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Prekäre Beschäftigung: Geregelte Arbeitsbedingungen für alle

Studentische Beschäftigte fordern Aufnahme in Tarifvertrag

Die GEW Bremen und der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) e.V. fordern einen besseren rechtlichen Schutz für Beschäftigte an Hochschulen. Alle Mitarbeiter*innen und studentischen Beschäftigten müssen durch die Personalräte vertreten und durch Tarifverträge abgesichert werden. Dazu Katharina Mahrt, Vorstandsmitglied im fzs: "Studierende arbeiten an Hochschulen zum Teil unter unzumutbaren Bedingungen. Sie leiden unter kurzen Vertragslaufzeiten von häufig nur wenigen Monaten, bekommen keinen bezahlten Urlaub und selbst Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist keine Selbstverständlichkeit. Dabei werden sie oft schlecht über ihre Rechte informiert. Eine Einforderung derselben gestaltet sich schwierig, wenn der Arbeitgeber auch derjenige ist, der die Prüfungen bewertet. Deshalb müssen auch studentische Beschäftigte und studentische Mitarbeiter*innen durch Tarifverträge geschützt werden."

Fast Zweidrittel aller Studierenden arbeitet neben dem Studium, um den Lebensunterhalt aufbringen zu können. Einen Tarifvertrag für studentischen Beschäftigte und Mitarbeiter*innen gibt es bislang nur in Berlin. Bernd Winkelmann, Landesverstandssprecher der GEW Bremen verweist auf das Templiner Manifest der GEW (www.templiner-manifest.de) und ergänzt:

"Unsere Hochschulen sind ein Hort prekärer Beschäftigung. Fast 90 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen sind befristet beschäftigt, häufig mit sehr kurzen Vertragslaufzeiten. Dies zeigt, dass die Befristungspraxis an den Hochschulen vollkommen aus dem Ruder gelaufen ist. Auch studentische Beschäftigte lernen an den Hochschulen leider, dass Arbeitgeber*innen ihre Arbeitsbedingungen selbstverständlich einseitig festlegen können. Daher fordern wir die Streichung der Tarifsperre aus dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz, die Gewerkschaften und Arbeitgeber*innen verbietet abweichende Regelungen auszuhandeln und eine Ausdehnung des Flächentarifvertrags des öffentlichen Dienstes auf alle Beschäftigten an den Hochschulen, auch auf die studentischen Arbeitnehmer*innen.“