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EuGH-Klageabweisung zur Vorratsdatenspeicherung stößt auf Kritik

"Inhaltliche Rechtmäßigkeit noch nicht entschieden"

Die Abweisung einer Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungen durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist bei der deutschen Opposition und Datenschützern auf Kritik gestoßen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar betonte am Dienstag (10. Februar) in Berlin kurz nach der Urteilsverkündung, er halte eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der nationalen Regelung für die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht weiterhin für erforderlich. Der EuGH habe nur über die formelle Frage entschieden, ob die Verpflichtung der EU-Mitgliedsstaaten zur Vorratsdatenspeicherung mittels einer Richtlinie geregelt werden dürfe. Die inhaltliche Rechtmäßigkeit einer solchen Regelung sei noch nicht entschieden, stellte Schaar klar. Ähnlich äußerte sich die Innenexpertin der Linksfraktion, Petra Pau. Aus ihrer Sicht sei die Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsdaten mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Der Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag nannte die Entscheidung des EuGH eine "große Enttäuschung". Er betonte, die Vorratsdatenspeicherung sei rechtsstaatlich fragwürdig und "zur Bekämpfung schwerer Kriminalität weder besonders geeignet noch effektiv." Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, sagte, der EuGH tue Europa keinen Gefallen. Das Urteil des EuGH könne der wachsenden Europaskepsis Vorschub leisten.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bleibt weiterhin optimistisch. Der EuGH habe nicht die anlasslose Erfassung des Telekommunikationsverhaltens der Bürger zum Gegenstand gehabt, erklärte der bundesweite Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern. "Die Entscheidung betreffe nur die formale Frage der einschlägigen Rechtsgrundlage und habe "die Verletzung der Grundrechte durch die anlasslose Erfassung des Telekommunikations- und Bewegungsverhaltens der gesamten Bevölkerung" nicht zum Gegenstand, sagte Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Die 34.000 deutschen Beschwerdeführer hätten bereits beantragt, dass das Bundesverfassungsgericht den EuGH in einem zweiten Verfahren über die Vereinbarkeit der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung mit unseren Grundrechten entscheiden lasse.