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Bundeswehreinsatz im Inneren bleibt in Koalition umstritten

"Streitkräfte überfordert"

Die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) forcierte Möglichkeit des Bundeswehr-Einsatzes im Innern bleibt umstritten. Schäuble will einen neuen Versuch starten, das Grundgesetz zu ändern, um eine Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern rechtlich zu ermöglichen. Er will dabei die Streitkräfte angeblich für die Abwehr von Terrorangriffen aus der Luft und von See heranziehen. Wie Vize-Regierungssprecher Thomas Steg nach einem Spitzentreffen der großen Koalition unter Leitung von Kanzleramtschef Thomas de Maizière (CDU) am Mittwoch in Berlin sagte, sollen die Gespräche darüber fortgesetzt werden.

Laut Steg nahmen an dem Fachgespräch neben Schäuble und de Maizière auch Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU), Außenminister Frank-Walter Steinmeier, Justizministerin Brigitte Zypries (beide SPD) sowie die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen, Volker Kauder (CDU) und Peter Struck (SPD), teil.

Unterstützung erhielt Schäuble von seinem brandenburgischen Amtskollegen Jörg Schönbohm (CDU). "Die Bundeswehr hat Fähigkeiten, die die Polizei nicht hat." Der Staat brauche wirksame Mittel, um sich gegen neue Bedrohungen zu wehren. "Das Grundgesetz ist im Kalten Krieg von Angriffen durch Staaten ausgegangen. Was nicht vorgesehen war, sind Angriffe von nichtstaatlichen Gruppierungen", so Schönbohm. Bei Angriffen aus der Luft oder aus dem Wasser hätte die Polizei gar keine Möglichkeiten zur Reaktion.

Kritik kam von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Die Bundeswehr sei ausgelastet und könne nicht einmal ihre Kasernen schützen, sagte GdP-Chef Konrad Freiberg: "Es besteht weiterhin eine Trennung von innerer und äußerer Sicherheit. Daran sollten wir nicht rütteln."

Auch die FDP-Sicherheitsexpertin Birgit Homburger kann dem Truppeneinsatz im Innern nichts abgewinnen. Die Sicherheit in Deutschland könne auch mit den heute zur Verfügung stehenden Mitteln gut bewältigt werden, sagte Homburger und verwies auf Großereignisse wie den Papstbesuch oder die Fußball-Weltmeisterschaft. Deutschland brauche die Bundeswehr nicht als Hilfspolizei.

Mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen das rot-grüne Luftsicherheitsgesetz und die Möglichkeit zum Abschuss von Passagierflugzeugen verwies Regierungssprecher Steg darauf, dass die Richter dem Gesetzgeber "dezidierte Auflagen mitgegeben" hätten. Dabei gehe es etwa um die Frage, ob ein Flugzeug mit unbeteiligten Passagieren oder ausschließlich mit Terroristen besetzt ist oder ob die Maschine erkennbar als Waffe eingesetzt werden soll. Ferner gehe es um "analoge Regelungen bei terroristischen Bedrohungen von See her" sowie um Grundgesetzregelungen zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Über diese Punkte werde in der Koalition weiter diskutiert.