Mittwoch unterschrieben, zugleich aber wegen verfassungsrechtlicher Zweifel den Gang nach Karlsruhe empfohlen. Das Gesetz sieht im Notfall den Abschuss von Zivilflugzeugen durch die Luftwaffe vor. Köhler kritisierte, damit würde Leben zugunsten anderer Leben geopfert. Das sei aber mit dem im Grundgesetz garantierten Recht auf Leben und Menschenwürde unvereinbar.