Gentechnik
Verbraucherschützer beklagen weiter verdeckten Verkauf von Genfood
So enthalten knapp ein Drittel aller sojahaltigen Produkte Spuren von gentechnisch verändertem Soja. Für zufällige und technisch unvermeidbare Verunreinigungen ist ein Hinweis jedoch erst ab einem Schwellenwert von 0,9 Prozent vorgeschrieben. Auch Enzyme und viele Zusatzstoffe, die mit Hilfe von Gentechnik hergestellt werden, müssen nicht gekennzeichnet sein. Das gleiche gilt für alle Produkte von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futter versorgt wurden.
"Wer gentechnisch Behandeltes auf seinem Speiseplan meiden will, sollte im Handel genauer nachfragen, ob die Produzenten tierischer Lebensmittel auf gentechnisch erzeugte Futtermittel verzichten" rät Verbraucherschützerin Franke. Auf der sicheren Seite sei man mit dem Kauf von Biolebensmitteln, für deren Herstellung der Einsatz von Gentechnik europaweit verboten ist.
Indidviduellen Rat erhalten Betroffene in den Verbraucherberatungsstellen - Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr (12 ct/min a. d. Festnetz d. Deutschen Telekom) - sowie am Beratungstelefon unter 09001 / 79 77 77 Mo, Mi, Do 10-16 Uhr (1,24 €/min a. d. Festnetz d. Deutschen Telekom).
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