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Fehlendes Obst- und Gemüseangebot verkümmert Geschmack

Verbraucherschutz

Das einseitige Angebot der Supermärkte verkümmert die Fähigkeit zu Schmecken. Gerade bei Discountern sei die Eintönigkeit erschreckend, so der Bundesverband der Verbraucherzentralen vzbv. Trotz der etwa 210 Kartoffel- oder 480 Möhrensorten, die für den Anbau zugelassen seien, sei die Wahlmöglichkeit der Verbraucher auf wenige Sorten beschränkt, sagt der Ernährungsreferent Thomas Isenberg von der Verbraucherorganisation. Alte Sorten gerieten in Vergessenheit und dem Verbraucher ginge die geschmackliche Vielfalt verloren. Das bedeute wiederum, dass die Fähigkeit zu schmecken verkümmere.

"Zwischen der enormen Vielfalt im Anbau und dem eingeschränkten Angebot im Handel klafft eine riesige Lücke", sagt Isenberg. Neben Frische und Preis sei der Geschmack das wichtigste Kriterium beim Lebensmitteleinkauf. Dennoch fehlten verbindliche Angaben zu Geschmacksaspekten auf den Lebensmitteln: Oft wüssten Verbraucher erst nach der Zubereitung und dem Verzehr zu Hause, was sie gekauft haben - und wie es schmecke.

Der Verbraucherverband fordert Qualitätskriterien, die den Geschmack bewerten. "Der Geschmack muss als Qualitätskriterium bei Obst und Gemüse zur Regel werden", sagt Isenberg. Es müsse zur gesetzlichen Pflicht werden, Geschmack zu überprüfen und Sorten zu kennzeichnen. "Wer auf Geschmack und Qualität setzt, kann auch im Lebensmittelhandel gut verdienen," sagt Isenberg. "Schon im eigenen Interesse sollte der Handel deshalb mehr geschmackliche Vielfalt bieten."

Die Forderung für eine vielfältiges Obst- und Gemüseangebot macht der Bundesverband der Verbraucherzentralen am Beispiel der Speisekartoffel fest: So gebe es inn Deutschland 211 Speisekartoffel-Sorten. Im Handel seien jedoch nur sehr wenige Sorten zu finden. Anders als bei Obst und Gemüse gebe es für die Kartoffeln keine Europa weiten Vorschriften für Nährwert, Form, Farbe und Geschmack. Die Grundlage für den Handel mit Speisekartoffel sei ihr Kochtyp, sagt der Verbraucherverband. Demnach gebe es die Einornung aller Sorten in "fest kochend", "vorwiegend fest kochend" und "mehlig" - die einzige geschmackliche Zuordnung. Die Kartoffel werde sonst nur äußerlich bewertet: nach ihrer Größe und nach ihrem Aussehen in den Klassen "Extra" und "I".

Im Rahmen der jährlichen Wertprüfungen werde bei der Beschreibung der Koch- und Speiseeigenschaften der Sortenliste des Bundessortenamtes zwar die Eigenschaft "Mängel im Geschmack" untersucht. Geschmack werde aber nur berücksichtig, wenn die Kartoffel nicht mehr verkäuflich sei, wenn zum Beispiel ein bitterer Geschmack festgestellt werde.