Datenschutzbeauftragte fordern Einschränkung
In zehn Jahren mehr als 400 Prozent Zunahme von Telefonüberwachungen
Bereits in der Vergangenheit ist immer wieder die Frage gestellt worden, auf welche Faktoren die stetige Steigerung der Überwachungsanordnungen zurückzuführen ist. Vor diesem Hintergrund hatte die Bundesregierung das Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht beauftragt, die Rechtswirklichkeit und Effizienz von Telefonüberwachungen zu untersuchen. Nachdem das Gutachten im Mai 2003 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, forderten die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder eine rasche gesetzliche Umsetzung der Ergebnisse des Gutachtens.
So dürfte die Pflicht, dass Anordnungen von Überwachungen nur durch einen Richter erfolgen dürfen, nicht gelockert werden. Diese Aufgabe solle zudem auf möglichst wenige Ermittlungsrichter beschränkt werden, um bei diesen eine bessere Sachkunde zu fördern. Zur Kontrolle der Entwicklung bei Überwachungsmaßnahmen seien Berichtspflichten für die Strafverfolgungsbehörden notwendig. Der Umfang der Benachrichtigungspflichten von Betroffenen müsse erweitert werden. Gespräche zwischen Beschuldigten und zeugnisverweigerungsberechtigten Personen wie Pfarrern und Rechtsanwälten dürften grundsätzlich nicht verwertet werden. Außerdem sei das Abhören bei zu vielen Straftaten erlaubt. Der Umfang des - seit Einführung der Vorschrift regelmäßig erweiterten - Straftatenkataloges des § 100 a Strafprozessordnung müsse daher reduziert werden. Eine entsprechende Novellierung der Strafprozessordnung steht allerdings bislang aus.
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Am 29. Jun. 2004 unter:
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