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Hobbyflug von Drohnen: nicht ohne Haftpflichtversicherung

Bei einem Unfall können hohe Schadenssummen entstehen

Bei einem Unfall können hohe Schadenssummen entstehen daher nicht ohne eine Haftpflichtversicherung Drohne fliegen!(VZ-RLP / 24.05.2018) Drohnen werden immer beliebter: Viele Verbraucherinnen und Verbraucher lassen die kleinen Flugobjekte bei schönem Wetter starten – beispielsweise, um Fotos zu machen. Doch was passiert, wenn bei der Suche nach dem nächsten schönen Landschaftsbild ein hübsch angelegtes Rosenbeet zerstört oder schlimmer, ein Fußgänger verletzt wird? Auf den Hobbyflieger können schnell hohe Schadenssummen zukommen, die er privat begleichen muss. Bei großen Sach- und Personenschäden kann dies sogar zur Verschuldung führen. „Eine Drohnen Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für das Fliegenlassen einer Drohne“, sagt Michael Wortberg, Versicherungsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Nach aktueller Rechtslage müssen Halter von Drohnen sogar eine Luftfahrthaftpflichtversicherung abschließen.“

Drohnen Versicherung oder Haftpflichtversicherung - Das sollten Sie beachten!

Ratgeber Versicherung

Ratgeber Versicherung - wir zeigen was wichtig ist bei der Drohnen Versicherung. Es reicht nicht eine einfache Haftpflichtversicherung für diesen Fall.Viele Seiten im Internet bieten eine Drohnen Versicherung oder Haftpflichtversicherung an. Diese informieren Besitzer von Drohnen & Multicopter immer häufiger und zugleich immer eindringlich darüber, wie wichtig es ist, seinen Kopter direkt nach dem Kauf und damit vor dem ersten Flug richtig versichern zu lassen. Fragt man im Klientel der Kopterflieger herum, so wissen noch immer viele Drohnenpiloten nicht, dass in Deutschland eine Versicherungspflicht für Multicopter besteht, sofern diese nicht offiziell als Spielzeug eingestuft sind. Sprechen wir von der besagten gesetzlich bindenden Drohnenversicherungspflicht, so ist stets von einer Haftpflichtversicherung für Drohnen die Rede.