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Verbraucherschützer fordern Ende des Übergangspfandes

Rechnung für Eichel

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat dem Einzelhandel und Bundesfinanzminister Eichel am heutigen Montag in Berlin die Rechnung für die zu Unrecht einbehaltenen Pfandmillionen präsentiert. Nun müssten die noch offenen Rechnungen beglichen und "die Abzocke", so Verbandsvorstand Edda Müller wörtlich, endlich ein Ende haben. Seit Januar 2003 hätten die Geschäfte hervorragend an nicht eingelösten Pfandgeldern verdient: Nach konservativen Schätzungen beliefen sich die Pfandgewinne innerhalb der neunmonatigen Übergangsfrist auf 375 Millionen Euro. Dabei habe auch der Staat kräftig mitkassiert. Die Einnahmen durch die abgeführte Mehrwertsteuer würden rund 51 Millionen Euro betragen. Die Stiftung Initiative Mehrweg sieht in dem Entwurf der Novelle der Verpackungsverordnung die Gefahr einer weiteren Destabilisierung der bestehenden Mehrwegsysteme.

"Die vorliegende Novelle ist nicht ausgegoren und trägt dazu bei, die umweltpolitischen Ziele der Verpackungsverordnung zu torpedieren", so der Geschäftsführer der Initiative, Staatssekretär a. D. Clemens Stroetmann. Er fordert den Bundesrat auf, dem Entwurf in dieser Form die Zustimmung zu verweigern. Die Stiftung Initiative befürchtet, dass es durch die geplante "Einführung einer Adelsfamilie" so genannter ökologisch vorteilhafter Einweggetränkeverpackungen zu einer dramatischen Verschiebung von bisher in Mehrwegverpackungen abgefüllten Getränken in die Kartonverpackung kommen könnte. "Dies ist nach gegenwärtigem Sachstand ökologisch nicht zu begründen und stellt eine staatlich verordnete Wettbewerbsverzerrung zu Lasten anderer Verpackungsmaterialien dar", so Stroetmann. Eine Novelle, die zentrale Punkte nicht berücksichtige, werde den ökologischen Zielen nicht gerecht, führe ökonomisch zu Wettbewerbsverzerrungen und erschwere dem Verbraucher die richtige Entscheidung beim Kauf von Getränken.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kündigte an, ab 1. Oktober stichprobenartig einzelne Unternehmen zu überprüfen und abzumahnen, falls sie ihrer Pflicht nicht nachkommen, auch nicht bei ihnen gekaufte Verpackungen zurückzunehmen. Zugleich rief der Verband die Verbraucher dazu auf, die zuständigen Landesbehörden zu informieren, wenn ein Geschäft die Annahme einer pfandpflichtigen Einwegverpackung verweigere. Ausgenommen sind laut Verpackungsverordnung lediglich Geschäfte, die die betreffende Verpackung nicht im Angebot haben, sowie Läden von unter 200 Quadratmetern. Zuständig für die Überwachung und Einhaltung der Verpackungsverordnung sind die für Abfallwirtschaft zuständige Behörden der Länder. Diese könnten bei Verstößen ein Ordnungsgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen.

Die Verbraucherschützer forderten Bundesumweltminister Trittin auf, die Verpackungsverordnung ohne weitere Verzögerungen umzusetzen und den Handel zur flächendeckenden Rücknahme von pfandpflichtigen Einwegverpackungen zu verpflichten. "Nicht nur unsere Geduld mit dem Handel ist am Ende, auch die Schonzeit für Minister Trittin", so Müller. Schließlich habe nicht nur der Handel die chaotische Lage verursacht, sondern auch der Minister mit der ungerechtfertigten Duldung der Übergangsfrist. Zu einem Katz-und-Maus-Spiel gehörten immer zwei Parteien. Leider sei das Dosenchaos bisher allein zu Lasten des Verbrauchers gegangen.

Zudem fordert der Verband die Bundesregierung auf, das Ausweichen der Anbieter auf so genannte Insellösungen zu unterbinden. Nach derzeitiger Rechtslage ist ein Händler nicht zur Rücknahme von Verpackungen verpflichtet, die in Form oder Größe von handelsüblichen Verpackungen abweichen. "Es kann nicht angehen, dass sich Handelsunternehmen durch geringfügige Formanpassungen der Rücknahmepflicht entziehen", so Edda Müller. Hier müsse es klare Regelungen und Definitionen geben. Ansonsten bestünde die Gefahr einer unübersichtlichen Vielzahl von Inseln. Statt die Insellösungen weiter zu dulden, müsse die Bundesregierung diese Hintertür schließen, damit das Wirrwarr für die Verbraucher nicht noch größer werde. Gelegenheit dazu biete sich bei der anstehenden Novellierung der Verpackungsordnung. Doch bevor darüber entschieden werde, müsse das aktuelle Chaos beseitigt und ein für die Verbraucher befriedigender Zustand herbeigeführt werden. "Dies sehen wir im Moment noch nicht", so Müller.