Bundeskabinett
Tariftreuegesetz soll öffentliche Auftraggeber binden
Aus diesem Grund wird durch dieses Gesetz für öffentliche Bauaufträge und Aufträge im ÖPNV die Zahlung des Tariflohns am Ort der Leistungserbringung vorgeschrieben. Dadurch wird Wettbewerbsverzerrungen durch den massiven Einsatz von Niedriglohnkräften entgegengewirkt. In arbeitsmarktpolitisch sensiblen Bereichen werden Arbeitsplätze erhalten, die einen ausreichenden sozialen Schutz sowie ein angemessenes Einkommensniveau gewährleisten. Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme würden somit vermieden.
Gleichzeitig werden durch eine Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Register unzuverlässiger Unternehmen geschaffen. Diese können bei schweren Verfehlungen, etwa bei illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit oder Verstößen gegen die Tariftreueregelung, von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Durch die Einrichtung dieses Registers wird gewährleistet, dass öffentliche Auftraggeber Kenntnis erhalten von Unternehmen, die ausgeschlossen wurden.
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Am 12. Dez. 2001 unter:
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« Sicherheitskomission unzufrieden mit Kernkraftwerk Leibstadt
"Stern": Skandal weitet sich aus »
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