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Verbraucherzentrale Bundesverband geht gerichtlich gegen Ministererlaubnis vor

Eon-Ruhrgas-Fusion

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im Vorfeld der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf (OLG) zum vorläufigen Stop der Fusion von Eon und Ruhrgas eine Beschwerde gegen die Nichtbeteiligung beim Verfahren der Ministererlaubnis eingereicht und zudem die EU-Kommission aufgefordert, ihre Verantwortung zur Sicherung eines funktionierenden Wettbewerbs im europäischen Gasmarkt wahrzunehmen. Der vzbv war an dem Anhörungsverfahren im Vorfeld der Entscheidung nicht beteiligt worden. "Die Ministererlaubnis opfert den Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucherinteressen einem zweifelhaften industriepolitischen Großmachtsstreben", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. "Dagegen gehen wir mit allen verfügbaren Mitteln vor".

Der vzbv hatte beantragt, in dem Anhörungsverfahren beteiligt zu werden. Dies wurde vom Bundeswirtschaftsministerium mit der Begründung abgelehnt, Verbraucherinteressen seien nicht erheblich berührt. Das BMWi hatte zwar eingeräumt, dass die Fusion höhere Gaspreise zur Folge haben könnte, dies sei aber unerheblich, "da bei privaten Endkunden der Anteil der Energiekosten so gering ist, dass sich aus möglichen Veränderungen der Gaspreise keine erhebliche Interessenberührung ergibt." "Diese Begründung ist für viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine Zumutung", erklärte vzbv-Vorstand Edda Müller. In den neuen Ländern würden mehr als 70 Prozent der Haushalte mit Gas heizen, in den alten Bundesländern immerhin über die Hälfte. Nach Berechnungen des Mieterbundes würde ein Gaspreiserhöhung von nur 10 % bei einer durchschnittlichen Wohnung (70 m²) mit Erdgasheizung zu einer Mehrbelastung von über 70 Euro im Jahr führen. "Eine solche Belastung mag für einen Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium nicht erheblich sein, für viele betroffene Familien ist sie es aber sehr wohl", meint Müller. Es sei daher zwingend erforderlich, dass der vzbv als Interessenvertretung der Verbraucher ein Mitspracherecht in dem verfahren der Ministererlaubnis erhalte. Die Beschwerde des vzbv wird ebenfalls vor dem OLG Düsseldorf entschieden.

Des weiteren hat der vzbv die EU-Kommission aufgefordert, ihre Verantwortung zur Sicherung eines funktionierenden Wettbewerbs im europäischen Gasmarkt wahrzunehmen. "Wenn die Kommission das Verfahren tatsächlich den deutschen Behörden überlässt, missachtet sie ihre Zuständigkeiten", so Edda Müller. Da Eon im Jahr 2001 mehr als ein Drittel seines Umsatzes im Ausland erwirtschaftet hat, wäre ausschließlich die Kommission zuständig gewesen. Demnach sei die Ministererlaubnis wegen der fehlenden Verantwortlichkeit des Wirtschaftsministeriums hinfällig. Auch das OLG Düsseldorf hatte in seiner Entscheidung vom 11.07.2002 zur Aussetzung des Verfahrens auf europarechtliche Bedenken verwiesen. Durch das Schreiben des vzbv wird die Kommission nun förmlich aufgefordert, das Verfahren an sich zu ziehen.

Der vzbv hält diesen Schritt aus zwei Gründen für erforderlich: "Zum einen ist nicht sicher, ob das OLG Düsseldorf nach der mündlichen Verhandlung am 24.07.2002 seine Entscheidung aufrechterhalten wird. Zum anderen besteht die Gefahr, dass Antragsteller in dem Verfahren vor dem OLG Düsseldorf ihre Anträge zurückziehen, wenn Eon ihnen dafür eine "Kompensation" bietet", so Edda Müller. Ein derartiges "Abkaufen" halten Beobachter für möglich.

Zu den rein industriepolitischen Gründen für die Ministererlaubnis sagte vzbv-Vorstand Edda Müller: "Die Regierung wollte unbedingt einen "Global Player" im Energiemarkt und ist dafür einen hohen Preis eingegangen". So seien die Interessen der Allgemeinheit, der Verbraucher und der Umwelt sowie der Erhalt von Arbeitsplätzen und die Gewährleistung eines funktionierenden Gasmarktes rein kurzfristigen industriepolitischen Interessen geopfert worden.