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Nitrofen-Grenzwert für Kindernahrung wird gesenkt

Eilverordnung

Der Nitrofen-Grenzwert für Säuglingsnahrung wird erheblich gesenkt. Eine entsprechende Eilverordnung von Bundesverbraucherministerin Renate Künast (Grüne) werde umgehend in Kraft treten, teilte ihr Ministerium am Dienstag in Berlin mit. Danach soll der Grenzwert für Nitrofen auf 0,005 Milligramm je Kilogramm Säuglings- und Kleinkindernahrung halbiert werden. Für alle anderen Lebensmittel müsse der geltende Höchstwert von 0,01 Milligramm strikt eingehalten werden. Künast werde auf europäischer Ebene anregen, den Grenzwert für alle Produkte weiter zu senken.

Der in der so genannten Rückstandshöchstmengenverordnung geltende Grenzwert von 0,01 mg sei vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz erneut bestätigt worden, betonte das Ministerium. Das Institut befürworte aber besondere Vorsicht bei Säuglingen und Kleinkindern. Die daraufhin vom Künast-Ministerium für Säuglings- und Kleinkindernahrung vorgeschlagene Herabsetzung der Höchstmengen sei in einer Bund-Länder-Besprechung am Wochenanfang von den Bundesländern mehrheitlich unterstützt worden.

Derweil wurden in Thüringen fünf Säcke des mit Nitrofen verseuchten Getreides gefunden. Wie eine Sprecherin des Erfurter Landwirtschaftsministeriums sagte, haben sich vier Käufer aus der Region um Kölleda gemeldet. Das Getreide sei zum Teil bereits an Hühner, Enten und Kaninchen verfüttert worden. Die zuständigen Gesundheitsbehörden würden die Bauernhöfe jetzt überprüfen. Der Verbleib der drei weiteren verkauften Säcke ist noch unklar.

In einer Probe Gerstenschrot von einem Thüringer Getreidevermarkter war am Montag ein Nitrofenwert von 0,014 Milligramm je Kilo entdeckt wurde. Den Angaben zufolge hatte die Firma Agrar- und Transportservice Kölleda 30 Säcke des Gerstenschrots von einem Mischfutterwerk im sächsischen Ruppendorf bezogen. Acht der am 30. April in den Freistaat gelieferten Säcke waren an Landwirtschaftsbetriebe in der Umgebung weiterverkauft worden.

Laut Erfurter Agrarministerium handelt es sich um 25-Kilo-Säcke mit dem Einzelfuttermittel "Gerste geschroten". Die noch nicht verkauften 22 Säcke des Agrar- und Transportservice Kölleda wurden sichergestellt, ein Handelsverbot wurde ausgesprochen.

Dagegen wurden im brandenburgischen Havelland weitere Betriebe wieder freigegeben. Am Dienstagmorgen konnte dem Potsdamer Landwirtschaftsministerium zufolge die Sperrung von drei Betrieben wieder aufgehoben worden. Damit sind jetzt noch 15 Betriebe in Brandenburg wegen des Verdachts auf eine Verunreinigung mit dem verbotenen Pflanzenschutzmittel geschlossen. Mit den Labor-Ergebnissen für die noch gesperrten Betriebe wird bis spätestens Mittwoch gerechnet.