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BGH urteilt über zentrale Regelung des neuen Unterhaltsrechts

Betreuungsunterhalt von Ex-Partner

Der Bundesgerichtshof will am Donnerstag über eine zentrale Regelung des seit Januar 2008 geltenden neuen Unterhaltsrechts entscheiden. Das kündigte der Vorsitzende Richter des 12. Zivilsenats am Mittwoch (16. Juli) in der Revisionsverhandlung an. Es geht darum, unter welchen Umständen die Mutter eines nichtehelichen Kindes vom Ex-Partner Betreuungsunterhalt über die obligatorischen drei Jahre hinaus verlangen kann. Mit der Gesetzesänderung war es zu einer Gleichstellung insofern gekommen, als Mütter nach der Trennung grundsätzlich für drei Jahre Betreuungsunterhalt bekommen - unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht. Unklar ist bislang aber, in welchen Fällen eine Verlängerung möglich ist.

Kein Trennungsunterhalt nach Scheitern einer Ehe aufgrund eines anderen Partners

Auch Hetero-Beziehungen betroffen

Ein Ehepartner kann den Anspruch auf sogenannten Trennungsunterhalt verwirken, wenn er oder sie den Ehepartner wegen einer außerehelichen Beziehung verlässt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 17. April veröffentlichten Urteil entschieden. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) weist darauf hin, dass sich die Entscheidung im Gegensatz zu einer "irreführenden" Pressemitteilung des BGH und anderslautenden Berichten nicht auf lesbischen Beziehungen beschränkt. "Das Urteil bringt nichts Neues", meint Uta Kehr, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes. "Der BGH hat nur festgestellt, dass der- oder diejenige den Unterhalt verwirkt, der eine Ehe für einen anderen (nichtehelichen) Partner oder eine Partnerin verlässt." Ob die Partner einer gescheiterten Ehe homo- oder heterosexuell sind, sei also für die Unterhaltsverpflichtungen nicht ausschlaggebend. "Alles andere wäre auch skandalös", meint der Verband.

Bundesrat will Änderungen bei Erbrechtsreform

Kapitalabfindung statt Unterhaltsverpflichtung

Der Bundesrat macht sich für Änderungen bei der von der Bundesregierung geplanten Reform des Erbrechts stark. In einer am 14. März in Berlin verabschiedeten Stellungnahme fordert die Länderkammer unter anderen, dass Unterhaltsverpflichtungen nach einer Ehescheidung auch durch eine Kapitalabfindung erfüllt werden können. Auch soll für ehrenamtliche Betreuer ein Steuerfreibetrag in Höhe der Übungsleiterpauschale von 2100 Euro geschaffen werden.

Tauziehen ums Unterhaltsrecht ehemaliger Ehefrauen

Schutz der Ehe?

Die große Koalition ringt weiter um eine Einigung im Streit über das neue Unterhaltsrecht. Bei einem Treffen der Fraktionsspitzen von Union und SPD am Dienstag in Berlin gab es keinen Durchbruch. Bei der Debatte geht es um die künftige Behandlung von Ehefrauen in Scheidungsfällen. CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer und Unions-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen (CDU) forderten, es müsse auch der Schutz der Ehe bei der Unterhaltsrechtsreform zum Ausdruck kommen. Im bisherigen Gesetzentwurf seien langjährige Ehefrauen nicht ausreichend berücksichtigt. Ramsauer sagte, die geschiedene Mutter aus der ersten Ehe sollte ein "kleines Prä" haben.

Frauen sollen nach Scheidung seltener Unterhalt bekommen

"Veränderte Lebenswirklichkeit"

Geschiedene Frauen sollen künftig verstärkt selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries legte dem Bundeskabinett am Mittwoch einen Entwurf zur Änderung des Unterhaltsrechts vor, mit dem der Grundsatz "nachehelicher Eigenverantwortung" ins Gesetz aufgenommen wird. Die Gerichte können danach Unterhaltsansprüche an Ehegatten leichter befristen und begrenzen. Damit werde einer veränderten Lebenswirklichkeit Rechnung getragen, betonte Zypries.

Mehrzahl der Studenten muss für Lebensunterhalt nebenbei arbeiten

Hochschulbildung

Einen eindeutigen Zusammenhang zwischen der Höhe der Lebenshaltungskosten und dem studentischen Nebenjob sieht der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW), Achim Meyer auf der Heyde. So beträgt der Nebenjob bei Studierenden bundesweit pro Woche durchschnittlich 7,4 Stunden, allerdings existieren erhebliche regionale Unterschiede, wie die aktuelle 17. Sozialerhebung des DSW zeigt. Danach wird in vielen westdeutschen Universitätsstädten deutlich mehr gearbeitet, nämlich durchschnittlich 10 Stunden, während es in ostdeutschen Städten wie Dresden, Jena und Halle nur etwa 4-5 Stunden sind.

Proteste gegen Wiederaufnahme der Unterhaltungsmaßnahmen an der Elbe

Flussausbau

Die nach dem Augusthochwasser des Jahres 2002 eingestellten Unterhaltungsarbeiten an den Stromregelungsbauwerken der Elbe wurden im Beisein vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Dr. Manfred Stolpe mit der Instandsetzung von Buhnen im Elbabschnitt Mündung der Mulde in die Elbe bei Dessau am 7. Juli 2004 wieder aufgenommen. Der BUND kritisierte die fehlende Transparenz der Baumaßnahmen. Es ist nach wie vor nicht nachvollziehbar, warum diese Maßnahmen nach den Plänen von 1936 erforderlich seien, zumal die Elbe sich schon erheblich eingetieft hat. Eine weitere Einengung der Elbe würde das Problem der Eintiefung weiter verschärfen.

Verfassungsgericht trifft Beschluss zur Unterhaltsberechnung Geschiedener

Erziehung und Beruf

Kindererziehung und Berufstätigkeit sind nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts als gleichwertig anzusehen. Das betonten die Karlsruher Richter in einem Grundsatzbeschluss. Zugleich befanden die Verfassungshüter, dass sich das Bild der Ehe gewandelt habe. Die noch in den 50er und 60er Jahren dominierende Hausfrauenehe sei einem nunmehr vorherrschenden Ehebild gewichen, das auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie setze, heißt es in dem Beschluss.