ngo-online-Logo

ngo-Nachrichten täglich per Email kostenlos:

 

Impressum | Konzept | Startseite | 

Dienstag, 9.2.2010


 

Home

 

Krieg/Frieden

Innere Sicherheit

Recht/Justiz

Verfassung/Demokratie

Lobbyismus

Wirtschaft/Arbeit

Unternehmen

Armut/Reichtum

Soziale Sicherung

Gesundheit

Energie

Umwelt

Wissenschaft/Technik

Verbraucherschutz

Tierschutz

Bildung

Bevölkerung

Ausländer

Afrika

Asien

Amerika

Regionalzeitungen

 

Magazin

Krisenmanager
90 Jahre Betriebsräte

Kein Braten zum Fest
In der Suppenküche der Berliner Marienkirche

"Auch Kinder verstehen Politik"
Studie sieht politisches Denken im Kindesalter

 

Protestkundgebungen in 40 Städten

Bundesweite Demonstrationen gegen Vorratsdatenspeicherung am Dienstag


05. November 2007

[ngo] Datenschützer haben für Dienstag zu bundesweiten Demonstrationen gegen die geplante Einführung der Vorratsdatenspeicherung aufgerufen. Wie der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" am Montag mitteilte, sollen in über 40 deutschen Städten Protestkundgebungen stattfinden, darunter in Köln, Karlsruhe, Stuttgart, München, Dresden und Hamburg. In Berlin sind für die zentrale Kundgebung vor dem Reichstagsgebäude unter anderem Reden von Hans-Christian Ströbele (Grüne), Petra Pau (Linke) und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geplant. Die Bundesregierung plant, Telekommunikationsdaten aller Bürger in Deutschland verdachtsunabhängig sechs Monate auf Vorrat zu speichern.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen, die Deutsche AIDS-Hilfe, die Deutsche Journalisten-Union (dju), die Freie Ärzteschaft und der Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) appellieren an die Bundestagsabgeordneten von SPD und Union, die Zustimmung zum aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung zu verweigern.

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll ab 2008 für Sicherheitsbehörden rückblickend über 6 Monate nachvollziehbar machen, wer, wann und mit welchen Adressen das Internet genutzt hat und wer mit wem per Telefon oder E-Mail Kontakt hatte, bei Handy-Nutzung einschliesslich des Standorts. Diese Pläne der Regierungskoalition zur Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Beziehungen, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellen nach Auffassung der Kritiker "einige der bislang größten Gefahren für unser Recht auf ein furchtloses, selbstbestimmtes und privates Leben dar". Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert daher eine Abkehr "von diesem verfassungswidrigen Generalangriff auf Bürgerrechte und Datenschutz in Deutschland".

Erfahrungen aus Belgien würden zeigen, dass die geplante Vorratsdatenspeicherung das Ende für viele Kontakte zwischen Informanten und Presse bedeuteten. Wichtige Informationen über Missstände könnten nicht mehr per Telefon, Fax oder Internet weitergegeben werden, weil Informanten damit rechnen müssten, mithilfe von Verbindungsdaten als Quelle identifiziert zu werden.

Ebenso würde das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und ihren Ärzten gestört, weil die Erfassung der Kontakte mit bestimmten Ärzten Rückschlüsse auf persönliche Problemlagen zulasse. Dies könne beispielsweise bei Ehekrisen, Suchtproblemen und bei bestimmten Krankheiten Patienten davon abschrecken, Ärzte anzurufen oder per Internet zu kontaktieren.

"Der faktische Wegfall anonymer Beratungsmöglichkeiten" würde nach Auffassung der Überwachungs-Kritiker generell die Hemmschwelle für viele Menschen in seelischer Not erhöhen, sich telefonisch oder per Internet beraten und helfen zu lassen. Dies könne unter anderem Suizidgefährdete, AIDS-Kranke, Alkoholiker, Gewaltopfer oder Opfer sexuellen Mißbrauchs davon abhalten, im Internet Erfahrungen auszutauschen oder am Telefon anonym Rat zu suchen.

Bis die ersten vorratsgespeicherten Kommunikationsdaten missbräuchlich offengelegt würden, sei erfahrungsgemäß nur eine Frage der Zeit. "Dies zeigten in jüngster Vergangenheit etwa spektakuläre Fälle in Italien, aber auch der Fall eines Bundesnachrichtendienstmitarbeiters aus Berlin."

