Europäisches Patentamt
Patente auf Leben werden verhandelt
"Diese Maus hat nie eine wirtschaftliche Bedeutung erlangt, die medizinische Forschung wurde durch das Patent sogar behindert", sagt Christoph Then, Gentechnik-Experte von Greenpeace. "Die Öffentlichkeit wurde gezielt belogen und die Gesetze wurden zu Gunsten der Industrie verbogen." Zwar hieße es immer, das Patent wäre nötig, um neue Therapien zu entwickeln. In Wirklichkeit sei die Krebsmaus aber nur der Türöffner für die Gen-Industrie gewesen, sich Patente auf Leben zu erkaufen.
Insgesamt 17 Einsprüche waren bis 1993 gegen das Patent eingereicht worden - so viele wie in keinem anderem Patentfall. Das Patentamt habe jahrelang die Verhandlung der Einsprüche verzögert und in dieser Zeit mehrfach seine Rechtsgrundlagen verändert, zuletzt durch die Übernahme der strittigen EU Gen-Patentrichtlinie. Damit sei nach Auffassung des Amtes klar, dass Patente auf Säugetiere rechtmäßig gewährt werden könnten. Greenpeace befürchtet nun, dass alle Einsprüche in dieser Sache endgültig abgewiesen werden.
Auch in anderen Ländern hatte der Fall "Krebsmaus" mehrfach für Aufregung gesorgt. Zuletzt entschied das Oberste Gericht Kanadas, der Supreme Court, dass aus ethischen Gründen ein Patent auf Leben nicht erteilt werden darf. Wenig Hoffnung setzen die Patentgegner dagegen in die Rechtsprechung des Europäischen Patentamtes, das keiner unabhängigen Gerichtsbarkeit untersteht.
Greenpeace appelliert an den Deutschen Bundestag, diesen Fall zum Anlass zu nehmen, die Gen-Patentrichtlinie der EU zurückzuweisen. Seit März 2003 beraten die Abgeordneten einen Gesetzesvorschlag der Bundesregierung. Dieser würde Patente auf Gene, Pflanzen und Tiere ausdrücklich erlauben. Greenpeace fordert die Neuverhandlung dieser Richtlinie auf europäischer Ebene.
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Am 05. Jul. 2004 unter:
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