Naturschützer dringen auf neues Jagdgesetz
Jäger- und Bauernverbände dagegen
Diese Praktiken widersprächen dem seit zwei Jahren im Grundgesetz festgeschriebenen Gebot des Tierschutzes, sagte Apel. Er forderte zudem, die Zahl zum Abschuss freigegebener Arten von 103 auf 12 zu begrenzen.
Das vor zwei Wochen vom Agrarministerium vorgelegte Arbeitspapier sieht vor, Jäger beim Artenschutz stärker in die Pflicht zu nehmen. Dazu sollen die Fallenjagd und die Verwendung von Bleischrot bei der Jagd auf Wasservögel verboten werden. Das Abschießen von Hunden und Katzen während der Jagd soll ebenso unter Strafe gestellt werden wie die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren. Jäger- und Bauernverbände lehnen die Neuerungsvorhaben ab.