Trotz Verfassungsverbots
Hessen will 500 Euro Studiengebühren je Semester einführen
Der Berliner Staats- und Verwaltungsrechtler Christian Graf von Pestalozza war jüngst in einem Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass Studiengebühren bereits für das Erststudium verfassungskonform gestaltet werden können. Nach Pestalozzas Papier sind Gebühren in Verbindung mit einem Darlehen in Abhängigkeit vom späteren Einkommen möglich. Aus sozialen Gründen oder bei besonders guten Studienleistungen könne die Gebühr nach diesem Modell geringer ausfallen.
Für Gebühren sprechen sich die FDP im Landtag, die hessische Wirtschaft und die christdemokratische Studentenorganisation RCDS aus. SPD und Grüne im Landtag sowie Gewerkschafter und gewählte Studentenvertreter lehnen sie hingegen ab. Die SPD behält sich eine Klage vor dem Staatsgerichtshof vor. In den Kreis der Kritiker reihte sich jüngst auch die Junge Union Hessen ein.
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Am 05. Mai. 2006 unter:
justizStichworte:
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KZ-Gedenkstätte Esterwegen eröffnet »
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