"Schonvermögen"
Städtebund will an Einfamilienhäuser von Hartz IV-Empfängern ran
Zugleich forderte Landsberg, dass Partner, die in einer Wohnung zusammenlebten, künftig beweisen müssten, dass es sich nicht um eine Lebensgemeinschaft handele. Inzwischen gebe es bereits 3,9 Millionen Bedarfsgemeinschaften, für die die Kommunen Unterkunftskosten zu tragen hätten. Ursprünglich seien Bund und Länder von 2,8 Millionen ausgegangen. Die Kommunen hätten damals bereits mit 3,3 Millionen gerechnet. Landsberg sagte, dass die Unterkunftskosten für Arbeitslosengeld-II-Empfänger im ersten Quartal 2006 um 25 Prozent höher gelegen hätten als im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres.
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Am 10. Apr. 2006 unter:
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« Weißer Ring fordert zwei Lehrer in Klassen mit Ausländer-Mehrheit
Überschuldung bei Privatpersonen nimmt offenbar zu »

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