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Bewährungsstrafe für Ex-Justizministerin gefordert

"Geheimnisverrat"

Im Prozess gegen die ehemalige baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung wegen Verrats des Dienstgeheimnisses gefordert. Staatsanwältin Susanne Dathe warf der Angeklagten am 13. September vor dem Stuttgarter Landgericht vor, dem früheren Landeswirtschaftsminister Walter Döring (FDP) geheime Details aus Ermittlungen zur so genannten Umfrageaffäre mitgeteilt zu haben. Die Verteidigung beantragte dagegen einen Freispruch. Sie stellte zugleich einen neuen Beweisantrag. Das Gericht will deshalb vor einem Urteil noch weitere Zeugen vernehmen.

Die Anklagevertreterin betonte in ihrem Plädoyer, die Vorwürfe gegen Werwigk-Hertneck hätten sich "vollumfänglich bestätigt". Sie zeigte sich davon überzeugt, dass Werwigk-Hertneck ihren Parteifreund Döring in mehreren Telefonaten über anstehende Ermittlungen gegen ihn und über belastendes Material unterrichtet habe, das bei seiner Büroleiterin gefunden wurde. Dadurch habe die Angeklagte "die Grundlagen für eine ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Strafverfolgung stark erschüttert". Als "besonders verwerflich" bezeichnete es Dathe, dass die Tat ausgerechnet von "der Spitze" des Justizressorts begangen worden sei.

Die Staatsanwältin stützte sich insbesondere auf die Zeugenaussage Dörings. Der frühere FDP-Spitzenpolitiker hatte vor Gericht angegeben, er müsse von Werwigk-Hertneck "etwas Gravierendes" erfahren haben. Nur so sei zu erklären, dass er anschließend den damaligen Ministerpräsidenten Erwin Teufel (CDU) angerufen und gefragt habe, ob er zurücktreten müsse. Details aus den Telefongesprächen nannte Döring als Zeuge jedoch nicht. Er machte Erinnerungslücken geltend.

Werwigk-Hertnecks Verteidiger Bernd Schneider wies die Darstellung der Staatsanwaltschaft als "abenteuerlich" zurück. Die Zeugenaussage von Döring sei "unbrauchbar", da sie allein auf Spekulationen beruhe. Der Ex-Minister habe keinerlei konkrete Tatsachen genannt, die seine Mandantin belasten könnten. Vielmehr seien seine Angaben wegen Widersprüchlichkeiten ein "Musterbeispiel" für die Unglaubwürdigkeit einer Zeugenaussage.

Seine Freispruch-Forderung verband Schneider mit einem Hilfsbeweisantrag für den Fall, dass das Gericht zu einem anderen Schluss kommen sollte. Darin forderte er die Vernehmung weiterer Zeugen, die möglicherweise Kenntnisse haben, über welche Wege Döring sonst an Informationen gelangt sein könnte. Die Kammer will diese nun am kommenden Donnerstag vernehmen, bevor die Beweisaufnahme beendet wird. Wann das Urteil verkündet wird, blieb offen.

Werwigk-Hertneck hatte die Vorwürfe stets bestritten. Sie war dennoch im Sommer 2004 zurückgetreten, um nach eigenen Angaben Schaden vom Amt abzuwenden. In der Umfrage-Affäre ging es um eine Studie zur Akzeptanz von Dörings Wirtschaftspolitik, die von dem PR-Berater Moritz Hunzinger und einer FlowTex-Tochterfirma finanziert worden sein soll.