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Herkunftslandprinzip

Verbraucherschützer warnen vor Dienstleistungsrichtlinie

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Verbraucherschützer warnen vor massiven Verschlechterungen für deutsche Verbraucher, sollte die EU-Dienstleistungsrichtlinie wie geplant beschlossen werden. Das geplante Herkunftslandprinzip - für ein Unternehmen gelten die Regeln seines Heimatlandes, egal in welchem Land es agiert - würde zu einer massiven Zunahme unerwünschter Telefon-Werbung führen oder behördliche Kontrollen von Gesetzesverstößen faktisch unmöglich machen, warnte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Verbands-Chefin Edda Müller forderte die Bundesregierung auf, die Richtlinie in der vorliegenden Form abzulehnen. Die Streichung des Begriffs "Herkunftslandprinzip" im Entwurf sei eine reine "Irreführung der Öffentlichkeit", weil das Herkunftslandsprinzip unter dem Namen Dienstleistungsfreiheit unverändert bleibe. Der Koalitionsausschuss befasst sich am Donnerstag mit der umstrittenen Richtlinie.


Die geplante europäische Dienstleistungsrichtlinie könnte zu einer deutlichen Zunahme unerbetener Telefonwerbung führen, warnten die Verbraucherschützer. Unerwünschte Werbeanrufe sind in Deutschland verboten. Das in der Dienstleistungsrichtlinie vorgesehene Herkunftslandprinzip könnte künftig jedoch zu einer Umgehung dieses Verbots führen: Das Herkunftslandsprinzip sieht vor, dass für Dienstleister europaweit grundsätzlich die Bestimmungen ihres Heimatlandes gelten. Da Telefonwerbung in einigen EU-Staaten zulässig ist, würden Werbeanrufe bei deutschen Verbrauchern künftig vermutlich aus diesen Ländern erfolgen, so die Einschätzung des Verbraucherverbands.

"Dies ist nur ein Beispiel dafür, dass die Dienstleistungsrichtlinie den Verbraucherschutz schwächt", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. Doch auch in anderen Bereichen drohe den deutschen Verbrauchern eine Schlechterstellung. Das Herkunftslandsprinzip würde auch die Kontrolltätigkeit von Verbraucherschutzbehörden weitgehend unpraktikabel machen, so die Verbraucherschützer. In Deutschland tätige Dienstleister aus anderen Ländern könnten sich nämlich auf die jeweiligen Verbraucherschutzbestimmungen ihres Heimatlandes berufen: Bei Baumaßnahmen mit möglichen Sicherheitsrisiken beispielsweise könnten deutsche Behörden erst aktiv werden, wenn sie der Baufirma - je nach Herkunft - einen Verstoß gegen ungarisches, portugiesisches oder maltesisches Recht nachweisen können. "Diese Regelung bedeutet entweder mehr Bürokratie oder weniger wirksame Kontrollen," warnte Verbraucherzentralen-Chefin Müller.

Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hatte bei seiner letzten Sitzung zwar für eine Streichung des Begriffs "Herkunftslandprinzip" gestimmt. Besonders in Deutschland und Frankreich hatte das Herkunftslandsprinzip für viel Kritik gesorgt. Inhaltlich solle das Prinzip aber unter dem neuen Namen "Dienstleistungsfreiheit" bestehen bleiben, warnte der Verbraucherverband. "Dies ist eine Irreführung der Öffentlichkeit", kritisierte Müller. "Der Verbraucherschutz muss dringend in den Katalog der Ausnahmen aufgenommen werden, in denen grundsätzlich das Recht des Staates gilt, in dem die Dienstleistung erbracht wird - also das Ziellandprinzip", forderte die vzbv-Chefin. Nur so könne das für einen funktionierenden Binnenmarkt notwendige Vertrauen der Verbraucher in grenzüberschreitende Dienstleistungen gefördert werden.

Telefonwerbungs-Verbot wird bereits jetzt ignoriert

Telefonwerbung ist in Deutschland - wie in vielen anderen Ländern - verboten. Dennoch betreiben besonders Dienstleister wie Telekommunikationsfirmen oder Versicherungen intensives Telefonmarketing. "Dabei können sie auf den Überrumpelungseffekt setzen", schätzt der Verbraucherzentrale Bundesverband ein, warum die verbotene Methode so beliebt ist: "In ihrer Privatsphäre überrascht, lassen sich viele Verbraucher zu Geschäften verleiten, die sie unter normalen Umständen nicht eingehen würden." Noch einfacher sei es, durch Telefonmarketing an wertvolle Kundendaten heranzukommen. Obwohl dies in Deutschland nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - kurz UWG - verboten ist und obwohl die meisten Verbraucher die unerbetenen Anrufe als Belästigung empfänden, boome die Telefonwerbung.

Grund hierfür sind nach Einschätzung der Verbraucherschützer die fehlenden Sanktionen im UWG: Fast immer blieben die Auftraggeber der Call-Center unerkannt. Selbst wenn feststehe, wer die Werbeanrufe in Auftrag gegeben habe, lohne sich der Gesetzesverstoß für die Unternehmen. Im schlimmsten Fall drohe allenfalls eine Verurteilung auf Unterlassung. "Wirksame Sanktionen wie Bußgelder gibt es nicht", kritisiert der Verbraucherverband.

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