Schutz durch Richtervorbehalt?

Der im Gesetzesentwurf vorgesehene Richtervorbehalt deckt nach Auffassung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung viele Fälle nicht ab. Wer Inhaber einer Rufnummer sei oder im Internet gesurft habe (Stammdaten), könne ohne richterliche Kontrolle abgefragt werden. Die Geheimdienste könnten Verbindungs- und Standortdaten ohne richterliche Genehmigung abfragen.

Doch selbst in den Fällen, in denen Richter gefragt werden müssten, ist das Problem nach Ansicht der Kritiker nicht vom Tische: "Letztlich ändert ein Richtervorbehalt nichts daran, dass der Richter den Zugriff genehmigen muss, wenn die niedrigen gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind."

Grundrechtseingriff auch bei Bagetelldelikten

Im Gegensatz zur EU-Richtlinie erlaube das in Deutschland geplante Gesetz eine Verwendung der Vorratsdaten nicht nur zur Aufklärung schwerer Straftaten, sondern bei "allen mittels Telekommunikation begangenen Straftaten".

"Dies werden im Schwerpunkt leichte Vergehen wie Beleidigungen im Internet oder das Herunterladen von Klingeltönen und Musik sein", fürchten die Kritiker des Gesetzes. Mit dieser fehlenden Begrenzung auf schwere Straftaten schieße das deutsche Gesetz weit über die europäische Richtlinie hinaus. "Die oft genannte Begrenzung der Speicherfrist auf 6 Monate ist daher nichts weiter als ein Feigenblatt."

[Druckversion]                

 

Lesen Sie auch

Besuch von Internet-Seiten mit Folgen
Gericht untersagt Bundesjustizministerium Speicherung personenbezogener Daten

Vorratsdatenspeicherung
"Größte Verfassungsbeschwerde" der Nachkriegszeit angekündigt

Pressefreiheit
Medienverbände rufen zu Ablehnung von neuen Überwachungsgesetzen auf

"Reine Marktwirtschaft"
Laut Hoppe könnten Ärzte "von Freiberuflern zu Freiheitskämpfern" werden

"Staatliche Sammelwut"
Bundesregierung Speicherung von Telekommunikationsdaten beschlossen

"Wie die Zentrale Einwohnermeldekartei der DDR"
Zahlreiche Spitzenpolitiker sprechen von einem Weg in den Überwachungsstaat

Bürger "überwacht wie gewöhnliche Kriminelle"
EU-Parlament beschließt Überwachung aller Kommunikationsdaten

 

Artikel versenden

E-Mail-Adresse Empfänger:

Mitteilung an den Empfänger (optional):

Ihre E-Mail-Adresse als Absender:

    

 


E-Mail an die Redaktion: redaktion@ngo-online.de
copyright
Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Beiträge, insbesondere durch Vervielfältigung oder Verbreitung auch in elektronischer Form, ist ohne vorherige Zustimmung unzulässig und strafbar, soweit sich aus dem Urhebergesetz nichts anderes ergibt. "; Ngo-online ist für externe Seiten, Lokal- bzw. Regionalausgaben, Leserbriefe und Forumbeiträge nicht verantwortlich. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise im Impressum.";

Bitte beachten Sie unsere anderen Themenseiten:
ipod nano 3g || private krankenversicherung vergleich || seminar ||

Profitieren Sie von unseren Know-How. Informationen und eine aktuelle Tagesschau sind unsere vornehmste Pflicht. Als Internetzeitung sind wir stets dran an aktuellen Nachrichten

Archiv-Suche


News

20:37Obama: Mittelweg zwischen alten und neuen Energiequellen finden
20:17Bundesregierung dementiert Griechenland-Hilfspaket
19:56Großbritannien: 400 Menschen droht Kündigung bei Schließung von Cadbury-Fabrik
18:30Wetter: Kalt und teilweise Schnee
18:24Neuer Versorger will Energiemarkt aufrollen
17:39DAX schließt uneinheitlich
17:28Sri Lanka: Parlament aufgelöst
17:28Drogenbauer flüchtet mit bereits beschlagnahmten Drogen