Krankenversicherung - ist unsere Gesundheit am Ende?
Sockelbeitrag für die Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze ließe sich ja vielleicht anheben oder abschaffen. Um aber das Problem insgesamt zu lösen, wurde die Bürgerversicherung in die Diskussion gebracht. Der Vorschlag zielt darauf, außer den bisher versicherungspflichtig Beschäftigten auch Selbstständige, Politiker und Beamte einzubeziehen sowie alle Einkommen, also auch Kapitalerträge, bei der Beitragsbemessung heranzuziehen.
Die Bürgerversicherung muss kommen. Die ist so richtig und wichtig wie der gesetzliche Mindestlohn. Wie sieht es aber mit dem Arbeitgeberanteil aus? Wie berechnet sich der Anteil, wenn der Krankenkassenbeitrag von allen Arten des Einkommens abzuführen ist? Und: Warum überhaupt sollen neben den Versicherten nur die Arbeitgeber die Gesundheitskosten mittragen. Wäre es nicht gerechter, wenn die Gesamtgesellschaft das Gesundheitssystem zumindest zum Teil finanzierte? Gesamtgesellschaft bedeutet in diesem Fall die gesamte Wirtschaft, denn sie erwirtschaftet das Volkseinkommen.
Müssten anstelle der Arbeitgeber alle Unternehmen – unabhängig von der Zahl der Beschäftigten – ihren Anteil beisteuern, ließe der sich am Umsatz bemessen. Die Entkoppelung würde auch bedeuten, dass nicht nur Arbeitnehmer, sondern alle Versicherten vom Beitrag der Wirtschaft profitieren. Die Aufteilung des Aufkommens könnte allen Versicherten, auch Kindern, einen Sockelbetrag zur Verfügung stellen, der dann einkommensabhängig aufzustocken wäre.
Angenommen, von allen in Deutschland angemeldeten Umsätzen müsste ein Beitrag von zwei Prozent abgeführt werden. Das würde reichen, um jedem Bundesbürger monatlich etwa 120 Euro als Grundbeitrag für die Krankenversicherung zu zahlen. Damit könnten die Beiträge zur GKV pro Kopf, also ohne Mitversicherung von Familienangehörigen, berechnet werden. 120 Euro würden als Mindestbeitrag für Kinder und sonstige Menschen ohne Einkommen sicher ausreichen und müssten nicht aus eigener Tasche aufgestockt werden (die Gesundheitskosten liegen zurzeit bei 210 Euro pro Person und Monat). Die Benachteiligung der GKV gegenüber den privaten Krankenversicherungen wäre aufgehoben.
Unter den gleichen Finanzierungsschwachstellen wie die GKV leidet im Übrigen das ganze soziale Netz. Nebenbei wird im derzeitigen System Personalabbau belohnt, versicherungspflichtige Beschäftigung bestraft. Es gibt keinen Grund, warum nur Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Netz finanzieren sollen. Die Gesellschaft insgesamt ist auch dafür verantwortlich, dass Rentner und Arbeitlose finanziell über die Runden kommen.
Mein Vorschlag dazu s. unter Arbeit und Einkommen für alle
Gerd Kallweit
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Am 10. Dez. 2010 unter:
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