Ratifikation des Haager Kinderschutzübereinkommens
Kinder aus binationalen Familien bei Rechtsstreit besser geschützt
Das Gesetz soll bei einer Trennung der Eltern den möglichen Streit um das Sorgerecht zugunsten der Kinder entschärfen. Das Haager Kinderschutzübereinkommen verbessere den Schutz der Kinder vor allem im Verhältnis zu Staaten, die nicht der EU angehören, hieß es. So werden als Anlaufstelle in jedem Vertragsstaat zentrale Behörden eingerichtet, in Deutschland ist das Bundesamt für Justiz zuständig.
Das Haager Kinderschutzübereinkommen bestimmt, dass für Streitigkeiten die Gerichte und Behörden am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes zuständig sind, da dort das Wohl des Kindes am besten beurteilt werden kann. Die zuständigen Stellen sollen ihr eigenes, ihnen vertrautes Recht anwenden, wenn sie über das Sorge- und Umgangsrecht zu entscheiden haben. So soll eine möglichst zügige Behandlung des Falls gewährleistet werden.
Bei internationalen Kindesentführungen ist vorgesehen, dass die Gerichte am Herkunftsort des Kindes im Hinblick auf das Sorge- und Umgangsrecht weiter zuständig bleiben. So soll verhindert werden, dass der Entführer eine für ihn vorteilhaftere Zuständigkeit begründen kann. Nach bisheriger Rechtslage konnte es zu gegensätzlichen Entscheidungen in beiden betroffenen Ländern kommen. Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten außerdem, Entscheidungen aus anderen Vertragsstaaten unmittelbar anzuerkennen.
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Am 17. Dez. 2008 unter:
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