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Verteidigung weist Vorwürfe im Prozess um Fleischskandal zurück

"Für Gelatine geeignet"

Im Prozess um den Deggendorfer Fleischskandal haben die Anwälte des angeklagten früheren Geschäftsführers der Frost GmbH am Dienstag vor dem Landgericht Memmingen die Vorwürfe gegen ihren Mandanten zurückgewiesen. Die beanstandete Ware sei nicht genussuntauglich, sondern vielmehr für die Produktion von Gelatine geeignet gewesen, hieß es in einer Erklärung der Verteidiger zum Prozessauftakt. Der frühere Geschäftsführer des Unternehmens muss sich für die Einfuhr von 1000 Tonnen genussuntauglicher Schlachtabfälle nach Deutschland verantworten, die später in die Lebensmittelkette eingeschleust worden sein sollen.

Dem 40-Jährigen werden Verstöße gegen das Fleischhygienegesetz und gegen das Geflügelhygienegesetz in je 34 Fällen vorgeworfen. Zudem ist er in 50 dieser Fälle auch wegen Betrugs angeklagt.

Ein Mitarbeiter eines Gelatineherstellers sagte vor Gericht aus, dass er in einem Fall eine große Lieferung von Schweineschwarten von der Deggendorfer Frost GmbH nicht angenommen habe, weil diese gerochen hätten. Nachdem der Skandal um die lebensmitteluntauglichen Schweineschwarten und Geflügelreste aufgeflogen sei, habe man bei dem Gelatinehersteller die Kontrollen erheblich verschärft. Mittlerweise müssten Lieferanten nachweisen, woher sie die Ware beziehen.

Der Angeklagte, der wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Fleischschmuggel bereits vorbestraft ist, sitzt seit Mitte Oktober 2005 in Memmingen in Untersuchungshaft. Der Fleischskandal hatte vor knapp einem Jahr in Deutschland sowie dem benachbarten Ausland für Aufsehen gesorgt. Das Gericht will an mindestens drei Verhandlungstagen 22 Zeugen und vier Sachverständige hören. Das Urteil wird für Anfang Oktober erwartet.